Bekannt ist lediglich ein Fall im 18. Jahrhundert in Nordamerika, als zwei pockenverseuchte Decken den Indianern übergeben wurden.
Zuzeiten der Entdeckung und der nachfolgenden Eroberung Amerikas waren die Ursachen der Infektionskrankheiten noch völlig unbekannt, folglich konnten deren Erreger auch nicht bewusst als biologische Waffen eingesetzt werden - ohnehin breiteten sich die europäischen Infektionskrankheiten rasend schnell aus, sodass die Eroberer bzw. die Konquistadoren bei deren Vordringen bereits auf entvölkerte Gebiete trafen.
Wenn ich deine Argumente lese, so wundert es mich nicht, dass bei den Nürnberger Prozessen "Tu-quoque-Argumente" verboten wurden.
Whatever you do, do no harm!
Bekannt sind mehrere Fälle, hieb- und stichfest dokumentiert möglicherweise nur einer. Die Ursachen der Infektionskrankheiten waren zwar noch nicht wissenschaftlich erforscht, empirische Erfahrungen lagen mindestens seit dem frühen Mittelalter vor. Man warf schon damals gerne infizierte Leichen mittels Trebuchet in belagerte Stellungen.
Keines meiner Argumente ist "Tu-quoque".
„Die Windflügel sind Sakralbauten für ein neues Glaubensbekenntnis.“ (Hans-Werner Sinn)
„Die Windflügel sind Sakralbauten für ein neues Glaubensbekenntnis.“ (Hans-Werner Sinn)
Ich vermute es geht um diesen Fall hier:
In der BRD-Lizenzpresse wird der Name mit Johann R. abgekuerzt. Die Auslandspresse nennt den Namen Johann Regenbogen.Gegen Ende eines langen Lebens holt Johann R. die Vergangenheit doch noch ein. Mehr als 70 Jahre nach dem Ende des Holocaust und fast ein ganzes unbehelligtes Leben später muss sich der 94-jährige Greis doch noch vor einem deutschen Gericht für die Taten verantworten, die er als KZ-Aufseher mutmaßlich begangen hat. Die Anklage lautet auf Beihilfe zum Mord in hunderten Fällen.
Sofort taucht sie wieder auf, die Frage nach der Sinnhaftigkeit eines solchen Prozesses. Ist es nicht Zeit- und Ressourcenverschwendung, einen alten Mann Jahrzehnte nach Begehung der ihm vorgeworfenen Taten vor ein deutsches Gericht zu stellen? Hat man den richtigen Zeitpunkt nicht verpasst, um über seine Rolle im NS-Schreckensregime zu urteilen?
Die Antwort fällt ambivalent aus. Ja, man hat den richtigen Zeitpunkt verpasst, um Johann R. den Prozess zu machen. Fast 70 Jahre hat die Bundesrepublik verstreichen lassen, ehe an diesem Dienstag vor dem Landgericht Münster die Anklage verlesen wurde. Fast 70 Jahre hätte der Staat, der sich als Gegenentwurf zum NS-Regime versteht, Zeit gehabt, den Opfern aus dem Konzentrationslager Stutthof Gerechtigkeit widerfahren zu lassen. Das zeitliche Versäumnis zeigt sich nicht zuletzt in der Paradoxie, dass sich ein heute 94-jähriger Mann vor der Jugendkammer verantworten muss.
https://www.freitag.de/autoren/benjamin-scholz/zeugnis-und-warnung
Der Vorwurf lautet auf "Beihilfe" zu angeblichen Morden zu denen er sogar die Mitwisserschaft bestreitet. Die Morde muessten eigentlich ueberhaupt erst mal nachgewiesen werden. Werden die aber nicht. Die werden kurzerhand unterstellt. Aus dem Umstand, dass er da Wachmann (Einer Aufgabe zu der er wohl vom Staat oder einer staatsaehnlichen Instanz mit behoerdlichen Vollmachten verpflichtet worden war), reicht also bereits aus um Beihilfe zu konstruieren.
Das ist uebrigens Ex-Post-Fakto "Recht". Bei den frueheren Prozessen war das nicht hinreichend. Personal in einem Konzentrationslager gewesen zu sein, reichte als Anklagegrund eben nicht aus. Der Beschuldigte scheint in diesem Fall uebrigens nicht so kooperativ zu sein, wie in frueheren Faellen. Er bestreitet Mitwisserschaft und damit auch Beihilfe zu irgendwelchen Morden.
Die scheinrechtliche Konstruktion ist uebrigens ganz lustig. Es reicht bereits aus angeklagt (und verurteilt zu werden), weil man bei einer Institution irgendeinen minderbedeutsamen Dienst verrichtet hat. Mitwisserschaft und Unrechtsbewusstsein werden unterstellt. Vielleicht dreht sich dieses Prinzip ja eines Tages gegen die jetzigen Verfolger. Wer irgendeine Funktion in der BRD oder deren staatsaehnlichen Organisationen hatte, kann dann z.B. wegen Hoch- oder Landesverrat angeklagt und entsprechend verurteilt werden.
Wahrheit Macht Frei!
Das hat erst ein Ende, wenn Frau Merkel hinter Gittern sitzt. Ihre Mutter ist Juedin, und ich gehe davon aus, dass sie sich raechen will - vermutlich wurde die Verwandtschaft Muetterlicherseits weitgehend umgebracht. Gleichzeitig raecht sie sich an Deutschland. Sie verwandelt es in ein verarmtes, afrikanisches Land - mit Hilfe von "Migration".
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