Zitat von
Maitre
Die Winterreifenpflicht ist schon was älter, wenngleich ich ein etwas niedrigeres Bußgeld in Erinnerung hatte. Mit Behinderung ist es dann höher. Sie wurde allerdings dieses Jahr noch einmal verschärft.
Die Halterhaftung ist auch schon älter. Das erwischte mich schon einmal Anfang der 90er, als zwei freundliche Polizeibeamte am Auto meines Vaters so lange an den schon etwas grenzwertigen Reifen herummaßen, bis sie endlich eine Stelle fanden, wo die Profiltiefe unterschritten war. Dafür kriegten wir dann beide die Strafe und zwei Punkte.
Bei den Winterreifen sieht es so ähnlich aus, es wird eben unterstellt, dass du jemanden bewusst mit einem zu dieser Zeit nicht verkehrssicheren Fahrzeug fahren ließest.