Du kennst doch das "Märchen" - Volksentscheide sind in Deutschland auf Bundesebene, nach dem Grundgesetz, nicht vorgesehen bzw. nicht erlaubt und man müsste dazu das Grundgesetz ändern.
So doch die allgemeine Aussage ALLER Parteien um zu begründen, warum man das Volk nicht abstimmen lassen kann, darf oder soll.
Dann schau Dir einmal art 20 Abs. 2 GG an:
Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
Da aber ein nicht unwesentlicher Teil der Bevölkerung glaubt, dass das Grundgesetz "Volksabstimmungen" verbietet - und die Parteien alles tun diese weiterhin zu suggerieren - regiert es sich doch, auch gegen den Willen des Volkes, ganz ungeniert.