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Scharia in Deutschland:
Bundesgerichtshof hält Verbot von Kinderehen für verfassungswidrig
Der Bundesgerichtshof hat Zweifel daran geäußert, ob das Verbot von Kinderehen verfassungskonform ist. Der Grund sei, dass alle Ehen, darunter auch die gemäß der Scharia geschlossenen Kinderehen, vom Grundgesetz geschützt seien.
[Links nur für registrierte Nutzer] Von Soeren Kern, Gatestone Institute
- Die Auffassung des BGH, die der Legalisierung solcher Ehen in Deutschland die Tür öffnen könnte, reiht sich ein in eine wachsende Zahl von Fällen, in denen deutsche Gerichte – absichtlich oder unbewusst – die Schaffung eines parallelen islamischen Rechtssystem im Land fördern.
- "Deutschland kann sich nicht einerseits international für ein Verbot von Kinderehen einsetzen, im eigenen Land aber solchen Ehen Rechtswirkungen verleihen. Das Kindeswohl verträgt in diesem Fall keine Kompromisse. Hier geht es um den verfassungsrechtlich fest verankerten Schutz von Kindern und Minderjährigen!", sagt der frühere bayerische Justizminister Winfried Bausback (CSU), der an dem Gesetz gegen Kinderehen mitgearbeitet hat.
- "Noch eines sollten wir bedenken: Urteile ergehen 'im Namen des Volkes'. Dieses Volk hat durch seine Vertreter im Bundestag klar zum Ausdruck gebracht, dass es Kinderehen nicht länger anerkennen will", schreibt Andreas von Delhaes-Guenther im Bayernkurier.
Diese Auffassung, die der Legalisierung solcher Ehen in Deutschland die Tür öffnen könnte, reiht sich ein in eine wachsende Zahl von Fällen, in denen deutsche Gerichte – absichtlich oder unbewusst – die Schaffung eines parallelen islamischen Rechtssystem im Land fördern.
Der Fall [Links nur für registrierte Nutzer] ein syrisches Paar – ein 14-jähriges syrisches Mädchen, das mit seinem 21 Jahre alten Cousin verheiratet wurde –, das im August 2015, auf dem Höhepunkt der Migrantenkrise, in Deutschland ankam. Das Jugendamt weigerte sich, die Ehe anzuerkennen und trennte das Mädchen von seinem Ehemann. Dieser erhob Klage, doch das Amtsgericht Aschaffenburg [Links nur für registrierte Nutzer] sich der Rechtsauffassung des Jugendamtes an, wonach dieses die Vormundschaft für das Mädchen zu übernehmen habe.
Im Mai 2016 hob das Oberlandesgericht Bamberg das Urteil [Links nur für registrierte Nutzer]: Die Ehe sei gültig, weil sie in Syrien geschlossen worden sei, wo Kinderehen nach dem Schariarecht erlaubt seien. Dieses Urteil hat praktisch Scharia-Kinderehen in Deutschland legalisiert.
Das Urteil – das manche als "Crash-Kurs in syrisch-islamischem Eherecht [Links nur für registrierte Nutzer] – löste damals einen Sturm der Kritik aus. Einige warfen den Bamberger Richtern vor, das Schariarecht über deutsches Recht zu stellen, um eine in Deutschland verbotene Praxis zu legalisieren.
"Ob man es religiös oder kulturell begründet, ist einerlei. Es verbirgt sich der schlichte Sachverhalt dahinter, dass sich ältere perverse Männer über junge Mädchen hermachen und sie missbrauchen", [Links nur für registrierte Nutzer] Rainer Wendt, der Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft.
Monika Michell von der Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes, die sich gegen Kinderehen einsetzt, [Links nur für registrierte Nutzer]: "Ein Ehemann kann nicht der Vormund einer Kinderbraut sein, weil er in einer sexuellen Beziehung mit ihr lebt – ein offensichtlicher Interessenkonflikt."
Hessens Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU), [Links nur für registrierte Nutzer]: "Wenn Sie als Minderjähriger mit guter Begründung noch nicht einmal ein Bier kaufen dürfen, warum sollte der Gesetzgeber dann zulassen, dass Kinder an solch weitgehende Entscheidung wie der Ehe gebunden sind?"
Andere [Links nur für registrierte Nutzer], das Urteil öffne die Schleusentore für einen kulturellen Konflikt in Deutschland, da Muslime es als einen Präzedenzfall sähen, um die Legalisierung anderer islamischer Praktiken wie etwa Polygamie zu fordern.
Wie das Bundinnenministerium im September 2016 [Links nur für registrierte Nutzer], weiß es von 1.475 verheirateten Kindern – darunter 361 Kindern unter 14 Jahren –, die zum Stichtag 31. Juli 2016 in Deutschland lebten.
Um Mädchen zu schützen, die im Ausland verheiratet wurden, aber in Deutschland Asyl beantragt haben, hat der Deutsche Bundestag am 1. Juni 2017 das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen [Links nur für registrierte Nutzer], das das Mindestalter für Ehen in Deutschland auf 18 Jahre festlegt und alle Ehen, bei denen einer der Ehegatten zum Zeitpunkt der Eheschließung jünger als 16 Jahre alt war, für nichtig erklärt, auch wenn die Ehe im Ausland geschlossen wurde.
In seiner am 14. Dezember 2018 veröffentlichten [Links nur für registrierte Nutzer] über die Aussetzung des Verfahrens stellte der Bundesgerichtshof jedoch [Links nur für registrierte Nutzer], dass das neue Gesetz verfassungswidrig sein könnte, da es gegen die Artikel 1 (Würde des Menschen), 2 (freie Entfaltung der Persönlichkeit), 3 (Gleichheit vor dem Gesetz) und 6 (Schutz der Ehe und der Familie) des [Links nur für registrierte Nutzer] verstoße.
Der BGH ist zudem der [Links nur für registrierte Nutzer], dass das neue Gesetz nicht rückwirkend gelten und darum nicht auf den Fall des syrischen Paars angewandt werden dürfe, das im Februar 2015 geheiratet hatte.
Schließlich bat der BGH das Bundesverfassungsgericht, die Rechtmäßigkeit des grundsätzlichen Verbots der Kinderehe überhaupt zu prüfen und festzustellen, ob die deutschen Behörden zu verpflichten seien, die Gültigkeit von Kinderehen im jeweiligen Einzelfall zu prüfen.
Mit seiner Überzeugung stellt sich der BGH gegen Artikel 6 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) der [Links nur für registrierte Nutzer]: "Eine Rechtsnorm eines anderen Staates ist nicht anzuwenden, wenn ihre Anwendung zu einem Ergebnis führt, das mit wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechts offensichtlich unvereinbar ist. Sie ist insbesondere nicht anzuwenden, wenn die Anwendung mit den Grundrechten unvereinbar ist."
Indem er das syrische Paar vom deutschen Gesetz abschirmt, hat der BGH nicht nur die Anwendung des Schariarechts bei Gerichtsprozessen in Deutschland legitimiert, sondern auch einen Präzedenzfall geschaffen, der so gut wie sicher in der Zukunft von den Verteidigern der Kinderehe und anderer ausländischer Gesetze herangezogen werden wird.
Und schließlich hat der BGH, indem er auf einer Einzelfallprüfung der Legitimität von Kinderehen besteht, die Tür für sogenannte kulturell begründete Ausnahmen geöffnet, nämlich denen des Schariagesetzes, das für Ehen kein Mindestalter [Links nur für registrierte Nutzer].
Bayerns ehemaliger Justizminister Winfried Bausback (CSU), der an dem Gesetz gegen Kinderehen mitgewirkt hat, zeigte sich [Links nur für registrierte Nutzer] über die Entscheidung des BGH: "Wegen unserer Verfassung und zum Wohle des Kindes darf es in dem vorliegenden Fall nur eine Antwort geben: Diese Ehe muss von Anfang an null und nichtig sein."
"Deutschland kann sich nicht einerseits international für ein Verbot von Kinderehen einsetzen, im eigenen Land aber solchen Ehen Rechtswirkungen verleihen. Das Kindeswohl verträgt in diesem Fall keine Kompromisse. (...) Hier geht es um den verfassungsrechtlich fest verankerten Schutz von Kindern und Minderjährigen!"
Andreas von Delhaes-Guenther, ein Redakteur des Bayernkurier, [Links nur für registrierte Nutzer]: "Am Ende ist es aber auch eine Grundsatzfrage, inwieweit wir ausländisches Recht in Deutschland akzeptieren wollen, das unserem Recht in wichtigen Fragen völlig konträr gegenübersteht. Jahrhunderte hat es gedauert, das Mittelalter aus unserem Recht zu entfernen, nun dürfen wir es nicht über vermeintliche Toleranz oder "Einzelfallbetrachtung" wieder zurückholen. Vielmehr müssen wir sagen: In Deutschland gilt für alle deutsches Recht, insbesondere bei wichtigen Rechtsgütern wie Leben, Gesundheit – oder eben dem Kindeswohl, mit unverrückbarer Altersgrenze bei Minderjährigen-Ehen."
"Noch eines sollten wir bedenken: Urteile ergehen 'im Namen des Volkes'. Dieses Volk hat durch seine Vertreter im Bundestag klar zum Ausdruck gebracht, dass es Kinderehen nicht länger anerkennen will."
Deutsche Gerichte und das Schariarecht