... Präsident Bundesverfassungsgericht Voßkuhle ...

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Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Andreas Voßkuhle, warnt die versammelten deutschen Juristen in seinem [Links nur für registrierte Nutzer] davor, „nicht den Rattenfängern des Populismus auf den Leim [zu] gehen.“
Der oberste Verfassungshüter warnte vor einer generellen Diskreditierung des Rechts: Es gebe eine Argumentation, mit der die Justiz unter Generalverdacht gestellt werde, Eigeninteressen zu verfolgen und in ihrer Rechtsprechung den Mehrheitswillen nicht hinreichend zu respektieren. „Sie fällt vor allem dort auf fruchtbaren Boden, wo die politische Debatte sich radikalisiert, wo das Ringen um Ausgleich und Kompromiss der schlichten Diffamierung des politischen Gegners weicht (…)“,[Links nur für registrierte Nutzer]
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... Als Vorsitzender des zweiten Senates war Voßkuhle zuständig für die im April 2018 anhängig gewordene Organklage der AfD gegen die Bundesregierung zur Zuwanderungspolitik ... die AfD sollte nun Klage einreichen !!!! auch die Justiz in Deutschland ist ein Scherbenhaufen !!!
.. was kann man noch lesen :
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Falls es sich in Karlsruhe noch nicht herumgesprochen hat: Asylbewerbern, die über sichere Drittstaaten kommen, ist die Einreise nach Deutschland zu verweigern (Art 16a II GG; § 18 II AsylG). Dies gilt erst recht, wenn sie über keine (gültigen) Papiere mit Schengenvisum verfügen (§§ 14 I, 15 I AufenthaltsG). Bei „auf der Grenze“ zwischen zwei Schengen- bzw. Dublinstaaten gestellten Anträgen auf Asyl oder internationalen Schutz greift zudem Art 16a V GG i.V.m. Art 20 IV Dublin-III-VO. Es ist schon schlimm genug, dass selbst im deutschen Anwaltsblatt immer wieder anderslautende juristische Fake-News verbreitet werden. Aber Ihr Spruch mit den „Rattenfängern“ schlägt dem Faß die Krone ins Gesicht .
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