Der Verurteilte hat an der Tür einer Moschee einen selbstgebauten Sprengkörper gezündet. Wie man sehen kann hat dieser keinerlei mechanische Spuren hinterlassen. Nur eine verrußte Tür. Er hat diesen Sprengkörper vor der leeren Tür gezündet. Es waren keine Menschen in der Nähe. Und, die Kraft hätte nie ausgereicht einen Menschen zu töten.

Obwohl es nie Bombenspuren gab wurden Monate später Metallsplitter gefunden. die konnte jeder da platziert haben. Der oder die Gutachter sind sich sicher das in der Situation kein Mensch hätte sterben können.

Was aber macht der Regimetreue Richter. Er erdreistet sich zu behaupten eine Rohrbombe ist IMMER tödlich, dazu brauche man keinen Gutachter. Und wenn der Verdächtige im Zusammenhang mit Rohrbomben genannt wird, hat er versucht zu morden.

Nachfolgend lässt dieser Schuft seine Maske fallen.

Aggressiver, kruder Nationalismus mit Zügen von Nationalsozialismus. Antipluralismus, insbesondere gegenüber Menschen mit muslimischem Glauben, und eine einhergehende permanente Diffamierung staatlicher Institutionen und Behörden.
Damit jedem klar ist was die Begründung für versuchten Mord ist. Mich erinnert das an das was wir über den Volksgerichtshof gelehrt bekommen haben.

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