PRÄSIDENT DES BUNDESVERFASSUNGSGERICHTES KRITISIERT CSU-SPRECH „HERRSCHAFT DES UNRECHTS“
Voßkuhle hat jetzt ein Befangenheits-Problem mit AFD-Organklage
26. Juli 2018
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Von NEMO | Der Mann, der in Deutschland oberste juristische Neutralität verkörpern soll, macht sich selbst zum politischen Schiedsrichter und wird damit zum Befangenheitsproblem Nummer eins in Deutschland. Wer kann dem Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, künftig noch vorurteilsfreies Entscheiden abnehmen? Immerhin steht eine Organklage der AFD zur „Herrschaft des Unrechts“ an.
Voßkuhle hatte in einem Interview der Süddeutschen Zeitung CSU-Chef Horst Seehofer scharf angegriffen. Dessen Äußerung mit dem Begriff „Herrschaft des Unrechts“ halte er für „inakzeptabel“, so der Bundesrichter. Diese Rhetorik „möchte Assoziationen zum NS-Unrechtsstaat wecken, die völlig abwegig sind“………
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Es geht darum, dass sich ein Bundesverfassungsrichter, namentlich dessen Präsident, strikter Zurückhaltung bei persönlichen politischen Meinungen und Kommentierungen befleißigen muss. Voßkuhle, der gerade den Öffentlich-rechtlichen Sendern mit einem umstrittenen Spruch das Leben gerettet hat, hätte sich schon deswegen vornehme Zurückhaltung auferlegen müssen. Wenn er jetzt öffentlich CSU-Politiker frontal und persönlich kritisiert und sich damit gleichzeitig auf die Seite der politischen Konkurrenz stellt, macht er sich selbst zum Befangenheitsproblem bei künftigen Entscheidungen jedweder Art. Jedoch insbesondere bei Entscheidungen, die die Flüchtlingspolitik betreffen. Hier steht bekanntlich noch abschließend aus, ob die Grenzöffnung im September 2015 durch die Kanzlerin zu Recht erfolgte oder nicht.
Man kann nach dem SZ-Interview durchaus unterstellen, dass der Präsident des Bundesverfassungsgerichtes im Falle des Falles eine Pro-Merkel-Meinung vertreten wird….
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