Zitat Zitat von Rhino Beitrag anzeigen
Ich vermute es geht um diesen Fall hier:


In der BRD-Lizenzpresse wird der Name mit Johann R. abgekuerzt. Die Auslandspresse nennt den Namen Johann Regenbogen.
Der Vorwurf lautet auf "Beihilfe" zu angeblichen Morden zu denen er sogar die Mitwisserschaft bestreitet. Die Morde muessten eigentlich ueberhaupt erst mal nachgewiesen werden. Werden die aber nicht. Die werden kurzerhand unterstellt. Aus dem Umstand, dass er da Wachmann (Einer Aufgabe zu der er wohl vom Staat oder einer staatsaehnlichen Instanz mit behoerdlichen Vollmachten verpflichtet worden war), reicht also bereits aus um Beihilfe zu konstruieren.

Das ist uebrigens Ex-Post-Fakto "Recht". Bei den frueheren Prozessen war das nicht hinreichend. Personal in einem Konzentrationslager gewesen zu sein, reichte als Anklagegrund eben nicht aus. Der Beschuldigte scheint in diesem Fall uebrigens nicht so kooperativ zu sein, wie in frueheren Faellen. Er bestreitet Mitwisserschaft und damit auch Beihilfe zu irgendwelchen Morden.

Die scheinrechtliche Konstruktion ist uebrigens ganz lustig. Es reicht bereits aus angeklagt (und verurteilt zu werden), weil man bei einer Institution irgendeinen minderbedeutsamen Dienst verrichtet hat. Mitwisserschaft und Unrechtsbewusstsein werden unterstellt. Vielleicht dreht sich dieses Prinzip ja eines Tages gegen die jetzigen Verfolger. Wer irgendeine Funktion in der BRD oder deren staatsaehnlichen Organisationen hatte, kann dann z.B. wegen Hoch- oder Landesverrat angeklagt und entsprechend verurteilt werden.
Das kommt dann in zehn oder zwanzig Jahren bei uns. Beihilfe zum Staatsbankrott, Beihilfe zur Vertreibung der Reichsbuerger und sowas wird man den jetzigen Beamten vorwerfen und sie reihenweise in den Knast stecken. Das, was Frau Merkel da macht, ist weitgehend illegal und wird durch ihren Beamtentross erst ermoeglicht.