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Thema: Winterreifenpflicht?????

  1. #71
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    Standard AW: Winterreifenpflicht?????

    Zitat Zitat von Fenstergucker Beitrag anzeigen
    Auch ich fahre einen Allrad (Jeep Renegade) aber der Allrad hilft eigentlich nur beim Wegfahren. Wenn die Räder rutschen, ist es egal, ob sie alle angetrieben sind, oder nicht.
    Findest Du? Ich finde das mein Kfz weitaus spurstabiler fährt, bergauf es wesentlich einfacher geht, beim beschleunigen weitaus mehr Grip vorhanden ist und...und...und...gefährlich könnte es beim Allrad werden, wenn bergauf die Räder durchdrehen...

  2. #72
    Rufer in der Wüste Benutzerbild von Merkelraute
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    Standard AW: Winterreifenpflicht?????

    Zitat Zitat von BlackForrester Beitrag anzeigen

    Völlig neu ist mir nu - wenn ich mit Sommerreifen im Winter fahre und Niemanden behindere, dass dies nun 60 € kosten soll und man nun auch noch einen Punkt in Flensburg erhält. Ist mir dies irgendwie durch die Lappen gegangen?
    Der Reifenhersteller Continental gehört zu Schaeffler. Man kennt sich, man hilft sich, man spendet viel in die schwarze Kasse.


  3. #73
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    Standard AW: Winterreifenpflicht?????

    Zitat Zitat von Chronos Beitrag anzeigen
    Nein, nicht bei winterlichen Straßenverhältnissen. Siehe Strangtitel.
    Womit wir wieder da wären wo am Anfang - was sind winterliche Straßenverhältnisse und wie werden die definiert? Ich definiere dies so - geschlossene Schneedecke, frage ich den Nächsten der sagt, wenn Schneematsch auf der Straße liegt, der Dritte dann, wenn die Straße naß ist und so weiter - eine klare Definition gibt es nicht.


    Zitat Zitat von Chronos Beitrag anzeigen
    Wenn der Vater wegen "Geiz ist geil" und Versicherungseinsparung derart dumm ist und das Auto seines Sohnes auf sich zugelassen hat, ist er entweder naiv oder zu gutmütig.

    Ausserdem laden solche Halter-Tarnungen geradezu sträflich zum beliebten "Bäumchen-wechsle-dich"-Spielchen ein.
    Da kommt dann gerne die abgenudelte Nummer "Ich bin doch gar nicht gefahren, sondern ein Kommilitone ist gefahren" usw.
    Und die Bußgeldbehörde veranstaltet dann eine wochenlange Suchaktion. Als ob man sonst nichts zu tun hätte.
    So ist es halt in einem Rechtsstaat - man muss Dir die Schuld beweisen und nicht Du musst Deine Unschuld beweisen. Es widerspricht meinem Rechtsverständnis Jemaden in Haftung zu nehmen oder gar mit Straf e zu belegen, welcher eine Tat nicht begangen hat noch Beilhilfe geleistet hat.


    Zitat Zitat von Chronos Beitrag anzeigen
    Quatsch.

    Wer sich nicht an die geltenden Vorschriften der StVO hält, muss eben blechen. Nix mit Vorverurteilung oder Verdachtsbestrafung.
    Es gibt keine Vorschrift, dass Du auf Dein Kfz Winterreifen montieren musst. Nach Willen des Gesetzgebers soll es strafbewehrt sein, wenn Du ein Kfz bei "winterlichen" (was auch immer man darunter versteht) Staßenverhältnisse in den Verkehr bringst und dies tut man allgemein als Fahrer und nicht als Halter..

    Denke einmal weiter - heute bittet man Dich als Halters beim "Verkehrsverstoß" Winterreifen zur Kasse und morgen? Bist Du dann auch als Halter verantwortlich, wenn Jemand mit Deinem Kfz bei rot über die Ampel fährt? Oder zu schnell fährt oder sonst einesn Verkehtsverstoß tätigt?

    Dass man den Fahrer bestraft kann ich irgendwie noch nachvollziehen - aber den Halter?

  4. #74
    .. das Beste am Norden .. Benutzerbild von Politikqualle
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    Standard AW: Winterreifenpflicht?????

    Zitat Zitat von BlackForrester Beitrag anzeigen
    - eine klare Definition gibt es nicht.
    .. die [Links nur für registrierte Nutzer] präzisere Informationen zur Winterreifenpflicht in Deutschland bereit. Das Gesetz schreibt vor: Winterreifen, oder auch Reifen die der Richtlinie 92/23/EWG entsprechen, müssen genutzt werden, wenn „Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte“ vorherrscht (§ 2 Absatz 3a StVO). ..

    ist doch klar .. oder ?????
    .. das Beste am Norden .. sind die Quallen ..... >>>>>> ... werde Deutschlandretter und wähle AfD ..


  5. #75
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    Standard AW: Winterreifenpflicht?????

    Zitat Zitat von Neben der Spur Beitrag anzeigen
    Wenn ein Neudeutscher Dir in die Seite rutscht , und seine Versicherung zahlt nicht, weil er keine Winterreifen drauf hat , oder gar , weil Du keine Winterreifen aufgezogen hast , dann hast Du am Falschen Ende gespart !
    Dass eine Versicherung in diesem Falle nicht zahlen wird ist eine Mär - die Kfz-Versicherung eines Unfallverursachers MUSS Dir immer Deinen Schaden begleichen - selbst wenn der Fahrzeuglenker sturzbesoffen am Steuer gesessen ist.

    Das "pevrerse" an dem Spiel ist - rammt Dich ein Kfz-Lenker MIT Winterreifen und Du bist "sommerbereift" bekommst Du eine Mitschuld (selbst wenn der Unfall nie und nimmer zu vermeiden gewesen wäre) - so tickt hat der Gesetzgeber und die Rechtssprechung in diesem Lande.

  6. #76
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    Standard AW: Winterreifenpflicht?????

    Zitat Zitat von Politikqualle Beitrag anzeigen
    .. die [Links nur für registrierte Nutzer] präzisere Informationen zur Winterreifenpflicht in Deutschland bereit. Das Gesetz schreibt vor: Winterreifen, oder auch Reifen die der Richtlinie 92/23/EWG entsprechen, müssen genutzt werden, wenn „Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte“ vorherrscht (§ 2 Absatz 3a StVO). ..

    ist doch klar .. oder ?????
    Also darf man bei einer geschlossenen Schneedecke mit Sommerreifen fahren? Weil geschlossene Schneedecke und Schnneeglätte sind doch zwei paar Stiefel.

    Was allerdings jetzt die "hinterhältige" Frage aufwirft - wie verhält es sich mit Sommerreifen und Schneeketten darauf?

  7. #77
    Lanzmann Benutzerbild von Neben der Spur
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    Standard AW: Winterreifenpflicht?????

    Zitat Zitat von BlackForrester Beitrag anzeigen
    Dass man den Fahrer bestraft kann ich irgendwie noch nachvollziehen - aber den Halter?
    Man kann den Halter eines Fahrzeuges als Arbeitgeber und Erziehungsberechtigten sehen .

    Und dann ist man in einer gewissen Mithaftung , wenn das Fahrzeug nicht vorschriftsmäßig ausgerüstet ist .

    Den Fahrer trifft ganz klar die Hauptschuld , da er vor Fahrtantritt das Gefährt kontrollieren muß .

    Wenn der Arbeitnehmer sich pflichtwidrig verhält , wird er abgemahnt oder gar entlassen .

    Wenn der Arbeitgeber nicht in der Lage ist , die Nutzung der Firmen-Fahrzeuge einzuteilen ,
    dann gehört sein Betrieb unter Insolvenzverwaltung gesetzt .


    In der Praxis dieser Halter-Fahrer -Konstruktionen vor Gericht sind es Notlügen , um des eigenen Vorteils Willen .
    Lass' die Toten ihre Toten begraben | Matthaeus 8:22
    Du wirst der Schwanz sein, und der Fremdling der Kopf | 5.Mose 28:43,44
    Vom Wein der Waffenhehre Odin ewig lebt | 1. Gylfaginnîng 38
    Schulbildung ist zwar kostenlos, in den meisten Fällen aber umsonst. | User amendment

    If God's on the left, then I'm sticking to the Right | AC/DC - Hell's Bells

  8. #78
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    Standard AW: Winterreifenpflicht?????

    Zitat Zitat von Neben der Spur Beitrag anzeigen
    Man kann den Halter eines Fahrzeuges als Arbeitgeber und Erziehungsberechtigten sehen .

    Und dann ist man in einer gewissen Mithaftung , wenn das Fahrzeug nicht vorschriftsmäßig ausgerüstet ist .

    Den Fahrer trifft ganz klar die Hauptschuld , da er vor Fahrtantritt das Gefährt kontrollieren muß .

    Wenn der Arbeitnehmer sich pflichtwidrig verhält , wird er abgemahnt oder gar entlassen .

    Wenn der Arbeitgeber nicht in der Lage ist , die Nutzung der Firmen-Fahrzeuge einzuteilen, dann gehört sein Betrieb unter Insolvenzverwaltung gesetzt .

    In der Praxis dieser Halter-Fahrer -Konstruktionen vor Gericht sind es Notlügen , um des eigenen Vorteils Willen.
    Da kommen da aber viele Prämissen ins Spiel z.B., dass man als Halter erst einmal wissen muss, dass das Kfz "nicht verkehrssicher" ist. Wenn Du keinen permanenten Zugriff auf das Kfz hast musst Du Dich auf Dein Fahrer verlassen, dass Dieser Dir meldet,
    dass das Kfz, welches dieser Fahrer bewegt, nicht verkehrssicher ist.

    Einen Halter zu bestrafen, wenn sich der Fahrer nicht an geltendes Recht, Gesetze, Verordnungen hält ist für mich eine Art von Sippenhaftung.

  9. #79
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    Standard AW: Winterreifenpflicht?????

    Zitat Zitat von BlackForrester Beitrag anzeigen
    Also darf man bei einer geschlossenen Schneedecke mit Sommerreifen fahren? Weil geschlossene Schneedecke und Schnneeglätte sind doch zwei paar Stiefel. Was allerdings jetzt die "hinterhältige" Frage aufwirft - wie verhält es sich mit Sommerreifen und Schneeketten darauf?
    .. näääää .. steht doch da : Schneeglätte , eine Schneedecke beinhaltet doch auch Schneeglätte und Schneeketten sind verboten und nur dort erlaubt , wo es ausgewiesen ist und zwar im Winter und dann gibt es Schnee auf der Straße , also sei nicht spitzfinderisch ...
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  10. #80
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    Standard AW: Winterreifenpflicht?????

    Zitat Zitat von BlackForrester Beitrag anzeigen
    Einen Halter zu bestrafen, wenn sich der Fahrer nicht an geltendes Recht, Gesetze, Verordnungen hält ist für mich eine Art von Sippenhaftung.
    .. gut da wären wir bei dem Punkt Sippenhaftung und Sippenbestrafung und Sippenbeschimpfung und wie ist das bei den Asylschmarotzern die ja fast nur noch Kriminelle sind , also ist da auch Sippenhaftung erlaubt ...
    .. das Beste am Norden .. sind die Quallen ..... >>>>>> ... werde Deutschlandretter und wähle AfD ..


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