Ich rede von qualifizierter Einwanderung mit einhergehnder Prüfung und du kommst gleich mit "Flutung". Das ist doch an der Sache vorbei.
Neben den fachlichen Nachweisen und der nachgewiesenen Arbeitsanstellung müsste auch eine kulturelle Kompatibilität vorhanden sein und der Wille, sich in die Gesellschaft und der bestehden Ordnung zu integrieren. Die Vorrangprüfung würde durch das Amt erfolgen, indem sie schauen, welche heimischen Arbeitssuchenden infrage kämen. Wenn die nach erfolgter Vorstellung nicht infrage kommen, dann würde das Antragsverfahren erst eingeläutet werden.