Zwei Netzseiten im Zusammenhang mit Regelleistung vorgestellt :

1.) Regelleistung.net : Offizielle Webpresenz für den Regelleistungshandel
Insgesamt werden ab Januar 2018 in Summe ca. 1400 MW PRL beschafft. Aus den gültigen Vorgaben resultieren maximal zulässige PRL-Exporte von maximal 30% des länderspezifischen PRL Bedarfes, aber mindestens 100 MW. Daraus ergeben sich die folgenden Werte für die teilnehmenden Länder: 100 MW für Belgien, Dänemark, Niederlande, Österreich und Schweiz, 186 MW für Deutschland und 160 MW für Frankreich.
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Die 186 * 100 / 30 = 620 MW Primärregelleistung für Deutschland werden wöchentliche Mengen sein .
Ein Anbieter mit 48 MW würde schon 1/13 tel der Primärregeleistung bereitstellen .

2.) Next-Kraftwerke.de : Unter Wissen findet man Einiges , hier über die Frequenz und dessen Probleme :
Die standardisierte Stromfrequenz liegt in Europa bei 50 Hz.
Höhere Messwerte sind auf Überspeisung, niedrigere Messwerte auf Unterspeisung zurückzuführen.
Geringfügige Schwankungen sind problemlos, treten aber permanent auf, so dass die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) ständig die Frequenz normalisieren müssen.
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Somit etablierten sich die Frequenzobergrenze von 50,2 Hz und die Frequenzuntergrenze von 49,5 Hz bei allen DEA, die sich bei Erreichung der jeweiligen Marke prophylaktisch ausschalten und abrupt ihre Stromproduktion einstellten.
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Mit einer Nennleistung von rund 40 GW ist die Photovoltaikbranche in Deutschland sehr bedeutend für das gesamtenergiewirtschaftliche System. Bis 2011 gingen ab einer Stromfrequenz von 50,2 Hz automatisch alle betroffenen Solaranlagen gleichzeitig vom Niederspannungsnetz, die mit der veralteten TAB ausgerüstet waren.

Eine Studie von Ecofys und dem IFK, die von den bundesdeutschen ÜNB in Auftrag gegeben wurde, zeigt das Risiko einer solchen kollektiven Abregelung: Im unwahrscheinlichen Fall, dass deutschlandweit eine ähnliche Sonneneinstrahlung auf die Solarmodule einwirkt, würde dem Stromsystem ab der 50,2-Hz-Grenze plötzlich ein Großteil der FEE (Fluktuierenden Erneuerbaren Energien) fehlen. Zwar existiert eine Reserve an Regelenergie von etwa 3 GW; diese reicht jedoch weder zeitlich noch hinsichtlich ihrer Menge – bei einem Ausfall von 9 GW – aus. Der Versorgungssicherheit wegen mussten also die veralteten Netzfrequenzsicherungen optimiert werden.
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So stoppen heutzutage zwischen 50,2 Hz und 51,5 Hz nur noch die alten Solarmodule ihre Produktion, wohingegen neuere ihre Erzeugung nur schrittweise drosseln. Ab der neuen Frequenzobergrenze von 51,5 Hz schalten sich aber ausnahmslos alle Solaranlagen ab.
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Die Stromübertragung kappt sich dann nicht mehr ab einer Unterfrequenz von 49,5 Hz – und ab einer Überfrequenz von 50,2 Hz – automatisch. Die ÜNB sind in diesem Rahmen für die erforderlichen Frequenzmarken der entsprechenden Anlagen verantwortlich. Somit haben sie einen größeren Gestaltungsspielraum und können den Abwurf von Produktionskapazitäten flexibler steuern. Sollte allerdings die 47,5-Hz-Marke erreicht werden, werden nach wie vor Stromproduktionsanlagen vom Netz genommen, um das Netz neu zu koordinieren.
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