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Thema: Mitgliedschaft der BRD in der UNO in Feindschaft zum Deutschen Reich

  1. #1
    Arkarnia
    Gast

    Standard Mitgliedschaft der BRD in der UNO in Feindschaft zum Deutschen Reich

    Mitgliedschaft der BRD in der UNO in Feindschaft zum Deutschen Reich
    Der Besatzungsvorbehalt diente nicht nur als Grundlage der absoluten Kontrolle der Siegermächte gegenüber den besiegten Deutschen, sondern auch als Rechtfertigungsgrundlage für deutsche Hochverräter am Deutschen Volk, die sich vollständig der Aushöhlung des Deutschen Reiches verschrieben und gleichzeitig dessen Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit mit allen Mitteln hintertrieben.
    Um nun Geschichtslügen und Geschichtsfälschungen in das deutsche Bildungssystem, in Schulen, Gymnasien, und Universitäten einschleusen zu können, scheinheilig „Reeducation“ – „Umerziehung“ genannt (siehe auch, „ What to do with Germany! 1945. Distributed by Spezial Service Division, Army Service Forces, US-Army. Not für Sale!“), wurde schon in Jalta eine 50jährige Besetzung des deutschen Reichsgebietes beschlossen. Zehntausende deutscher Lehrkräfte und Professoren wurden aus dem Amt gejagt, an deren Stelle dann willige Kollaborateure gesetzt wurden. Lizenzen für Zeitungen und Zeitschriften wurden nur an den Besatzungsmächten gehorsame Kollaborateure erteilt, um die Siegersicht von der Alleinkriegsschuld des Deutschen Reiches auch wirklich durchsetzen zu können.
    Um der deutschen Jugend und den nachwachsenden Generationen viele Informationsquellen abzuschneiden, erließen alle vier Besatzungsmächte – naturgemäß die sowjetbolschewistische eingeschlossen – einen „Nero-Befehl“ zur Verbrennung von Forschungsunterlagen und Büchern zur Weltgeschichte unter dem Befehlstitel:
    LISTE DER AUSZUSONDERNDEN LITERATUR.
    Dieser Vernichtungsaktion fielen Millionen Bücher, etwa 36.000 Titel, Broschüren, Zeitungen und Zeitschriften zum Opfer, auch wenn sie inhaltlich nicht direkt NS-Gedankengut und Lehrstoff beinhalteten (siehe Kontrollratsbefehl Nr.4, vom 13.05.1946)
    Mit diesem, entgegen dem allgemeingültigen Völkerrecht, bzw. der Haager Landkriegsordnung stehenden Vorgehen wurde in zahlreichen Willkürakten in viele der bestehenden staatsrechtlichen deutschen Innenverhältnisse eingegriffen, so zum Beispiel mit der angeblichen Auflösung der Kernprovinz des Deutschen Reiches, PREUßEN – (vergl. Kontrollratsgesetz Nr.46 vom 25.02.1947)
    Die Siegermächte erlaubten daher den willfährigen Erfüllungsgehilfen ihrer Vernichtungsstrategie gegen das Deutsche Reich ihren eigenen fremdbeherrschten Besatzungskonstrukten BRD und DDR die Aufnahme in die UNO.
    Zur 28. UN-Vollversammlung am 18.09.1973 trat also das Besatzerkonstrukt BRD der Weltloge UNO und damit den bestehenden UN-Feindstaatenklauseln gegen das Deutsche Reich (Artikel 53 und Artikel 107 der UN-Charta) bei.
    Der amerikanische Präsident Franklin D. Roosevelt und der englische Präsident Winston Churchill hatten bereits am 14.8.1941 eine sogenannte Atlantikcharta auf einem Kreuzer vor Neufundland unterzeichnet, die die Grundlage der Vereinten Nationen bildete. Die von den Grossen Drei (Roosevelt, Churchill, Stalin) auf der Jalta-Konferenz abgegebene Erklärung über das befreite Europa (11.2.1945) nahm direkt Bezug auf die Atlantikcharta; ihre Prinzipien gingen in den Katalog der Ziele und Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen (26.6.1945) ein.
    „Die Atlantikcharta war ein Programm, das in wesentlichen Aspekten von Vorstellungen der USA über eine zukünftige Friedensordnung in der Welt ausging.“ (Brockhaus Enzyklopädie, 19. Auflage, Band 2, S. 25.
    Die Atlantikcharta war also ein Versuch der USA, die Welt besser kontrollieren zu können. Unter anderem wurde gefordert, ein sogenanntes kollektives Sicherheitssystems aufzubauen, mit dem alle Staaten entwaffnet werden könnten, die sich nach Ansicht der Mächtigen einer Aggression schuldig gemacht haben. Das Selbstbestimmungsrecht der Völker, vor allem bei der Wahl ihrer Herrschaftsformen wurde gefordert und ein Verzicht auf Annexionen ohne die Zustimmung des kollektiven Sicherheitssystems. Wichtig für die Wirtschaftsinteressen der Großmächte USA und England war die Forderung nach einem freien und gleichberechtigten Zugang zu den Rohstoffen der Erde.
    Das hieß nichts anderes, als dass die Völker bei den Bodenschätzen nicht mehr über sich selbst bestimmen können sollten, was vor allem ein Vorteil für die starken Mächte gewesen wäre.
    Mit der UNO wurde trotzdem eine Möglichkeit geschaffen, verschiedene wichtige Probleme in der Welt gemeinsam zu diskutieren und Lösungen zu suchen.
    Organe der UNO
    Der Sicherheitsrat ist in der Realität das höchste Organ der UNO. Er trifft sich fast täglich. Er initiiert und führt Maßnahmen durch, mit denen internationale Streitigkeiten friedlich beigelegt werden sollen. Alle UNO- Mitglieder sind den Entscheidungen des Sicherheitsrates unterworfen. Dieser besteht ständig aus den nicht vom Volk gewählten Vertretern der 5 Großmächte USA, Russland, England, Frankreich, Volksrepublik China.
    Diese Großmächte haben ein Veto-Recht, werden also nie für die Verletzung des Weltfriedens verurteilt werden können.
    Der Sicherheitsrat besteht zudem aus Vertretern von 10 weiteren Staaten, die für 2 Jahre von der Generalversammlung gewählt werden. Sobald der Friede durch mindestens einen der 187 schwächeren Staaten gefährdet wird und die Grossmächte ein gemeinsames Interesse daran haben, dagegen einzuschreiten, dann kann der Sicherheitsrat Massnahmen zwingend anordnen (z.B. Verhängung wirtschaftlicher Zwangsmassnahmen). Ansonsten gibt er auch nur Empfehlungen ab.
    Die Generalversammlung trifft sich ein Mal pro Jahr für ein paar Wochen. Jedes Land hat eine Stimme. Sie berät unter anderem über Fragen der Wirtschaft, des Sozialwesens, der Kultur, der Erziehung, der Gesundheit, der Menschenrechte und des Völkerrechts. In wichtigen Fragen bedarf es einer 2/3 Mehrheit, in anderen Fragen einer einfachen Mehrheit. Beschlüsse, die nach außen gerichtet sind, sind Empfehlungen. Sie können den Empfänger nicht binden. Bindend ist die Entwicklung des Völkerrechts oder Entscheidungen über eine internationale Zusammenarbeit. Sie steht unter dem Sicherheitsrat, weil sie prinzipiell keine Empfehlungen abgeben kann, sobald der Sicherheitsrat sich mit einer Sache befasst und nicht ausdrücklich der Generalversammlung erlaubt, sich zu äußern.
    Das Sekretariat ist das Verwaltungsorgan der UN. Es steht unter der Leitung des Generalsekretärs, der für 5 Jahre gewählt wird. Der derzeitige Generalsekretär Kofi Annan wurde von den USA gegen seinen Vorgänger Boutros Ghali durchgesetzt, der die Anordnungen der USA zu wenig befolgte.
    Der Wirtschafts- und Sozialrat (ECOSOC) soll den wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt sowie die umfassende friedliche Zusammenarbeit der Staaten auf allen Gebieten fördern. Der ECOSOC ist
    verantwortlich gegenüber der Generalversammlung. Jedes Jahr werden 18 der 54 Mitglieder gewählt. Der Rat kann internationale Abkommen entwerfen, Studien anfertigen lassen, Empfehlungen geben sowie internationale Staatenkonferenzen einberufen.
    Der Internationale Gerichtshof wurde 1946 in Den Haag eingerichtet. Er besteht aus 15 von der Generalversammlung und vom Sicherheitsrat gewählten Richtern (für 9 Jahre), was beinhaltet, dass jeder den Großmächten passen muss. Das Gericht entscheidet in durch Klage anhängig gemachten Streitverfahren zwischen souveränen Staaten und in Gutachterverfahren auf Antrag der Organe der UNO oder ihrer Sonderorganisationen. Eine Unterwerfung unter dessen Gerichtsbarkeit setzt besondere Vereinbarung oder einseitige Unterwerfungserklärung voraus, die allgemein oder in einzelnen Streitsachen erfolgen und durch Vorbehalt eingeschränkt werden kann. Die USA verweigert eine Unterwerfung für US-Bürger.
    Spezialorgane sind Unterorganisationen der UNO wie das Weltkinderhilfswerk (UNICEF), die Welthandelskonferenz (UNCTAD), das Entwicklungsprogramm der UNO (UNDP); das Umweltprogramm (UNEP), der Hohe Flüchtlingskommissar der UNO (UNHCR).
    Daneben gibt es Sonderorganisationen. Das sind eigenständige internationale Organe. Sie sind mit den Organen der UNO durch Abkommen und Koordinierungsorgane verbunden. Zum Beispiel die Organisation für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO), die Internationale Arbeitsorganisation (ILO), die Landwirtschafts- und Ernährungsorganisation (FAO), die Weltgesundheitsorganisation WHO, der Internationale Währungsfonds (IWF), die Weltbank, die Welthandelsorganisation (WTO).
    Einer der bedeutendsten Geostrategen der USA, Zbigniew BRZEZINSKI, erklärte in seinem Buch „Die einzige Weltmacht. Amerikas Strategie der Vorherrschaft“ aus dem Jahr 1999, dass die Sonderorganisationen inzwischen Teil dieser Vorherrschaft seien: Als Teil dieses amerikanischen Systems muss außerdem das weltweite Netz der Sonderorganisationen, allen voran die internationalen Finanzinstitutionen, betrachtet werden.
    Offiziell vertreten der Internationale Währungsfonds (IWF) und die Weltbank globale Interessen und tragen weltweit Verantwortung. In Wirklichkeit werden sie jedoch von den USA dominiert, die sie mit der Konferenz von Bretton Woods im Jahre 1944 aus der Taufe gehoben haben.
    Der IWF soll offiziell die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Währungspolitik fördern, ein ausgewogenes Wirtschaftswachstums und einen hohen Beschäftigungsgrad, die Stabilität der Währungen durch geordnete Währungsbeziehungen und durch die Errichtung eines kreditmutilateralen Zahlungssystems. Jedes Mitglied schickt einen Gouverneur in den Gouverneursrat (Board of Governors). Die wichtigsten Entscheidungen werden im Interimsausschuss getroffen. Dieser besteht aus 22 Mitglieder, 11 aus Industrieländern, 11 aus Entwicklungsländern. Die laufenden Geschäfte führt ein Exekutivdirektorium aus 22 Mitgliedern: 6 davon werden von den 5 größten Fondsbeteiligten gestellt (USA, GB, F, D, J) und 2 durch die Hauptgeberländer (USA, Saudi Arabien), 16 durch andere. Das Stimmrecht der Mitglieder richtet sich nach ihrem Anteil am Fonds. Wichtige Beschlüsse brauchen 85% der Stimmen; die USA besitzen als einziges Land mit 20,1% der Stimmen ein Vetorecht.
    Ziele der Weltbank sind die Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung der Mitgliedsländer und des Lebensstandards der Bevölkerung durch Erleichterung der Kapitalanlage für produktive Zwecke, durch Förderung privater Direktinvestitionen und des Außenhandels sowie durch Förderung von Maßnahmen zur Bekämpfung von Armut durch Darlehen, Gewährung technischer Hilfen bei Entwicklungsprojekten, Koordinierung von Entwicklungshilfe und Zusammenarbeit.

  2. #2
    Arkarnia
    Gast

    Standard AW: Mitgliedschaft der BRD in der UNO in Feindschaft zum Deutschen Reich

    Jedes Land
    entsendet einen Gouverneur. Die Weltbank wird durch 22 Direktoren geführt. 5 davon werden von den Ländern mit der höchsten Kapitalbeteiligung ernannt, 17 werden von den übrigen gewählt. Der Präsident der Weltbank muss US-Bürger sein.
    Die UNO ist also entsprechend ihrer Charta ein Völkerbund, der sich gegen das Deutsche Reich und die mit ihm verbündeten Staaten im zweiten Weltkrieg richtete und weiterhin richtet.
    Artikel 1
    Die Vereinten Nationen setzen sich folgende Ziele:
    1. den Weltfrieden und die internationale Sicherheit zu wahren und zu diesem Zweck wirksame
    Kollektivmaßnahmen zu treffen, um Bedrohungen des Friedens zu verhüten und zu beseitigen,
    Angriffshandlungen und andere Friedensbrüche zu unterdrücken und internationale Streitigkeiten oder Situationen, die zu einem Friedensbruch führen könnten, durch friedliche Mittel nach den Grundsätzen der Gerechtigkeit und des Völkerrechts zu bereinigen oder beizulegen;
    2. freundschaftliche, auf der Achtung vor dem Grundsatz der Gleichberechtigung und Selbstbestimmung der Völker beruhende Beziehungen zwischen den Nationen zu entwickeln und andere geeignete Maßnahmen zur Festigung des Weltfriedens zu treffen;
    3. eine internationale Zusammenarbeit herbeizuführen, um internationale Probleme wirtschaftlicher, sozialer, kultureller und humanitärer Art zu lösen und die Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten für alle ohne Unterschied der Rasse, des Geschlechts, der Sprache oder der Religion zu fördern und zu festigen;
    4. ein Mittelpunkt zu sein, in dem die Bemühungen der Nationen zur Verwirklichung dieser gemeinsamen Ziele aufeinander abgestimmt werden.
    Artikel 53
    (1) Der Sicherheitsrat nimmt gegebenenfalls diese regionalen Abmachungen oder Einrichtungen zur Durchführung von Zwangsmaßnahmen unter seiner Autorität in Anspruch. Ohne Ermächtigung des Sicherheitsrats dürfen Zwangsmaßnahmen auf Grund regionaler Abmachungen oder seitens regionaler Einrichtungen nicht ergriffen werden; ausgenommen sind Maßnahmen gegen einen Feindstaat im Sinne des Absatzes 2, soweit sie in Artikel 107 oder in regionalen, gegen die Wiederaufnahme der Angriffspolitik eines solchen Staates gerichteten Abmachungen vorgesehen sind; die Ausnahme gilt, bis der Organisation auf Ersuchen der beteiligten Regierungen die Aufgabe zugewiesen wird, neue Angriffe eines solchen Staates zu verhüten.
    (2) Der Ausdruck „Feindstaat“ in Absatz 1 bezeichnet jeden Staat, der während des Zweiten Weltkriegs Feind eines Unterzeichners dieser Charta war.
    Artikel 107
    Maßnahmen, welche die hierfür verantwortlichen Regierungen als Folge des Zweiten Weltkriegs in bezug auf einen Staat ergreifen oder genehmigen, der während dieses Krieges Feind eines Unterzeichnerstaats dieser Charta war, werden durch diese Charta weder außer Kraft gesetzt noch untersagt.
    Das Besatzungskonstrukt BRD ist als organisierte Modalität einer Fremdherrschaft zunächst kein Feind eines Unterzeichnerstaates der UNO-Charta gewesen, weil es während des Krieges noch nicht existierte.
    Die BRD ist auch nicht das Deutsche Reich, wie schon vielfach nachgewiesen wurde.
    Mit dem Beitritt zur UNO hat die Bundesrepublik Deutschland de facto dem Deutschen Volk und Deutschen Reich den Krieg erklärt, weil es offen auf die Seite der Kriegsgegner getreten ist. Dieser Beitritt konnte bekanntlich nur mit dem Besatzungsvorbehalt erfolgen, so dass die Besatzungsmächte in eigener Sache ihr Konstrukt als vermeintlichen Staat in die UNO bugsiert haben.
    Mitglied in der UNO können nach Artikel 3 und 4 der Charta der UNO allerdings nur Staaten sein, was die BRD jedenfalls zum Beitritt am 18.09.1973 niemals beanspruchen konnte.
    Zur Aushöhlung des Deutschen Reiches wurden mit der Hilfe aller maßgeblichen und öffentlich bestallten Staatsrechtler und Juristen die gesamte Völkergemeinschaft getäuscht und irregeführt. Nicht einmal das Stimmverhalten der BRD in der UNO konnte nach dem Beitritt ohne Besatzungsgenehmigung funktionieren. Dafür wurde die BRD sofort als drittgrößter Beitragzahler der UNO beansprucht.
    Die von den Kriegsgegnern des Deutschen Reiches errichtete BRD führte also insbesondere seit dieser Zeit den Krieg gegen das deutsche Volk und dessen handlungsunfähigen Staat mit anderen Mitteln als Bomben, Panzern und Flugzeugen fort.
    Als Beispiel hierfür kann z.B. die gezielte Überfremdung, die Abtreibung ungeborener Kinder, die moralische und kulturelle Zersetzung, die maßlose Verschwendung öffentlicher Gelder, die Ausplünderung des Volkes durch Zahlungen an Fremdstaaten und organisierte Forderungsstrukturen, die Aufgabe unverzichtbarer Hoheitsrechte und Infrastrukturen usw. angeführt werden.
    John de Nugent | Dezember 9, 2017 um 10:00 am | URL:Mitgliedschaft der BRD in der UNO in Feindschaft zum Deutschen Reich
    von John de Nugent
    Der Besatzungsvorbehalt diente nicht nur als Grundlage der absoluten Kontrolle der Siegermächte gegenüber den besiegten Deutschen, sondern auch als Rechtfertigungsgrundlage für deutsche Hochverräter am Deutschen Volk, die sich vollständig der Aushöhlung des Deutschen Reiches verschrieben und gleichzeitig dessen Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit mit allen Mitteln hintertrieben.
    Um nun Geschichtslügen und Geschichtsfälschungen in das deutsche Bildungssystem, in Schulen, Gymnasien, und Universitäten einschleusen zu können, scheinheilig „Reeducation“ – „Umerziehung“ genannt (siehe auch, „ What to do with Germany! 1945. Distributed by Spezial Service Division, Army Service Forces, US-Army. Not für Sale!“), wurde schon in Jalta eine 50jährige Besetzung des deutschen Reichsgebietes beschlossen. Zehntausende deutscher Lehrkräfte und Professoren wurden aus dem Amt gejagt, an deren Stelle dann willige Kollaborateure gesetzt wurden. Lizenzen für Zeitungen und Zeitschriften wurden nur an den Besatzungsmächten gehorsame Kollaborateure
    erteilt, um die Siegersicht von der Alleinkriegsschuld des Deutschen Reiches auch wirklich durchsetzen zu können.
    Um der deutschen Jugend und den nachwachsenden Generationen viele Informationsquellen abzuschneiden, erließen alle vier Besatzungsmächte – naturgemäß die sowjetbolschewistische eingeschlossen – einen „Nero-Befehl“ zur Verbrennung von Forschungsunterlagen und Büchern zur Weltgeschichte unter dem Befehlstitel:
    LISTE DER AUSZUSONDERNDEN LITERATUR.
    Dieser Vernichtungsaktion fielen Millionen Bücher, etwa 36.000 Titel, Broschüren, Zeitungen und Zeitschriften zum Opfer, auch wenn sie inhaltlich nicht direkt NS-Gedankengut und Lehrstoff beinhalteten (siehe Kontrollratsbefehl Nr.4, vom 13.05.1946)
    Mit diesem, entgegen dem allgemeingültigen Völkerrecht, bzw. der Haager Landkriegsordnung stehenden Vorgehen wurde in zahlreichen Willkürakten in viele der bestehenden staatsrechtlichen deutschen Innenverhältnisse eingegriffen, so zum Beispiel mit der angeblichen Auflösung der Kernprovinz des Deutschen Reiches, PREUßEN – (vergl. Kontrollratsgesetz Nr.46 vom 25.02.1947)
    Die Siegermächte erlaubten daher den willfährigen Erfüllungsgehilfen ihrer Vernichtungsstrategie gegen das Deutsche Reich ihren eigenen fremdbeherrschten Besatzungskonstrukten BRD und DDR die Aufnahme in die UNO.
    Zur 28. UN-Vollversammlung am 18.09.1973 trat also das Besatzerkonstrukt BRD der Weltloge UNO und damit den bestehenden UN-Feindstaatenklauseln gegen das Deutsche Reich (Artikel 53 und Artikel 107 der UN-Charta) bei.
    Der amerikanische Präsident Franklin D. Roosevelt und der englische Präsident Winston Churchill hatten bereits am 14.8.1941 eine sogenannte Atlantikcharta auf einem Kreuzer vor Neufundland unterzeichnet, die die Grundlage der Vereinten Nationen bildete. Die von den Grossen Drei (Roosevelt, Churchill, Stalin) auf der Jalta-Konferenz abgegebene Erklärung über das befreite Europa (11.2.1945) nahm direkt Bezug auf die Atlantikcharta; ihre Prinzipien gingen in den Katalog der Ziele und Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen (26.6.1945) ein.
    „Die Atlantikcharta war ein Programm, das in wesentlichen Aspekten von Vorstellungen der USA über eine zukünftige Friedensordnung in der Welt ausging.“ (Brockhaus Enzyklopädie, 19. Auflage, Band 2, S. 25.
    Die Atlantikcharta war also ein Versuch der USA, die Welt besser kontrollieren zu können. Unter anderem wurde gefordert, ein sogenanntes kollektives Sicherheitssystems aufzubauen, mit dem alle Staaten entwaffnet werden könnten, die sich nach Ansicht der Mächtigen einer Aggression schuldig gemacht haben. Das Selbstbestimmungsrecht der Völker, vor allem bei der Wahl ihrer Herrschaftsformen wurde gefordert und ein Verzicht auf Annexionen ohne die Zustimmung des kollektiven Sicherheitssystems. Wichtig für die Wirtschaftsinteressen der Großmächte USA und England war die Forderung nach einem freien und gleichberechtigten Zugang zu den Rohstoffen der Erde.
    Das hieß nichts anderes, als dass die Völker bei den Bodenschätzen nicht mehr über sich selbst bestimmen können sollten, was vor allem ein Vorteil für die starken Mächte gewesen wäre.
    Mit der UNO wurde trotzdem eine Möglichkeit geschaffen, verschiedene wichtige Probleme in der Welt gemeinsam zu diskutieren und Lösungen zu suchen

  3. #3
    Arkarnia
    Gast

    Standard AW: Mitgliedschaft der BRD in der UNO in Feindschaft zum Deutschen Reich

    Organe der UNO
    Der Sicherheitsrat ist in der Realität das höchste Organ der UNO. Er trifft sich fast täglich. Er initiiert und führt Maßnahmen durch, mit denen internationale Streitigkeiten friedlich beigelegt werden sollen. Alle UNO- Mitglieder sind den Entscheidungen des Sicherheitsrates unterworfen. Dieser besteht ständig aus den nicht vom Volk gewählten Vertretern der 5 Großmächte USA, Russland, England, Frankreich, Volksrepublik China.
    Diese Großmächte haben ein Veto-Recht, werden also nie für die Verletzung des Weltfriedens verurteilt werden können.
    Der Sicherheitsrat besteht zudem aus Vertretern von 10 weiteren Staaten, die für 2 Jahre von der Generalversammlung gewählt werden. Sobald der Friede durch mindestens einen der 187 schwächeren Staaten gefährdet wird und die Grossmächte ein gemeinsames Interesse daran haben, dagegen einzuschreiten, dann kann der Sicherheitsrat Massnahmen zwingend anordnen (z.B. Verhängung wirtschaftlicher Zwangsmassnahmen). Ansonsten gibt er auch nur Empfehlungen ab.
    Die Generalversammlung trifft sich ein Mal pro Jahr für ein paar Wochen. Jedes Land hat eine Stimme. Sie berät unter anderem über Fragen der Wirtschaft, des Sozialwesens, der Kultur, der Erziehung, der Gesundheit, der Menschenrechte und des Völkerrechts. In wichtigen Fragen bedarf es einer 2/3 Mehrheit, in anderen Fragen einer einfachen Mehrheit. Beschlüsse, die nach außen gerichtet sind, sind Empfehlungen. Sie können den Empfänger nicht binden. Bindend ist die Entwicklung des Völkerrechts oder Entscheidungen über eine internationale Zusammenarbeit. Sie steht unter dem Sicherheitsrat, weil sie prinzipiell keine Empfehlungen abgeben kann, sobald der Sicherheitsrat sich mit einer Sache befasst und nicht ausdrücklich der Generalversammlung erlaubt, sich zu äußern.
    Das Sekretariat ist das Verwaltungsorgan der UN. Es steht unter der Leitung des Generalsekretärs, der für 5 Jahre gewählt wird. Der derzeitige Generalsekretär Kofi Annan wurde von den USA gegen seinen Vorgänger Boutros Ghali durchgesetzt, der die Anordnungen der USA zu wenig befolgte.
    Der Wirtschafts- und Sozialrat (ECOSOC) soll den wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt sowie die umfassende friedliche Zusammenarbeit der Staaten auf allen Gebieten fördern. Der ECOSOC ist verantwortlich gegenüber der Generalversammlung. Jedes Jahr werden 18 der 54 Mitglieder gewählt. Der Rat kann internationale Abkommen entwerfen, Studien anfertigen lassen, Empfehlungen geben sowie internationale Staatenkonferenzen einberufen.
    Der Internationale Gerichtshof wurde 1946 in Den Haag eingerichtet. Er besteht aus 15 von der Generalversammlung und vom Sicherheitsrat gewählten Richtern (für 9 Jahre), was beinhaltet, dass jeder den Großmächten passen muss. Das Gericht entscheidet in durch Klage anhängig gemachten Streitverfahren zwischen souveränen Staaten und in Gutachterverfahren auf Antrag der Organe der UNO oder ihrer Sonderorganisationen. Eine Unterwerfung unter dessen Gerichtsbarkeit setzt besondere Vereinbarung oder einseitige Unterwerfungserklärung voraus, die allgemein oder in einzelnen Streitsachen erfolgen und durch Vorbehalt eingeschränkt werden kann. Die USA verweigert eine Unterwerfung für US-Bürger.
    Spezialorgane sind Unterorganisationen der UNO wie das Weltkinderhilfswerk (UNICEF), die Welthandelskonferenz (UNCTAD), das Entwicklungsprogramm der UNO (UNDP); das Umweltprogramm (UNEP), der Hohe Flüchtlingskommissar der UNO (UNHCR).
    Daneben gibt es Sonderorganisationen. Das sind eigenständige internationale Organe. Sie sind mit den Organen der UNO durch Abkommen und Koordinierungsorgane verbunden. Zum Beispiel die
    Organisation für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO), die Internationale Arbeitsorganisation (ILO), die Landwirtschafts- und Ernährungsorganisation (FAO), die Weltgesundheitsorganisation WHO, der Internationale Währungsfonds (IWF), die Weltbank, die Welthandelsorganisation (WTO).
    Einer der bedeutendsten Geostrategen der USA, Zbigniew BRZEZINSKI, erklärte in seinem Buch „Die einzige Weltmacht. Amerikas Strategie der Vorherrschaft“ aus dem Jahr 1999, dass die Sonderorganisationen inzwischen Teil dieser Vorherrschaft seien: Als Teil dieses amerikanischen Systems muss außerdem das weltweite Netz der Sonderorganisationen, allen voran die internationalen Finanzinstitutionen, betrachtet werden.
    Offiziell vertreten der Internationale Währungsfonds (IWF) und die Weltbank globale Interessen und tragen weltweit Verantwortung. In Wirklichkeit werden sie jedoch von den USA dominiert, die sie mit der Konferenz von Bretton Woods im Jahre 1944 aus der Taufe gehoben haben.
    Der IWF soll offiziell die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Währungspolitik fördern, ein ausgewogenes Wirtschaftswachstums und einen hohen Beschäftigungsgrad, die Stabilität der Währungen durch geordnete Währungsbeziehungen und durch die Errichtung eines kreditmutilateralen Zahlungssystems. Jedes Mitglied schickt einen Gouverneur in den Gouverneursrat (Board of Governors). Die wichtigsten Entscheidungen werden im Interimsausschuss getroffen. Dieser besteht aus 22 Mitglieder, 11 aus Industrieländern, 11 aus Entwicklungsländern. Die laufenden Geschäfte führt ein Exekutivdirektorium aus 22 Mitgliedern: 6 davon werden von den 5 größten Fondsbeteiligten gestellt (USA, GB, F, D, J) und 2 durch die Hauptgeberländer (USA, Saudi Arabien), 16 durch andere. Das Stimmrecht der Mitglieder richtet sich nach ihrem Anteil am Fonds. Wichtige Beschlüsse brauchen 85% der Stimmen; die USA besitzen als einziges Land mit 20,1% der Stimmen ein Vetorecht.
    Ziele der Weltbank sind die Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung der Mitgliedsländer und des Lebensstandards der Bevölkerung durch Erleichterung der Kapitalanlage für produktive Zwecke, durch Förderung privater Direktinvestitionen und des Außenhandels sowie durch Förderung von Maßnahmen zur Bekämpfung von Armut durch Darlehen, Gewährung technischer Hilfen bei Entwicklungsprojekten, Koordinierung von Entwicklungshilfe und Zusammenarbeit. Jedes Land entsendet einen Gouverneur. Die Weltbank wird durch 22 Direktoren geführt. 5 davon werden von den Ländern mit der höchsten Kapitalbeteiligung ernannt, 17 werden von den übrigen gewählt. Der Präsident der Weltbank muss US-Bürger sein.
    Die UNO ist also entsprechend ihrer Charta ein Völkerbund, der sich gegen das Deutsche Reich und die mit ihm verbündeten Staaten im zweiten Weltkrieg richtete und weiterhin richtet.
    Artikel 1
    Die Vereinten Nationen setzen sich folgende Ziele:
    1. den Weltfrieden und die internationale Sicherheit zu wahren und zu diesem Zweck wirksame
    Kollektivmaßnahmen zu treffen, um Bedrohungen des Friedens zu verhüten und zu beseitigen,
    Angriffshandlungen und andere Friedensbrüche zu unterdrücken und internationale Streitigkeiten oder Situationen, die zu einem Friedensbruch führen könnten, durch friedliche Mittel nach den Grundsätzen der Gerechtigkeit und des Völkerrechts zu bereinigen oder beizulegen;
    2. freundschaftliche, auf der Achtung vor dem Grundsatz der Gleichberechtigung und Selbstbestimmung der Völker beruhende Beziehungen zwischen den Nationen zu entwickeln und andere geeignete Maßnahmen zur Festigung des Weltfriedens zu treffen;
    3. eine internationale Zusammenarbeit herbeizuführen, um internationale Probleme wirtschaftlicher, sozialer, kultureller und humanitärer Art zu lösen und die Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten für alle ohne Unterschied der Rasse, des Geschlechts, der Sprache oder der Religion zu fördern und zu festigen;
    4. ein Mittelpunkt zu sein, in dem die Bemühungen der Nationen zur Verwirklichung dieser gemeinsamen Ziele aufeinander abgestimmt werden.
    Artikel 53
    (1) Der Sicherheitsrat nimmt gegebenenfalls diese regionalen Abmachungen oder Einrichtungen zur Durchführung von Zwangsmaßnahmen unter seiner Autorität in Anspruch. Ohne Ermächtigung des Sicherheitsrats dürfen Zwangsmaßnahmen auf Grund regionaler Abmachungen oder seitens regionaler Einrichtungen nicht ergriffen werden; ausgenommen sind Maßnahmen gegen einen Feindstaat im Sinne des Absatzes 2, soweit sie in Artikel 107 oder in regionalen, gegen die Wiederaufnahme der Angriffspolitik eines solchen Staates gerichteten Abmachungen vorgesehen sind; die Ausnahme gilt, bis der Organisation auf Ersuchen der beteiligten Regierungen die Aufgabe zugewiesen wird, neue Angriffe eines solchen Staates zu verhüten.
    (2) Der Ausdruck „Feindstaat“ in Absatz 1 bezeichnet jeden Staat, der während des Zweiten Weltkriegs Feind eines Unterzeichners dieser Charta war.
    Artikel 107
    Maßnahmen, welche die hierfür verantwortlichen Regierungen als Folge des Zweiten Weltkriegs in bezug auf einen Staat ergreifen oder genehmigen, der während dieses Krieges Feind eines Unterzeichnerstaats dieser Charta war, werden durch diese Charta weder außer Kraft gesetzt noch untersagt.
    Das Besatzungskonstrukt BRD ist als organisierte Modalität einer Fremdherrschaft zunächst kein Feind eines Unterzeichnerstaates der UNO-Charta gewesen, weil es während des Krieges noch nicht existierte.
    Die BRD ist auch nicht das Deutsche Reich, wie schon vielfach nachgewiesen wurde.
    Mit dem Beitritt zur UNO hat die Bundesrepublik Deutschland de facto dem Deutschen Volk und Deutschen Reich den Krieg erklärt, weil es offen auf die Seite der Kriegsgegner getreten ist. Dieser Beitritt konnte bekanntlich nur mit dem Besatzungsvorbehalt erfolgen, so dass die Besatzungsmächte in eigener Sache ihr Konstrukt als vermeintlichen Staat in die UNO bugsiert haben.
    Mitglied in der UNO können nach Artikel 3 und 4 der Charta der UNO allerdings nur Staaten sein, was die BRD jedenfalls zum Beitritt am 18.09.1973 niemals beanspruchen konnte.
    Zur Aushöhlung des Deutschen Reiches wurden mit der Hilfe aller maßgeblichen und öffentlich bestallten Staatsrechtler und Juristen die gesamte Völkergemeinschaft getäuscht und irregeführt. Nicht einmal das Stimmverhalten der BRD in der UNO konnte nach dem Beitritt ohne Besatzungsgenehmigung funktionieren. Dafür wurde die BRD sofort als drittgrößter Beitragzahler der UNO beansprucht.
    Die von den Kriegsgegnern des Deutschen Reiches errichtete BRD führte also insbesondere seit dieser Zeit den Krieg gegen das deutsche Volk und dessen handlungsunfähigen Staat mit anderen Mitteln als Bomben, Panzern und Flugzeugen fort.
    Als Beispiel hierfür kann z.B. die gezielte Überfremdung, die Abtreibung ungeborener Kinder, die moralische und kulturelle Zersetzung, die maßlose Verschwendung öffentlicher Gelder, die Ausplünderung des Volkes durch Zahlungen an Fremdstaaten und organisierte Forderungsstrukturen, die Aufgabe unverzichtbarer Hoheitsrechte und Infrastrukturen usw. angeführt werden.

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