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376 000 € soll Roselyne Rogg, Geschäftsführerin der Duisburger Werkstatt für Menschen mit Behinderung, im Jahr erhalten haben. Eine stolze Summe und glaubt man den allgemeinen Veröffentlichungen weit über dem Durchschnitt, was in gemeinnützigen Unternehmen in der Regel für einen Geschäftsführer bezahlt wird.
Nur - wo kann man denn als angestellter Arbeitnehmer sein Gehalt selber bestimmen?
Darüber entscheidet doch immer der Arbeitgeber bzw. die von diesem eingesetzten Gremien (in diesem Falle also der Aufsichtsrat). Jetzt scheint es so, als wäre hier nicht rechtens zugegangen - sprich, dem Aufsichtrat wurde bei Vertragsverlängerung scheinbar die "Vergütung" nicht vorgelegt Was dann die Frage aufwirft, welcher normale Mensch nickt einen Vertrag ab, wo nicht ´drin steht, was mich eine Leistung (in diesem Falle Gehalt) kostet bzw. bezahlt wird?
Aber selbt uhter der Annahme, dass dem so gewesen wäre (was alleine schon einmal als Totalversagen des Aufsichtsrates zu werten ist) - also Aufsichtsrat hat man doch die Aufgabe, die der Name schon sagt, das Unternehmen zu beaufsichtigen. Man bekommt da also mindestens einmal im Jahr die Zahlen vorgelegt und da werden doch in der Regel auch die Ausgaben / Kosten der Geschäftsführung wie dessen Entlohnung aufgeführt. Sollte man doch meinen - es hätte also genügt einmal einen Blick in diese "Jahresbilanz" zu werfen um zu erkennen, welches Gehalt man dieser Frau zugebilligt hat und spätestens dann hätte eine Rückfrage kommen müssen.
Scheinbar ist aber auch dies unterlassen worden.
Jerzt scheint es so - nachdem man diesem Unternehmen der Verlsut der Gemeinnützigkeit (und damit steuerliche Bevorzugung) droht ist man wohl Seitens des Aufsichtsrates in die Puschen gerarten, nachdem man jahrelangf zugeschaut hat. Dies wirft dann die Frage auf - würde dieser Verlust nicht drohen, dann würde diese Frau wohl weiterhin zu dem ausgehandelten Gehalt beschäftigt.
Wer ist hier der Bock und wer der Gärtner?
Kann man der Frau vorwerfen das maximale Gehaltsergebnis erzielt zu haben - oder muss man dem Aufsichtsrrat nicht voirwerfen seinen Job nicht gemacht zu haben und dieses Gehalt eben verhindert zu haben.
Nimmt man die Presse wäscht sich der Aufsichtsrat seine Hände in Unschuld, sprich ist sich keiner Verantwortung (und damit Haftung) bewusst und die gute Frau wird als quasi Abzockerin dargestellt.
Am Ende wohl wieder nur ein weiteres Beispiel in diesem Lande wie Aufsichtsräte, welche ihren Job mangelhaft oder gar nicht machen sich ihrer Verantwortung entziehen (können)....und genau dieses nicht in die Verantwortung genommen werden zu können ist für solcherleo Exzesse verantwortlich - nicht nur in Duisburg.