Zitat Zitat von -jmw- Beitrag anzeigen
Ich meinte es allerdings andersrum! Auch Verfassungsrichter haben politische Ansichten. Diese werden in ihre Urteile einfliessen ganz unabhängig davon, ob sie sie öffentlich äussern oder nicht oder ob sie schlecht über bestimmte Parteien oder Personen reden oder nicht. Täte der Herr Voßkuhle denn anders entscheiden, hätte er nichts gesagt, sondern nur gedacht? Klar gibt es Grenzen des Akzeptablen, doch warum sollen sie hier schon überschritten sein?
Und manche Verfassungsrichter haben sogar demokratie- und volksfeindliche, proto-genozidiale Ansichten:
aa) Der von der NPD vertretene Volksbegriff verletzt die Menschenwürde. Er negiert den sich hieraus ergebenden Achtungsanspruch der Person und führt zur Verweigerung elementarer Rechtsgleichheit für alle, die nicht der ethnisch definierten „Volksgemeinschaft“ in ihrem Sinne angehören. Das Politikkonzept der NPD ist auf die Ausgrenzung, Verächtlichmachung und weitgehende Rechtlosstellung von gesellschaftlichen Gruppen (Ausländern, Migranten, religiösen und sonstigen Minderheiten) gerichtet.
bb) Darüber hinaus missachtet die NPD die freiheitliche demokratische Grundordnung auch mit Blick auf das Demokratieprinzip. In einem durch die „Einheit von Volk und Staat“ geprägten Nationalstaat im Sinne der NPD ist für eine Beteiligung ethnischer Nichtdeutscher an der politischen Willensbildung grundsätzlich kein Raum. Dieses Konzept widerspricht dem im menschenrechtlichen Kern des Demokratieprinzips wurzelnden Anspruch auf gleichberechtigte Teilhabe aller Staatsangehörigen an der politischen Willensbildung. Außerdem tritt die NPD für die Abschaffung des bestehenden parlamentarisch-repräsentativen Systems und seine Ersetzung durch einen am Prinzip der „Volksgemeinschaft“ orientierten Nationalstaat ein.
cc) Die NPD weist eine Wesensverwandtschaft mit dem Nationalsozialismus auf. Das Konzept der „Volksgemeinschaft“, die antisemitische Grundhaltung und die Verächtlichmachung der bestehenden demokratischen Ordnung lassen deutliche Parallelen zum Nationalsozialismus erkennen. Hinzu kommen das Bekenntnis zu Führungspersönlichkeiten der NSDAP, der punktuelle Rückgriff auf Vokabular, Texte, Liedgut und Symbolik des Nationalsozialismus sowie geschichtsrevisionistische Äußerungen, die eine Verbundenheit zumindest relevanter Teile der NPD mit der Vorstellungswelt des Nationalsozialismus dokumentieren. Die Wesensverwandtschaft der NPD mit dem Nationalsozialismus bestätigt deren Missachtung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung.
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Er aechtet hier den ethnischen Volksbegriff und den Gedanken der Volksgemeinschaft. Zwar verknuepft er das mit Begriffen wie Antisemitismus und autoritaerem Staat in dem die Demokratie abgeschafft werden soll, seine Intention bleibt dennoch erkennbar.

Wer meint ich wuerde mit dem Begriff Genozid uebertreiben, sollte die urspruengliche Definition durch Raphael Lemkin kennen: