Verbindlichkeit wird durchaus beiderseitig gewahrt, auch wenn man sich auseinandergelebt hat, wie das neumodisch benannt wird. Naja, vielleicht ist das tatsächlich begrenzt auf die alten Familien.
Die Jungspunde halten lieber die Scheidungsanwälte am Leben, als sich zusammenzureißen.
Gerade, wenn Nachkommenschaft vorhanden ist, sollte man doch motiviert sein, eine gütliche Vereinbarung zu treffen.
Das alles ist aber kein Grund, Verbindlichkeiten dieser Art gänzlich aus dem Wege zu gehen.
Meine Meinung.