Zitat von
Hay
Ein paar Beispiele: Gebundene Honorare von Ärzten und Anwälten. Zusätzlich gibt es noch Niederlassungsbestimmungen, die verhindern, dass zuviele niedergelassene Berufskollegen einander Konkurrenz machen.
Fachkräftemangel in der Pflege: Führt bislang nicht zu Verbesserungen in den Arbeitsbedinungen und der Entlohnung. Die ist ja nach Meinung von Poliitkern nicht das eigentliche Problem. Zusätzlich werden verstärkt Hilfskräfte beworben, nun auch unter den Flüchtlingen. Wer eine Ausbildung zum Helfer macht, kann bleiben.
Arbeitskräftemangel im Reinigungsgewerbe und anderen Berufen: Hier sorgt die Bundesanstalt für Arbeit und die Jobcentren dafür, dass Arbeitslose einen Job auch zu schlechtesten Bedingungen annehmen müssen, um finanziellen Sanktionen zu entgehen. Eine Qualifikation selbst in Form eine Studiums oder eine teilweise Arbeitsunfähigkeit schützt hiervor nicht. Wer drei Stunden am Tag arbeiten kann, gilt als arbeitsfähig.
Disponierbarkeit von Arbeitskräften: Viele Unternehmen haben entdeckt, dass Teilzeitkräfte für sie lukrativer sind als Vollzeitkräfte. Grund liegt hier in der Verfügbarkeit der Teilzeitkräfte, die auch immer mal wieder spontan einspringen können, wenn Bedarf ist. Selbst in Behörden wird dies so gehandhabt.
Befristete Arbeitsverträge trotz Arbeitskräfte- oder Fachkräftemangel: Dank gesetzlicher Änderungen ist die sachgrundlose Befristung mittlerweile Standard bei Neueinstellungen. Auch die Behörden handhaben Neueinstellungen auf diese Weise. Die Arbeitnehmer sind dadurch nicht kreditwürdig, weder bei Hauskauf, noch bei Autokauf. Da sich die Unternehmen und Behörden hinsichtlich dieser Rahmenbedingungen keine Konkurrenz machen, droht auch keine Änderung. Der Gesetzgeber profitiert schließlich selber.
Beispiel Lehrermangel Grundschule und weiterführende Schulen. Es wird angeblich händeringend gesucht, nichtsdestotrotz wird nicht fest eingestellt, sondern nicht wenige Lehrer arbeiten mit Jahresverträgen. Kurz vor den Schulferien werden sie freigesetzt und sind damit erst einmal arbeitslos. Nach den Schulferien erhalten sie an ihrer Schule einen neuen Vertrag. Dies wird so lange gehandhabt, solange die Lehrer sich durch die Dauer der Fristverträge kein Anrecht auf einen unbefristeten Vertrag erwerben, d.h. auf Entfristung klagen können. Bevor dieses geschieht, erhalten sie einen Arbeitsvertrag an einer neuen Schule. Problem gelöst.
Beispiel Fachkräftemangel Handwerk: Oft nur behauptet, nun aber in einigen Branchen durch den Bau- und Installations- und Wartungs- und Bewachungsboom durch die Flüchtlinge entstanden. Neben Zuweisungen aus den Jobcentren und den Arbeitsämtern gibt es inzwischen probate Strategien: Zum einen werden die Arbeitsprozesse der Facharbeiter verdichtet, zum anderen Flüchtlinge über die 3+2-Regelung der Bundesregierung eingestellt. Die Flüchtlinge dürfen, sofern sie die Ausbildung absolvieren (hinterher noch zwei Jahre arbeiten, von denen sie ein halbes Jahr für die Jobsuche arbeitslos sein dürfen und der anschließende Job auch der eines Getränkeausfahrers sein darf, bei Teilzeit selbstverständlich) in Deutschland bleiben, der Arbeitnehmer bekommt 50 Prozent des Lohnes plus weiterer Beihilfen von der Bundesanstalt für Arbeit (aus den Geldern der Arbeitslosengeldversicherung) erstattet. So kann der Flüchtling dann eben die unwichtigeren Arbeiten des Betriebes übernehmen und den Hof kehren. Vorteil für den Arbeitgeber: Er bekommt mit dieser interkulturellen Öffnung seines Betriebes den Zuschlag für öffentliche Ausschreibungen (denn entweder sind die Bedingungen entsprechend ausformuliert oder der Flüchtling wirkt zuschlagsfördernd). Sollte der Flüchtling dem Arbeitgeber aber dennoch zu teuer werden, lohnt die Einstellung von kostenlosen Praktikanten, die zu 100 Prozent von der Bundesagentur für Arbeit finanziert werden. Für Flüchtlinge gibt es mittlerweile das Sonderprogramm Langzeitpraktikum, das über ein Jahr dauern kann.
etc. pp.