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Thema: E R H A R D M I L C H ~ Mitbegruender d. LUFTHANSA ~ Feldmarschall

  1. #11
    food for thought Benutzerbild von houndstooth
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    Anklagepunkte Eins:

    1)
    Zwischen Sept. 1939 und Mai 1945 hatte der Angeklagte Milch widerrechtlich, absichtlich und wissend Kriegsverbrechen wie sie unter Artikel II des Kontrollgesetzes No.10 definiert wurden begangen , als Haupttaeter oder Mithelfer von Deportationen zur Sklavenarbeit der Zivilbevoelkerungen aus Oesterreich ,Tschechoslowakei ,Italien,Ungarn und anderer ,von der deutschen Armee besetzten Gebiete, er befahl, duldete, foerderte, und war mit diesbezueglichen Plaenen und Handlungen verbunden , die Millionen von Personen versklavt, deportiert, misshandelt , gefoltert und ermordeten.

    2)
    Zwischen Sept. 1939 und Mai 1945 hatte der Angeklagte Milch widerrechtlich, absichtlich und wissend Kriegsverbrechen begangen ,wie sie unter Artikel II des Kontrollgesetzes No.10 definiert wurden , als befahl als Haupttaeter oder Mithelfer , leistete Vorschub, gab seine Zustimmung und war mit dem Plan der Verwendung von Kriegsgefangenen in Kriegshandlungen und Kriegsarbeit ,die direkt mit mit dem Kriegsgeschehen verbunden war, verbunden , einschliesslich der Herstellung und Transportation von Waffen und Munition ,waehrenddessen Mord, Grausamkeiten, Misshandlungen und andere unmenschliche Handlungen an Militaerangehoerige von Nationen die sich damals im Krieg mit dem Deutschen Reich befanden und die sich im im Gewahrsam des Deutschen Reiches befanden, ausgesetzt , begangen wurden.
    3)
    In der Ausfuehrung der Plaene und Unternehmen die in Paragraphen 1und 2 aufgefuehrt sind, wurden Millionen von Personen widerrechtlich der Zwangsarbeit unter grausamen und unmenschlichen Bedingungen ausgesetzt was grosses Leiden verursachte. Mindestens 5,000,000 Arbeiter wurden nach Deutschland deportiert. Die Einberufung von Arbeitern war in vielen Faellen von drastischen und gewaltsamen Methoden begleitet. Arbeiter, die fuer das Reich vorgesehen waren wurden unter Bewachung nach Deutschland geschickt, oft in Zuege ohne ausreichende Heizung , Ernaehrung , Kleidung oder Toiletten gepfercht ; andere Bewohner besetzter Gebiete wurden eingezogen und in ihren eigenen Laendern dazu gezwungen, der deutschen Kriegswirtschaft ; bei militaerischen Installationen und Befestigungsanlagen behilflich zu sein. Die Mittel und Eigenbeduerfnisse der besetzten Laender wurden in der Ausfuehrung der beschriebenen Plaene komplett ausser Acht gelassen . Kriegsgefangene wurden zu Arbeiten eingeteilt, die direkt mit Kriegshandlungen verbunden waren., einschliesslich Arbeit in Munitionsfabriken, Beladung von Bombern , Tragen von Munition und die Besetzung von Flugabwehrkanonen. Die Behandlung von Sklavenarbeitern und Kriegsgefangenen ging nach dem Prinzip von statt , dass sie nach groesstem Ausmass auszubeuten doch mit geringsten Unkosten verpflegt , untergebracht und behandelt zu seinen .

    4)
    Der Angeklagte Milch war von 1942-1945 Mitglied der Zentralen Planung., welche die hoechsten Befugnisse zur Produktionseinteilung und der Zuteilung und Entwicklung von Rohmaterialien waehrend der deutschen Kriegswirtschaft inne hatte. Das Zentrale Planungsgremium ermittelte Arbeitskraeftebedarf der Industrie , Landwirtschaft, und anderer Aspekte der deutschen Kriegswirtschaft zur Einteilung dieser Arbeitskraefte. Der Angeklagte Milch hatte volle Kentniss der widerrechlichen Art und Weise in welcher Fremdarbeiter eingezogen und Kriegsgefangene verwendet wurden um diesen Anforderungen zu entsprechen; und die unrechtmaessigen und unmenschlichen Bedingungen unter denen sie ausgebeutet wurden. Er sass den Sitzungen des Planungsbuereau’s bei, nahm an deren Entscheidungen und Formulierungen fundamentaler Grundsaetze im Hinblick der Ausbeutung solcher Arbeiter teil .

    5)
    Waehrend der Jahre 1939-1945 hatte der Angeklagte Milch als Staatssekretaer im Reichsluftfahrtministerium , Generalinspekteur der Luftwaffe, Stellvertreter des Oberbefehlshabers der Luftwaffe , Generalfeldmarschall der Luftwaffe , Generalluftzeugmeister und Chef des Jaegerstabes die Verantwortung ueber die Entwicklung von Waffen und Munition der deutschen Luftwaffe. Der Angeklagte Milch beutete Fremdarbeiter und Kriegsgefangene in den Waffen-, und Flugzeugfabriken, die unter seiner Kontrolle standen, aus; er machte Anforderungen und teilte Arbeitskraefte innerhalb der Flugzeugindustrie ein ,und gab persoenlich Anweisungen , dass grausame und unterdrueckende Massnahmen jenen Arbeitskraeften gegenueber anzuwenden seien..

    6)
    Den Anweisungen des Angeklagten entsprechend, wurden Kriegsgefangene die auszubrechen versucht hatten, am oder um den 15. Februar 1944 ermordet.

    7)
    Die beschriebenen Kriegsverbrechen stellen Zuwiderhandlungen internationaler Konventionen dar , insbesondere Artikel 4, 5, 6, 7, 46 und 52 der Den Haager Regulationen von 1907 und Artikeln 2, 3, 4, 6 und 31 der Kriegsgefangenen Konvention ( Genf 1929) , den Gesetzen und Gepflogenheiten des Krieges, den allgemeinen Prinzipien des Strafrechtes wie sie von Strafrechten aller zivilisierten Nationen abgeleitet werden , den inneren Strafvollzugsgesetzen von Laendern ,in denen solche Straftaten begangen wurden, und Artikel II des Kontrollratsgesetz No 10 [London ,H.] .

  2. #12
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    Anklagepunkt Zwei:

    8)
    Zwischen Maerz 1942 und Mai 1943 beging der Angeklagte Milch absichtlich, widerrechtlich und wissend Kriegsverbrechen wie sie in Artikel H des Kontrollratsgesetzes No 10 definiert sind, bei denen er der Haupttaeter war, bzw. befehlender , befuerwortender , anteilnehmender Mittaeter, er war mit Plaenen und Einrichtungen medizinischer Versuche an Personen ,die dafuer nicht ihre Erlaubnis dafuer gegeben hatten, beteiligt , sie wurden an Mitgliedern der Streitmaechte und Zivilisten von Nationen begangen ,die damals im Krieg mit dem Deutschen Reich standen , und sich im Gewahrsam des Deutschen Reiches befanden ;, gemeinsam mit verschiedenen anderen Personen begang er Mord, Brutalitaeten , Grausamkeiten und andere unmenschliche Handlungen . Solche Experimente beinhalteten, doch schliessen Folgendes nicht aus

    (A) Unterdruckexperimente [Hoehenflugexperimente]

    Vom Maerz 1942 bis ung. August 1942 wurden im Dachau Konzentrationslager fuer die Luftwaffe nuetzliche Versuche durchgefuehrt, die die menschliche Ausdauer und Existenz in extremen Flughoehen untersuchte. Die Versuche wurden in einer Unterdruckkammer ausgefuehrt, die atmosphaerischen Bedingungen und Druecke die in grossen Flughoehen ( bis zu 68.000 Fuss [ =20. 726 Km ~ ein normales LUFTHANSA Flugzeug fliegt bei ~13 Km Hoehe nach Nord Amerika { Heinz}] ) anzutreffen sind, imitieren. Die Testpersonen wurden in Unterdruckkammern plaziert, danach wurden die Flughoehen simuliert. Viele Opfer starben an den Folgen dieser Experimente und andere erlitten schwere Verletzungen, Foltereien und Misshandlungen.
    [IMG]C:\Documents and Settings\heinz\My Documents\My Pictures\dachau34Photograph from the KZ Gedenkstatte Dachau, courtesy of USHMM Photo Archives..jpg[/IMG]

    (B) Unterkuelexperimente.

    Vom Maerz 1942 bis ung. August 1942 wurden im Dachau Konzentrationslager, hauptsaechlich zum Nutze der Luftwaffe , Versuche durchgefuehrt um die wirkungsvollsten Methoden zur Behandlung von Personen herauszufinden , die schwer unterkuehlt oder eingefroren waren . Waehrend einer Versuchsserie wurden die Versuchspersonen gezwungen, in einem Tank mit Eiswasser fuer Perioden bis zu 3 Stunden auszuharren.. Extreme Starre erfolgte in kurzer Zeit. Eine Anzahl Opfer starben im Verlauf dieser Experimente. Nachdem die Ueberlebenden schwer unterkuehlt waren, wurde Wiedererwaermung mittels verschiedener Mittel versucht . In einer anderen Versuchsserie wurden nackte Versuchspersonen im Freien fuer mehrere Stunden bei Temperaturen unter Null festgehalten. Die Opfer schrieen vor Schmerz waehrend Teile ihrer Koerper erfroren.

    9)
    Die beschriebenen Kriegsverbrechen stellen Zuwiderhandlungen internationaler Konventionen dar , insbesondere Artikel 4, 5, 6, 7, 46 und 52 der Den Haager Regulationen von 1907 und Artikeln 2, 3, 4, 6 und 31 der Kriegsgefangenen Konvention ( Genf 1929) , den Gesetzen und Gepflogenheiten des Krieges, den allgemeinen Prinzipien des Strafrechtes wie sie von Strafrechten aller zivilisierten Nationen abgeleitet werden , den inneren Strafvollzugsgesetzen von Laendern in denen solche Straftaten begangen wurden, und Artikel II des Kontrollratsgesetz No 10.

  3. #13
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    Anklagepunkt Drei:
    10)

    Zwischen September 1939 and Mai 1945 beging der Angeklagte Milch absichtlich, widerrechtlich und wissend Verbrechen gegen die Menschheit, wie sie in Artikel II des Kontrollratsgesetzes No 10 definiert sind, indem er als Haupttaeter bzw. Mittaeter den Befehl dazu gab,, dazu antrieb, , eine befuerwortende Rolle spielte, und mit Plaenen und Einrichtungen verbunden war,,die Sklavenarbeit und Deportation zu Sklavenarbeitslager deutscher Nationalangehoeriger und Nationalangehoeriger anderer Nationen , bei denen Millionen Personen versklavt, deportiert , misshandelt , terrorisiert , gefoltert und ermordet wurden. Die Einzelheiten dieser Straftaten sind im Anklagepunkt Eins dieser Anklage aufgefuehrt worden und sind hierbei durch Referenz miteinbezogen.

    11)
    Zwischen Maerz and Mai 1945 beging der Angeklagte Milch absichtlich, widerrechtlich und wissend Verbrechen gegen die Menschheit wie sie in Artikel II des Kontrollratsgesetzes No 10 definiert sind, indem er als Haupttaeterbzw. Mittaeter den Befehl dazu gab,, dazu antrieb, , eine befuerwortende Rolle spielte, und mit Plaenen und Einrichtungen an medizinischen Versuchen , ohne der Einwilligung der Versuchspersonen, an deutsche Nationalangehoerige und Nationalangehoerige anderer Laender verbunden waren ,verbunden war; waehrend dieser Versuche beging der Angeklagte Milch , zusammen mit verschiedenen anderen Personen , Mord, Brutalitaeteten , Grausamkeiten , Foltereien, Greueltaten, und andere unmenschliche Taten . Die Einzelheiten dieser Straftaten sind im Anklagepunkt Zwei dieser Anklage aufgefuehrt worden und sind hierbei durch Referenz miteinbezogen.


    12)
    Die beschriebenen Kriegsverbrechen stellen Zuwiderhandlungen internationaler Konventionen dar , den Gesetzen und Gepflogenheiten des Krieges, den allgemeinen Prinzipien des Strafrechtes wie sie von Strafrechten aller zivilisierten Nationen abgeleitet werden , den inneren Strafvollzugsgesetzen von Laendern in denen solche Straftaten begangen wurden, und Artikel II des Kontrollratsgesetz No 10 .

    Hierbei ist die Anklage beim Generalsekretaer des Militaertribunals eingelegt und die hierdrin enthaltenen Anschuldigungen die gegen den oben genannten Angeklagten gemacht wurden sind hiermit dem Militaertribunal praesentiert.

    TELFORD TAYLOR
    Brigadier General
    Hauptanklaeger
    Nuernberg, 13 November 1946

  4. #14
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    Die Hauptanklagepunkte sind also
    • MEDIZINISCHE EXPERIMENTE
    • SKLAVENARBEIT
    • KRIEGSGEFANGENENMISSHANDLUNGEN
    • FUEHRUNGSROLLE IM PLANUNGSSTAB DER AUFRUESTUNG ZUM ANGRIFFSKRIEG
    • FUEHRUNGSROLLE IM JAEGERSTAB
    • ROLLE ALS GENERALLUFTZEUGMEISTER WAEHR. DER AUFRUESTUNG ZUM ANGRIFFSKRIEG.

    Anklage und Verteidigung bringen eine Menge Beweisdokumente und etliche Zeugen in die Verhandlungen.

    Als Naechstes geben Anklage und Verteidingung ihre Zusammenfassungen was sie im Detail spaeter vorbringen und beweisen wollen.

    Danach unterzieht und verteidigt sich Erhard Milch den Kreuzverhoeren von Anklage und Verteidigung.

    Un da wird’s wirklich erst richtig interessant und saftig. Denn hier kommt mal ein 'grosser Fisch ' selber zum Wort , anstatt seiner Apologeten. Dies ermoeglicht uns einen Blick in die inneren Zusammenhaenge des Nazi Regimes .

    Spaeter die Abschlussstellungsnahmen beider Parteien und eine
    Schlusserklaerung Erhard Milchs am 25. Maerz 1947

    Der Prozess gegen den ehemaligen Feldmarschall Erhard Milch , fand vor dem Militaertribunal II im Justizpalast in Nuernberg statt und dauerte vom 13 November 1946 bis zum 17 April 1947. Die Anklage brauchte nur 8 Tage , die Verteidigung mehr als dreimal laenger um ihre Argumente den Richtern vorzutragen.

    Das daraus resultierende Ping-Pong und Argumentabschlagung ist nichts weniger als faszinierend.

    Doch es wird noch ein wenig dauern…..

    Wie immer mit freundlichem Gruss

    Bis dann…Heinz

  5. #15
    GESPERRT
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    Dazu fällt mir eines ein:

    „Der Gerichtshof ist an die üblichen Grundsätze der Beweisführung nicht gebunden“

    (Artikel 19 des IMT-Statuts)

    In diesem Sinne...

  6. #16
    l_osservatore_uno
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    Original von LAH
    Dazu fällt mir eines ein:

    „Der Gerichtshof ist an die üblichen Grundsätze der Beweisführung nicht gebunden“

    (Artikel 19 des IMT-Statuts)

    In diesem Sinne...
    ... POLITKORREKTE übersehen so etwas geflissentlich!

    Unter Addi Selig ... hätten sie wahrscheinlich 'übersehen', dass in der direkten Nachbarschaft Juden auf'n LKW verladen werden!

    Zum Knochenkotzen, das POLITKORREKTGESOXE!

    Gruß!

    Enzo

  7. #17
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    ...wir schon in Nürnberg sind,dann hätte ich gerne eine Erklärung wie folgende "Zeugenaussagen" zu stande gekommen sind,bei all der Gerechtigkeit und Wahrheitsliebe:


    DOKUMENT 2430-PS

    KONZENTRATIONSLAGER DACHAU
    - Seite 10 -

    Dachau - Fabrik des Horrors

    Dachau, in der Nähe von München, eines der älteste Nazi-Gefangenenlager. Es ist bekannt, daß in Dachau zwischen 1941 und 1944 manchmal bis zu 30.000 Menschen eingeschlossen waren. 30.000 waren anwesend, als die Allierten Dachau erreichten. Die Nazis sagten, daß es sich um ein Lager für politische Dissidenten, Gewohnheitsstraftäter und religiöse Eiferer handelte.

    Als diese Szenen gefilmt wurden [dem IMT in Nürnberg wurde ein Film als Beweismittel vorgeführt, daß in Dachau massenhaft "vergast" wurde. Was hier an Text wiedergegeben wird, ist die Übersetzung des Filmkommentars], waren über 1.600 Priester vieler Konfessionen noch am Leben. Sie kamen aus Deutschland, Polen, Tschechoslovakei, Frankreich und Holland.
    Ankommende Gefangenenzüge transportierten mehr tote als lebendige Fracht. Jene, die stark genug waren, wurden von Orten außerhalb, die von den heranrückenden Alliierten bedroht wurden, nach Dachau gebracht. So schauten sie aus, als sie ankamen.

    Einige überlebten, und die ankommenden Helfer taten, was sie konnten. Andere starben nach der Befreiung. Sie wurden von Mitgefangenen beerdigt.

    So wie in anderen Lagern auch, so wurde die Menschen von Dachau geholt, um die Toten anzuschauen.
    Und das fanden die Befreier innerhalb der Gebäude vor:
    Die Kleidung jener Gefangenen, die in der Gaskammer erstickten, hängt ordentlich auf den Bügeln. Unter dem Vorwand, daß sie Duschen sollten, bekamen Handtuch und Seife ausgehändigt.

    Das ist das Brausebad

    Innerhalb des Brausebades
    An der Decke - die Duschkopf-Attrappen [hier schwenkt die Kamera zu Decke hoch. Gas sollte laut dieser Zeugen aus den Löchern gekommen sein].

    Im Kontrollraum - die Ein- und Auslaßrohre. [Im Bild weiter oben zu sehen]
    Druckknöpfe, mit den der Gasein- und -ausfluß reguliert wurde. Ein Handventil, um den Druck zu regulieren. Cyanid (Blausäure/Zyklon B) Pulver diente zur Entfachung des tödlichen Rauchs. Von der Gaskammer wurden die Leichen in das Krematorium gebracht.

    Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem IMT Nürnberg
    14.11.1945 - 1.10.1946, Delphin Verlag, München, 1989, Seite 470 (Band XXIX)


    ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
    Bei dem Dokument 2430-PS, das die Massenvergasungen in Dachau im Rahmen des Nürnberger Prozesses unter Beweis stellen sollte, handelt es sich um eine eidesstattliche Versicherung. Diese wurde von James B. Donovan (Commander, USNR) am 24. November 1945 vor dem Untersuchungsoffizier, Calvin A. Behle, Lt. Colonel (Oberstleutnant), JAGD der Armee der Vereinigten Staaten von Amerika und vor dem IMT in Nürnberg abgegeben. Bei diesen Zeugen handelte es sich um noch honorigere Perönlichkeiten als bei den Gaskammer-Zeugen von Auschwitz.


    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    DOKUMENT 3249-PS

    KONZENTRATIONSLAGER DACHAU
    EIDLICHER BERICHT DES TSCHECHOSLOWAKISCHEN ARZTES DR. FRANZ BLAHA VOM 9. JANUAR 1946: WERDEGANG, VERHAFTUNG ALS GEISEL 1939, EINLIEFERUNG INS KONZENTRATIONSLAGER DACHAU 1941, SCHILDERUNG MEDIZINISCHER VERSUCHE AN GEFANGENEN, TÖTUNGEN UND STERBEN DURCH EPIDEMIEN (BEWEISSTRÜCK US-663)

    12. "Viele Hinrichtungen durch Gas ... fanden im Lager statt. Die Gaskammer wurde im Jahre 1944 vollendet, ich wurde von Dr. Rascher gerufen, um die ersten Opfer zu untersuchen. Von den 8 bis 9 Personen, die in der Kammer waren, waren drei noch am Leben und die anderen schienen tot zu sein. Ihre Augen waren rot und Ihre Gesichter aufgedunstet. Viele Gefangenen wurde später durch diese Art und Weise getötet."

    Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem IMT Nürnberg
    14.11.1945 - 1.10.1946, Delphin Verlag, München, 1989, Seite 62 (Band XXXI)

    --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    "Gegen Ende ging den Nazis die Kohle aus und sie hatten keine Möglichkeit mehr, die von ihnen getöteten Menschen zu kremieren. Dennoch betrieben sie ihr Mordgeschäft uneingeschränkt weiter. Die Gaskammer war ununterbrochen in Betrieb, um die Häftlinge mit Giftgas zu töten."

    Lt. Hugh C. Daly in einem eidesstattlichen Bericht, der von der 42. US-Division Regenbogen über das KL-Dachau im Jahre 1946 veröffentlicht wurde.

    --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Wir wissen heute ,das in Dachau niemals irgendjemand vergast wurde.

    19.8.1960 DIE ZEIT Seite 16

    "Weder in Dachau noch in Bergen Belsen noch in Buchenwald sind Juden oder andere Häftlinge vergast worden. Die Gaskammer in Dachau wurde nie ganz fertiggestellt in Betrieb genommen. Hunderttausende von Häftlingen, die in Dachau oder anderen Konzentrationslagern im Altreich umkamen, waren Opfer vor allem der katastrophalen hygienischen und Versorgungszustände. Alleine in den zwölf Monaten vom Juli 1942 bis Juni 1943 starben laut offizieller Statistik der SS in allen Konzentrationslagern des Reiches 110.812 Personen an Krankheiten und Hunger. Die Massenvernichtung der Juden durch Vergasung begann 1941/1942 und fand ausschließlich an einigen wenigen hierfür ausgewählten und mit Hilfe entsprechender technischer Einrichtungen versehenen Stellen, vor allem im besetzten polnischen Gebiet (aber nirgends im Altreich) statt: in Auschwitz-Birkenau, in Sobibor am Bug, in Treblinka, Chelmno und Belzec.


    Dr. Martin Broszat†



    Nun meine Frage:

    Wie konnte das möglich sein? Wie konnte das nur passieren? Waren die Verbrechen der Nazis nicht anbeblich schon hoch genug? Warum dann all die Lügen? Wem kann das nützlich sein?

    Auch von folgendem offenkundigen "Sachverhalt" hört man heute nichts mehr:

    Zuerst die Morde durch Dampf:

    Am 14. Dezember 1945 wurde in Nürnberg folgendes zu Protokoll gegeben:

    Nürnberger Dokument PS 3311

    Alle Opfer mussten ihre Kleider und Schuhe ausziehen, die dann eingesammelt wurden, worauf sämtliche Opfer, zuerst Frauen und Kinder, in die Todeskammern getrieben wurden... Nachdem die Kammern vollgestopft waren, wurden sie hermetisch abgeschlossen, und Dampf wurde eingelassen... Aus den eingegangenen Berichten lässt sich schätzen, daß mehrere hunderttausend Juden in Treblinka ausgerottet worden sind

    -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    [Links nur für registrierte Nutzer] lese ich allerdings nicht von Dampf sondern von GASkammern....?

    ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------


    Nun noch ein besonders interessantes Kapitel,die Judenvernichtung mittels Atomben!

    (Der Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Militärgerichtshof, Nürnberg, 14. November 1945 - 1. Oktober 1946, Band XVI, Verhandlung vom 21. Juni 1946).

    Jackson: Und gewisse Experimente und Forschungen wurden auch inder Atomenergie durchgeführt, nicht wahr?

    Speer: Wir waren leider nicht so weit, denn dadurch, daß die besten Kräfte, die wir in der Atomforschung hatten, nach Amerika auswanderten, wurden wir in der Atomforschung sehr stark zurückgeworfen, und wir waren an sich noch ein bis zwei Jahre davon entfernt, um vielleicht eine Atomzertrümmerung bekommen zu können.

    Jackson: Man hat mir einen gewissen Bericht über ein Experiment, das in der Nähe von Auschwitz durchgeführt wurde, ausgehändigt, und ich machte gerne wissen, ob Sie davon gehört haben oder etwas davon wussten. Der Zweck dieses Experiments war, ein schnelles und wirksames Mittel zu entdecken, mit dem man Menschen, ohne sich - wie man es bisher getan hatte - mit Erschiessen, Vergasen und Verbrennen anstrengen zu müssen, auf dem schnellsten Wege vernichten konnte. Wie man mir mitgeteilt hat, wurde das Experiment in folgender Form durchgeführt: In einem kleinen provisorischen Dorf, das für diesen Zweck vorübergehend aufgebaut wurde, brachte man 20.000 Juden unter. Mit Hilfe des neu erfundenen Zerstörungsstoffes wurden diese 20.000 Menschen fast augenblicklich vernichtet, und zwar derartig, daß auch nicht das geringste von ihnen übrig blieb. Die Explosion erregte eine Temperatur von 400 bis 500 Grad Celsius und zerstörte die Leute derartig, das sie überhaupt keine Spuren hinterliessen.

    ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Und zu guter letzt noch etwas von der sowjetischen Seite:

    Laut den sowjetischen Anklägern ermordeten die Deutschen im KZ Sachsenhausen nicht weniger als 840.000 russische Kriegsgefangene auf folgende Weise:

    Der Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Militärgerichtshof, Nürnberg,Band VII, Sitzung vom 13. Februar 1946

    In dem kleinen Raum gab es einen 50 cm grossen Ausschnitt. Der Kriegsgefangene stellte sich mit dem Hinterkopf ans Loch, und ein Schütze, der sich hinter dem Loch befand, schoss auf ihn. Diese Einrichtung genügte aber praktisch nicht, denn oft traf der Schütze den Gefangenen nicht. Nach acht Tagen schuf man eine neue Vorrichtung. Der Kriegsgefangene wurde ebenso wie vorher an die Wand gestellt; dann liess man eine Eisenplatte langsam auf seinen Kopf heruntergleiten. Der Kriegsgefangene hatte den Eindruck, als wolle man seinen Wuchs messen. In der Eisenplatte war ein Bolzen, der sich löste und auf den Hinterkopf des Gefangenen einschlug Dieser stürzte tot zu Boden. Die Eisenplatte wurde mittels eines Fusshebels gehandhabt, der sich in der Ecke dieses Raumes befand

    -----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Ich konnte in diversen Lexika und auf einschlägigen Seiten nichts mehr darüber finden,können sie mir weiterhelfen?



    "Unter dem Mantel der Justiz war dieser [Nürnberger] Prozeß nur die alte, alte Geschichte - ein Recht für die Sieger und ein anderes für die Besiegten. Vae victis!"

    Hankey, Lord, britischer Rechtshistoriker aus seinem Buch Politics, Trials and Errors, S. 56.

  8. #18
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    Original von LAH
    Dazu fällt mir eines ein:

    „Der Gerichtshof ist an die üblichen Grundsätze der Beweisführung nicht gebunden“

    (Artikel 19 des IMT-Statuts)

    In diesem Sinne...
    Warum nicht bei der Wahrheit bleiben?


    Article 19.

    The Tribunal shall not be bound by technical rules of evidence. It shall adopt and apply to the greatest possible extent expeditious and nontechnical procedure, and shall admit any evidence which it deems to be of probative value.


    ( Das [militaerische] Tribunal wird nicht an technische Regeln der Beweisfuehrung gebunden sein.
    Es wird sich ein zum groesstmoeglichen Ausmass schnelles und nicht-technisches Prozessverfahren aneignen und anwenden ,und wird jegliche Beweise, die es als beweiskraeftig erachtet, zulassen)


    So, das wirft schon mal ein ganz anderes Licht auf die Angelegenheit, als die oben angefuehrte , schlampige INTERPRETATION.

    • Deutschland gab es garnicht zu der Zeit, hatte also auch kein ziviles Strafgesetz
    • Im Zivilverfahren kann man Faelle wegen kleiner ,technischen Ungereimtheiten, wie z.B. ein Fehler im Namen , falsch geschriebene Uhrzeiten, falsche Uebersetzungen etc. sofort als nichtig erklaeren oder als nichtig beantragen lassen. Sehr jahre- und resourcefressend. Beides war nicht vorhanden.



    Was wird mit Artikel 19 wirklich gesagt?

    Es soll im Auge behalten werden, dass es nicht Deutschsprachige waren , die ueber das Schicksal von vor ihnen stehenden Angeklagten entscheiden mussten.

    Wegen dieser Sprachbarriere wollte das mehrsprachige Gericht nicht Gefahr laufen , dass der ganze aufgedrehte Prozess im Quicksand von kleinlichen Wortinterpretationen, Mass/einheitsumrechnungen, militaerischen und zivilen Rangequivalenzen , Verantwortungsbereichen und aehnlichen Firlefanz versickert.

    Solche, in Zivilverfahren luxurioese Mass/staebe sollten dort , auch wegen Zeitueberlegungen nicht angewendet werden.

    Und wie es sich gezeigt hatte, funktionierte das in der Praxis ausgezeichnet , nicht ein einziges Mal sind Proteste der Verteidigung ueber unfaires Verhalten festgehalten worden. Im Gegenteil.

    Im Milch und Goering Prozess wird mehrmals auf inkorrekte Uebersetzung , unterschiedliche Interpretierungen oder zu schnelles Reden hingewiesen. In jedem Fall gab der Vorsitzende der Verteidigung auf Korrektur oder Klarmachung statt.

    FAIRNESS wurde in Nuernberg , meistens ,mit Grossbuchstaben geschrieben.

    So, immer schoen auf dem Teppich bleiben.

    In diesem Sinne LAH :

    Wie immer mit freundlichem Gruss

    Bis dann...Heinz

  9. #19
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    FAIRNESS wurde in Nuernberg , meistens ,mit Grossbuchstaben geschrieben.
    Ein schlechter Scherz?

    Es wurde Männer aufgrund von LÜGEN gehängt!

    Siegerjustiz in Reinkultur,das sollten sie besser wissen.



    Später mehr.

  10. #20
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    Warum nicht bei der Wahrheit bleiben?
    The Tribunal shall not be bound by technical rules of evidence. It shall adopt and apply to the greatest possible extent expeditious and nontechnical procedure, and shall admit any evidence which it deems to be of probative value.
    Paragraph 19 des Londoner Statuts, das die Alliierten im August 1945 geschaffen hatten und das als Grundlage für den Nürnberger Prozess diente, war der Gerichtshof nicht an Beweisregeln gebunden; jedes Beweismaterial, das dem Gericht Beweiskraft zu haben schien, war zugelassen. Das Tribunal durfte belastendes Material akzeptieren, ohne es auf seine Zuverlässigkeit hin zu prüfen, und entlastendes Material ohne Begründung zurückweisen.

    Ferner besagte Artikel 21 des Statuts, daß der Gerichtshof für "allgemein bekannte Tatsachen" keine Beweise fordern, sondern diese von Amts wegen zur Kenntnis nehmen solle. Was eine "allgemein bekannte Tatsache" war, entschied das Gericht selbst. Somit stand die Schuld der Angeklagten von Anfang an fest, da ja der Holocaust und die übrigen ihnen zur Last gelegten Verbrechen allgemein bekannte Tatsachen waren. Unter diesen Umständen konnte man sich die mühselige Beweisführung sparen. Die Urteile standen von Beginn an fest.

    Im Klartext: Man durfte Belastungsmaterial nach Gutdünken fälschen und Entlastungsmaterial nach Belieben unterdrücken.

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