Als eine der Quellen nehme ich mal die Bundeszentrale für politische Bildung - denen wirst Du als anständiger Bürger der Bundesrepublik doch sicher glauben:
Oder ist vielleicht Epochtimes genehmer?Die westdeutschen Bundesregierungen hatten zunächst keine Notwendigkeit gesehen, auch mit der Türkei ein Anwerbeabkommen zu schließen. Aus außenpolitischen Gründen – die Türkei sicherte die Südost-Flanke der NATO – entschied man sich anders. Im Anwerbeabkommen des Jahres 1961 war eine ausdrückliche Befristung des Aufenthalts auf maximal zwei Jahre vorgesehen und der Nachzug von Familienangehörigen fand keine Erwähnung.
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Oder vielleicht doch eher die FAZ:Deutschland beugt sich dem verständlichen Wunsch seiner Schutzmacht USA
Die Türkei war für die NATO aus geostrategischer Perspektive ungeheuer wichtig. Diese Trumpfkarte spielt die Türkei bis heute immer wieder geschickt aus. Der Westen brauchte die Türkei als Tor in den Osten und als Militärstützpunkt. Das NATO-Mitglied Türkei sollte auf jeden Fall vor einem linken Umsturz bewahrt werden. Ein Überlaufen der Türkei in den Ostblock wäre mitten im Kalten Krieg einer Katastrophe gleichgekommen. Daher drängten vor allem die USA aus verständlichen Gründen auf die Unterzeichnung des Abkommens und die deutsche Regierung, die militärisch wiederum vollkommen auf den Schutz der USA angewiesen war, gab dem Drängen nach.
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Was muss ich noch tun, damit Du es glaubst?1961 wurde auf Initiative und auf Druck der türkischen Regierung das Anwerbeabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Türkei - ähnlich wie bereits 1955 mit Italien und anderen Ländern - geschlossen. Eigentlich brauchte man in Deutschland die türkischen Arbeiterinnen und Arbeiter so dringend nicht. Aber es gab geopolitische Gründe. Die Vereinigten Staaten drängten die Deutschen, die Türkei wirtschaftlich zu stützen.
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