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Manchmal dauert es in den deutschen Amtsstuben lange, sehr lange bis man einen Mißstand erkennt bzw. diesen Mißstand zugibt,
Dass im Bereich Kindergeld so mancher zugewanderte Neubürger sehr "kreativ" umgeht - dies ist doch nicht erst seit heute oder gestern bekannt. Es sind ja schon soi Fälle durch die Medien gegeistert, wo eine 18jährige angeblich 10 Kinder hatte und dafür Kindergeld kassiert hat.
Sinn und Zweck des Kindergeldes ist es ja eigentlich die hier lebenden Familien zu unterstützen und nicht zum Wohlstand im "Heimatland" beizutragen.
Nun kommt da aber ´mal wieder die EU ins Spiel - sprich, man darf Altbürger nicht anders behandeln als Neubürger und man darf nicht sagen - Du bekommst Kindergeld, weil Dein Kind in Deutschland lebt und Du bekommst kein Kindergekl, weil Dein Kind eben nicht in Deutschland lebt.
Dabei wäre die Lösung ganz einfach darszustellen - Kürzung des Kindergeldes auf - sagen wir 10 € - und gleichzeitig einen Kindergeldzuschlag von, sagen wir 190 €, welcher aber nur gewährt wird, wenn das Kind nicht nur in Deutschland gemeldet ist, sondern dort auch wohnt, zur Schule geht, in Ausbildung oder Studium ist. Damit wäre man EU-rechtliche auf der sauberen Seite.
Nachteil - dies würde dann auch die Altbürger treffen, deren Kinder im Ausland z.B. studieren oder eine Ausbildung machen...aber die Zahl derer ist wohl mehr als überschaubar und meisten sind dies auch keine Familien, welche auf diesen Zuschuss angewiesen sind.
Gut, gemessen an der Gesamtsumme des Kindergeldes reden wir von "Peanuts", aber es ist wie immer - hier ein wenig Mist, dort ein wenig Mist - was zu Folge hat dass langsam und stetig der Misthaufen größer und größer wird.