Hallo Gemeinde!
Ich wollte einfach mal einen Strang zwecks Information zu freien Waffen, bzw. Schreckschusswaffen aufmachen, da ich mir als erfahrener Sportschütze
in den letzten Monaten Stammtischweisheiten und Fehlinformationen anhören musste, die einem die Haare zu Berge stehen lassen.

Viele Leute kennen nicht mal den Unterschied zwischen den Begriffen "Waffe" und "Spielzeug".

Fangen wir mal an mit der Begriffsbestimmung:

"...Waffengesetz (WaffG)
Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4)
Begriffsbestimmungen
Schusswaffen im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 1
1.1
Schusswaffen
Schusswaffen sind Gegenstände, die zum Angriff oder zur Verteidigung, zur Signalgebung, zur Jagd, zur Distanzinjektion, zur Markierung, zum Sport oder zum Spiel bestimmt sind und bei denen Geschosse durch einen Lauf getrieben werden..."

Bisher waren damit alle Waffen im herkömmlichen Sinne gemeint. Gewehre, Pistolen, Revolver usw.
Was viele nicht wußten oder glaubten zu wissen: Auch Spielzeugwaffen, wie zum Beispiel die gute alte Erbsenpistole, die einem Opa oder Papa auf dem letzten Schützenfest gekauft hat,
fällt laut dieser Definition unter das Waffengesetz. Ebenso sogenannte Softair- oder Gotchawaffen, bei denen Kunststoffprojektile oder Farbkugeln verschossen werden.
Auch freie Luftgewehre mit einer Mündungsenergie bzw. Schußenergie von weniger als 7,5 Joule fallen darunter.

Diese Waffen darf man je nach Energie und Typ mit und ohne Altersbeschränkungen kaufen, aber wie jeder weiß, ist in der deutschen Gesetzgebung immer eine Archillesverse zu erwarten.
Auf dem eigenen Grundstück, sprich auf befriedetem Gebiet, dürfen diese "Waffen" geführt, d.h. getragen werden. Die Benutzung setzt allerdings voraus, dass die Sicherheit gegeben ist, dass die Geschosse, welche auch immer, das Grundstück nicht verlassen können. Kugelfänge oder Blenden, um ein Aufsteigen der Geschosse zu verhindern sind hier Pflicht.

Ein befriedetes Gebiet, kann nicht nur die eigene Wohnung, das eigene Haus oder das eigene Grundstück sein. Man kann diese Waffen auch auf privaten Plätzen, in Waldgebieten, ehemaligen Bunkern, Schießanlagen, usw. führen, unter der Voraussetzung, dass zum einen der Inhaber dieses Grundstückes die Erlaubnis gegeben hat, am besten in Schriftform, und zum anderen, dass die Sicherheitsbestimmungen dem gsetzlichen Rahmen entsprechen.

Alles andere kann verdammt teuer werden!

Da ich ab und an auch noch andere Dinge zu tun habe, werde ich in etwa alle drei Tage irgendwelche Neuigkeiten, Gesetze etc. posten!

Schönen Sonntag noch!