Womit wir wieder da wären wo am Anfang - was sind winterliche Straßenverhältnisse und wie werden die definiert? Ich definiere dies so - geschlossene Schneedecke, frage ich den Nächsten der sagt, wenn Schneematsch auf der Straße liegt, der Dritte dann, wenn die Straße naß ist und so weiter - eine klare Definition gibt es nicht.
So ist es halt in einem Rechtsstaat - man muss Dir die Schuld beweisen und nicht Du musst Deine Unschuld beweisen. Es widerspricht meinem Rechtsverständnis Jemaden in Haftung zu nehmen oder gar mit Straf e zu belegen, welcher eine Tat nicht begangen hat noch Beilhilfe geleistet hat.
Es gibt keine Vorschrift, dass Du auf Dein Kfz Winterreifen montieren musst. Nach Willen des Gesetzgebers soll es strafbewehrt sein, wenn Du ein Kfz bei "winterlichen" (was auch immer man darunter versteht) Staßenverhältnisse in den Verkehr bringst und dies tut man allgemein als Fahrer und nicht als Halter..
Denke einmal weiter - heute bittet man Dich als Halters beim "Verkehrsverstoß" Winterreifen zur Kasse und morgen? Bist Du dann auch als Halter verantwortlich, wenn Jemand mit Deinem Kfz bei rot über die Ampel fährt? Oder zu schnell fährt oder sonst einesn Verkehtsverstoß tätigt?
Dass man den Fahrer bestraft kann ich irgendwie noch nachvollziehen - aber den Halter?
.. die [Links nur für registrierte Nutzer] präzisere Informationen zur Winterreifenpflicht in Deutschland bereit. Das Gesetz schreibt vor: Winterreifen, oder auch Reifen die der Richtlinie 92/23/EWG entsprechen, müssen genutzt werden, wenn „Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte“ vorherrscht (§ 2 Absatz 3a StVO). ..
ist doch klar .. oder ?????
.. das Beste am Norden .. sind die Quallen ..... >>>>>> ... werde Deutschlandretter und wähle AfD ..
Dass eine Versicherung in diesem Falle nicht zahlen wird ist eine Mär - die Kfz-Versicherung eines Unfallverursachers MUSS Dir immer Deinen Schaden begleichen - selbst wenn der Fahrzeuglenker sturzbesoffen am Steuer gesessen ist.
Das "pevrerse" an dem Spiel ist - rammt Dich ein Kfz-Lenker MIT Winterreifen und Du bist "sommerbereift" bekommst Du eine Mitschuld (selbst wenn der Unfall nie und nimmer zu vermeiden gewesen wäre) - so tickt hat der Gesetzgeber und die Rechtssprechung in diesem Lande.
Man kann den Halter eines Fahrzeuges als Arbeitgeber und Erziehungsberechtigten sehen .
Und dann ist man in einer gewissen Mithaftung , wenn das Fahrzeug nicht vorschriftsmäßig ausgerüstet ist .
Den Fahrer trifft ganz klar die Hauptschuld , da er vor Fahrtantritt das Gefährt kontrollieren muß .
Wenn der Arbeitnehmer sich pflichtwidrig verhält , wird er abgemahnt oder gar entlassen .
Wenn der Arbeitgeber nicht in der Lage ist , die Nutzung der Firmen-Fahrzeuge einzuteilen ,
dann gehört sein Betrieb unter Insolvenzverwaltung gesetzt .
In der Praxis dieser Halter-Fahrer -Konstruktionen vor Gericht sind es Notlügen , um des eigenen Vorteils Willen .
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Da kommen da aber viele Prämissen ins Spiel z.B., dass man als Halter erst einmal wissen muss, dass das Kfz "nicht verkehrssicher" ist. Wenn Du keinen permanenten Zugriff auf das Kfz hast musst Du Dich auf Dein Fahrer verlassen, dass Dieser Dir meldet,
dass das Kfz, welches dieser Fahrer bewegt, nicht verkehrssicher ist.
Einen Halter zu bestrafen, wenn sich der Fahrer nicht an geltendes Recht, Gesetze, Verordnungen hält ist für mich eine Art von Sippenhaftung.
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