+ Auf Thema antworten
Seite 113 von 389 ErsteErste ... 13 63 103 109 110 111 112 113 114 115 116 117 123 163 213 ... LetzteLetzte
Zeige Ergebnis 1.121 bis 1.130 von 3888

Thema: Globaler Pakt für Migration - machen wir da mit ?

  1. #1121
    Mitglied
    Registriert seit
    24.02.2008
    Beiträge
    29.344

    Standard AW: Globaler Pakt für Migration - machen wir da mit ?

    Zitat Zitat von radelroll Beitrag anzeigen
    kleiner Versuch witzig zu sein.
    Ingesamt gesehen, .... ihr Rentner und ü50 Jährigen entwickelt euch mittlerweile zu einem Gruselkabinett.
    Ständiges Gebrubbel über "ist schlimm, wird aber hoffentlich besser", gleichwohl wenn ihr von den Auswirkungen am wenigsten betroffen sind.

    Der 5-Jähige Peter, die 10 -Jährige Lisa, der 20 Jährige Sven .. die leiden, nicht ihr.
    Schliesslich hat die Mehrheit von euch die aktuelle Situation absichtlich herbeigeführt !
    Wer soll denn "euch" sein?
    Von den hier schreibenden über 50-jährigen hat, bis auf antideutsches Gesoxx wie die verschlagene Natter Nathan und Konsorten, sicher niemand diese Situation absichtlich herbeigeführt.
    Vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft

  2. #1122
    GESPERRT
    Registriert seit
    07.09.2018
    Beiträge
    1.193

    Standard AW: Globaler Pakt für Migration - machen wir da mit ?

    Zitat Zitat von Bruddler Beitrag anzeigen
    Die Frage ist wohl überflüssig, aber wie würden die deutschen Wähler wohl entscheiden, wenn sie direkt über den Globalen Pakt für Migration abstimmen dürften ?
    Wenn du gut ausgerichtete Medien lesen würdest und nicht immer so n verdrallten Mist aus anti- demokratischem Geist, wüsstest du, dass ca 1/3 dafür, 1/3 dagegen und 1/ 3 noch unentschieden sind., unterschiedlich gewichtet innerhalb der Drittel nach Parteizuneigung.

    Was die Bundesregierung allerdings als Informationspolitik in der Sache betreibt, erinnern an Klippschule nicht an die hohe Kunst der Kommunikation.

  3. #1123
    SchwanzusLongusGermanicus Benutzerbild von ABAS
    Registriert seit
    27.09.2009
    Ort
    Hamburgum
    Beiträge
    65.114

    Standard AW: Globaler Pakt für Migration - machen wir da mit ?

    Rechtsnormentwicklung Teil C (nationale Gesetzgebung / freiwillige Beschneidung der Souveraenitaet)

    Aufenthaltsgesetz (Auszug)

    (Abschnitt 5
    Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen


    § 22*Aufnahme aus dem Ausland

    Einem Ausländer kann für die Aufnahme aus dem Ausland aus völkerrechtlichen oder dringenden humanitären Gründen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden. Eine Aufenthaltserlaubnis ist zu erteilen, wenn das Bundesministerium des Innern oder die von ihm bestimmte Stelle zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland die Aufnahme erklärt hat. Im Falle des Satzes 2 berechtigt die Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit.

    § 23*Aufenthaltsgewährung durch die obersten Landesbehörden;*
    Aufnahme bei besonders gelagerten politischen Interessen; Neuansiedlung von Schutzsuchenden


    (1) Die oberste Landesbehörde kann aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen oder zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland anordnen, dass Ausländern aus bestimmten Staaten oder in sonstiger Weise bestimmten Ausländergruppen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird. Die Anordnung kann unter der Maßgabe erfolgen, dass eine Verpflichtungserklärung nach § 68 abgegeben wird. Zur Wahrung der Bundeseinheitlichkeit bedarf die Anordnung des Einvernehmens mit dem Bundesministerium des Innern.

    (2) Das Bundesministerium des Innern kann zur Wahrung besonders gelagerter politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland im Benehmen mit den obersten Landesbehörden anordnen, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Ausländern aus bestimmten Staaten oder in sonstiger Weise bestimmten Ausländergruppen eine Aufnahmezusage erteilt. Ein Vorverfahren nach § 68 der Verwaltungsgerichtsordnung findet nicht statt. Den betroffenen Ausländern ist entsprechend der Aufnahmezusage eine Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis zu erteilen. Die Niederlassungserlaubnis kann mit einer wohnsitzbeschränkenden Auflage versehen werden. Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit.

    (3) Die Anordnung kann vorsehen, dass § 24 ganz oder teilweise entsprechende Anwendung findet.
    .
    (4) Das Bundesministerium des Innern kann im Rahmen der Neuansiedlung von Schutzsuchenden im Benehmen mit den obersten Landesbehörden anordnen, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bestimmten, für eine Neuansiedlung ausgewählten Schutzsuchenden (Resettlement-Flüchtlinge) eine Aufnahmezusage erteilt. Absatz 2 Satz 2 bis 5 und § 24 Absatz 3 bis 5 gelten entsprechend.

    § 23a*Aufenthaltsgewährung in Härtefällen

    § 24*Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz

    § 25*Aufenthalt aus humanitären Gründen

    [Links nur für registrierte Nutzer]
    " Streicht die Kuechenabfaelle fuer die Aussaetzigen! Keine Gnade mehr bei Hinrichtungen!
    Und sagt Weihnachten ab! "

    (Sheriff von Nottingham)

  4. #1124
    Mitglied
    Registriert seit
    21.04.2018
    Beiträge
    1.765

    Standard AW: Globaler Pakt für Migration - machen wir da mit ?

    Zitat Zitat von Buella Beitrag anzeigen
    Ich weiß ehrhlich gesagt nicht, was daran witzig sein soll, wenn zigtausende vergiftete Seelen und durchverblödete Hirne, den sa-Horden der naszis gleich, ihren eigenen Untergang befördern?
    das sind deine/eure Kinder.
    Erziehung ist ein komplettes Versagen und daher kein Wunder, wenn heute Horden von Jugendlichen durch die Strassen ziehen und als Mob alles und jeden verprügeln wollen.
    Diese Schicht will sich ihren Wunschfreunden aus Afrika und co so gut wie es geht anpassen.
    Das Vorbild ist also nicht der eigene Vater oder Mutter, sondern der Gangster aus Afrika.

    Deshalb ist deine erste Aussage ein schlechter Versuch witzig zu sein, weil es kein Witz ist !

  5. #1125
    Mitglied Benutzerbild von HerrMayer
    Registriert seit
    02.08.2015
    Beiträge
    15.217

    Standard AW: Globaler Pakt für Migration - machen wir da mit ?

    Zitat Zitat von marion Beitrag anzeigen
    die sind doch nicht so dämlich die da rein zu schreiben, wenn die Millionen vor der Tür stehen sind sie halt da und wahrscheinlich wird niemand die 2 erlösenden Worte befehlen
    Mit Kreditkarte in der Hand...

  6. #1126
    Verschwörungspraktiker Benutzerbild von pixelschubser
    Registriert seit
    26.09.2013
    Ort
    Mitteldeutschland
    Beiträge
    45.698

    Standard AW: Globaler Pakt für Migration - machen wir da mit ?

    Zitat Zitat von Buella Beitrag anzeigen
    Die werden das auch nie begreifen!
    Solange sie nicht ihr eigenes Hirn benutzen und sich fremd-denken lassen!
    Besonders belustigend für mich ist ja, dass gerade die Emanzen und Feminist(inn)en unter dieser Situation leiden werden. Frauenrechte interessieren den gemeinen Neger oder Musel nämlich einen Scheißdreck.
    __________________

    Ein Zeichen von Intelligenz ist der stetige Zweifel.
    Idioten sind sich immer todsicher.
    Egal was sie tun!

  7. #1127
    SchwanzusLongusGermanicus Benutzerbild von ABAS
    Registriert seit
    27.09.2009
    Ort
    Hamburgum
    Beiträge
    65.114

    Standard AW: Globaler Pakt für Migration - machen wir da mit ?

    Rechtsnormentwicklung Teil D (verfassungswidrige Gesetzgebung)

    VERFASSUNGSWIDRIGE EINWANDERUNG VON FLÜCHTLINGEN NACH DEUTSCHLAND

    Ein Überblick über die Rechtslage
    von Prof. Dr. iur. Karl Albrecht Schachtschneider

    Die asylrechtliche Einwanderungspolitik soll im Folgenden
    auf den Prüfstein des Grundgesetzes gestellt werden:

    Subjektives Recht der Flüchtlinge auf Asylrecht?

    „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht“, lautete Art. 16 Abs. 2 S. 2 GG und lautet nach der asylrechtlichen Grundgesetzänderung 1993 Art. 16 a Abs. 1 GG. Dem neuen Grundgesetzartikel wurde allerdings ein Absatz 2 hinzugefügt, der das Grundrecht auf Asylrecht wesentlich einschränkt. Art. 14 Abs. 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte formuliert;*

    „Jeder hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen“. Auch das Genfer Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge von 1951/1967 gibt den Flüchtlingen einen ähnlichen Status, aber kein subjektives Recht auf Aufnahme in das Zufluchtsland.

    Die Staatenpraxis hat in dem Asylrecht immer, ähnlich dem früheren Kirchenasyl, ein Recht der Staaten gegenüber anderen Staaten gesehen, deren Staatsangehörigen vor deren politischer Verfolgung Schutz zu gewähren, ein Schutz, der eigentlich eine Verletzung der Personalhoheit des Verfolgerstaates ist.

    Ein subjektives, also einklagbares Recht auf Asylrecht praktiziert auf Grund einer frühen und stetigen Judikatur des Bundes*verfassungs*gerichts nur Deutschland. Diese Judikatur war und ist irrig. Dem Völkerrecht entsprach sie nie.

    Das zeigt der deutlichere Wortlaut der Menschenrechts*erklärung, vor allem aber das Wort*„genießt“, mit dem ein subjektives Recht zu formulieren geradezu abwegig ist. Wenn jemandem Asyl gewährt wird, dann kann er es als eine Art des vorübergehenden Aufenthaltsrechts genießen und ist vor Auslieferung sicher. Das subjektive Recht hat zu langjährigen Asylverfahren geführt, welche außerordentliche menschliche Schwierigkeiten mit sich bringen und immense Kosten verursachen.

    Politische Verfolgung als Asylrechtsgrund

    Wie schon beim Einwanderungssturm in den frühen neunziger Jahren sind die meisten Asylanträge erfolglos. Meist stellen diese mißbräuchlich Wirtschafts*flüchtlinge, die ein besseres Leben in Deutschland suchen.*Ubi bene ibi patria, ist deren Maxime. Rechtsmißbrauch ist kein Rechtsgebrauch und somit nicht schutzwürdig. Es versteht sich, daß wirtschaftliche Not eines Landes kein Asylgrund ist. Aber auch Krieg eines Landes oder Bürgerkrieg in einem Land wird nicht als politische Verfolgung anerkannt.

    Nur die persönliche Verfolgung eines Menschen,„durch die er in seinem Leben oder seiner Freiheit wegen seiner Rasse, Religion, Nationalität, seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung bedroht ist“, schafft nach der Genfer Flüchtlings*konvention, die auch als Asylgründe praktiziert werden, einen Asylgrund (Art. 1 A Nr. 2 der Konvention).

    Die Verfolgung muß von dem Herkunftsstaat ausgehen oder von den Kräften, die ein Land oder einen Landesteil wie ein Staat beherrschen. Es genügt, daß der Herkunftsstaat keinen Schutz gegen die Verfolgung leistet. Die Lebensgefahr, die etwa vom „Islamischen Staat“ in Syrien für Schiiten, Jesiden, Christen oder nicht religiöse Menschen ausgeht, mag als politische Verfolgung im Sinne des Asylrechts angesehen werden, ist aber eher ein Element des Bürgerkriegs in Syrien, der dort von fremden Mächten herbeigeführt wurde und fortgesetzt wird. Zu bedenken ist der subsidiäre internationale Schutz, auf den ich unten eingehe.

    Seit 1993 kein Asylgrundrecht bei Einreise aus sicheren Staaten

    Die Judikatur des Bundes*verfassungs*gerichts hatte zu derart untragbaren Belastungen für Deutschland geführt, daß nach langen Auseinandersetzungen in Abstimmung mit der Europäischen Union das Grundrecht auf das Asylrecht geändert wurde. Absatz 2 Satz 1 des Art. 16 a GG schränkt die Berufung auf das Grundrecht des Absatz 1 und damit den asylrechtlichen Grundrechtsschutz drastisch ein, nämlich:

    „Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist.“

    Diese Änderung des Grundgesetzes, eine Notwendigkeit für Deutschland, hat Wutstürme der Asylrechts*befürworter ausgelöst. Sie wurde aber vom Bundes*verfassungs*gericht in ihrer Relevanz, das Grundrecht in den tatbestandlichen Fällen aufzuheben, in der Grundsatz*entscheidung vom 14. Mai 1996 anerkannt (BVerfGE 94, 49 ff.). Das Gericht hat in Rn. 166 ausgesprochen:

    „Das vom verfassungsändernden Gesetzgeber gewählte Konzept der sicheren Drittstaaten beschränkt den persönlichen Geltungsbereich des in Art. 16 a Abs. 1 GG nach wie vor gewährleisteten Grundrechts auf Asyl. Die Regelung knüpft an den Reiseweg des Ausländers Folgerungen für dessen Schutzbedürftigkeit: Wer aus einem sicheren Drittstaat im Sinne des Art. 16a Abs. 2 Satz 1 GG anreist, bedarf des Schutzes der grundrechtlichen Gewährleistung des Absatzes 1 in der Bundesrepublik Deutschland nicht, weil er in dem Drittstaat Schutz vor politischer Verfolgung hätte finden können. Der Ausschluß vom Asylgrundrecht ist nicht davon abhängig, ob der Ausländer in den Drittstaat zurückgeführt werden kann oder soll. Ein Asylverfahren findet nicht statt. Es entfällt auch das als Vorwirkung eines grundrechtlichen Schutzes gewährleistete vorläufige Bleiberecht. Hieran knüpft Art. 16a Abs. 2 Satz 3 GG die Folge, daß in den Fällen des Satzes 1 aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden können.“

    Der verfassungsändernde Gesetzgeber hat mittels Art. 16 a GG den Fehler des Bundes*verfassungs*gerichts in der frühen, asylrechtlich problemlosen Zeit, weitgehend wiedergutgemacht und das subjektive Recht auf Asyl für die meisten Asylbewerber aufgehoben. Dem Gericht blieb nichts anders übrig, als das zu akzeptieren. Der Wortlaut der Novellierung ist eindeutig. Wer jedenfalls aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union einreist, kann sich auf das Asylgrundrecht nicht berufen. Das sind fast alle Asylbewerber, die nach Deutschland anders als mit dem Flugzeug oder mit dem Schiff über die Nordsee oder Ostsee einreisen; denn Deutschland hat außer zur Schweiz nur Grenzen zu Mitgliedstaaten der Union. Die Schweiz ist allemal ein sicherer Drittstaat im Sinne des zitierten Satz 1 von Absatz 2 des Art. 16 a GG. Das Bundes*verfassungs*gericht hat in der zitierten Leitentscheidung in Rn. 186 klargestellt:

    „Da nach der derzeit geltenden Rechtslage (Art. 16 a Abs. 2 Satz 1 GG und Anlage I zu § 26a AsylVfG) alle an die Bundesrepublik Deutschland angrenzenden Staaten sichere Drittstaaten sind, ist ein auf dem Landweg in die Bundesrepublik Deutschland einreisender Ausländer von der Berufung auf Art. 16 a Abs. 1 GG ausgeschlossen, auch wenn sein Reiseweg nicht im einzelnen bekannt ist.“

    Die Einreise aus allen Nachbarstaaten ist somit durchgehend illegal und wird nicht durch ein Asylbegehren gerechtfertigt. Sie ist zudem strafbar. Sie geschieht dennoch massenhaft und wird geradezu gefördert.

    [Links nur für registrierte Nutzer]
    " Streicht die Kuechenabfaelle fuer die Aussaetzigen! Keine Gnade mehr bei Hinrichtungen!
    Und sagt Weihnachten ab! "

    (Sheriff von Nottingham)

  8. #1128
    Mitglied
    Registriert seit
    21.04.2018
    Beiträge
    1.765

    Standard AW: Globaler Pakt für Migration - machen wir da mit ?

    Zitat Zitat von Stanley_Beamish Beitrag anzeigen
    Wer soll denn "euch" sein?
    Von den hier schreibenden über 50-jährigen hat, bis auf antideutsches Gesoxx wie die verschlagene Natter Nathan und Konsorten, sicher niemand diese Situation absichtlich herbeigeführt.
    aber doch.
    Da war man beim Elternabend eben doch nicht in der Lage gegen den Vorschlag von "Kindern dürfen nicht sitzenbleiben" zu intervenieren.
    Oder das typische Beispiel: Eltern versklaven sich mit Arbeit und langem Arbeitsweg selbst, um dem Nachwuchs die tollsten Unterhaltungsdinge zu kaufen, um dann am Wochenende und am einfachen Tag das eigene Kind vor der Glotze oder Smartphone nicht mehr wegzubekommen.

    Es geht nicht um das Herbeischaffen der Neudeutschen als Busfahrer. Das ist die finale Tat.
    Zuvor muss die Basis geschaffen werden und da, ... seid ihr extremst erfolgreich gewesen !

  9. #1129
    Selberdenker Benutzerbild von FranzKonz
    Registriert seit
    01.08.2006
    Beiträge
    76.373

    Standard AW: Globaler Pakt für Migration - machen wir da mit ?

    Zitat Zitat von Abtacha Beitrag anzeigen
    na wie gut dss ich damit nicht allein bin:



    [Links nur für registrierte Nutzer]

    aber hey, wenn dir die Erkenntnisse von irgendwelchen Leuten die sich mit sowas auseinander gesetzt haben nicht gefallen, erklärst du halt einfach den Boten für geistig minderbemittelt und hätst dich wieder für supertoll

    ist ja auch ganz einfach und verhindert, dass du dich mit unliebsamen Erkenntnissen anderer beschäftigen musst
    Während Du im weltweiten Netz herumtobst, bis Du irgendwo eine "Erkenntnis" findest, die in Dein Schema passt. Ist natürlich viel einfacher, als den eigenen Verstand zu benutzen.
    „Die Windflügel sind Sakralbauten für ein neues Glaubensbekenntnis.“ (Hans-Werner Sinn)

  10. #1130
    Mitglied
    Registriert seit
    24.02.2008
    Beiträge
    29.344

    Standard AW: Globaler Pakt für Migration - machen wir da mit ?

    Zitat Zitat von radelroll Beitrag anzeigen
    aber doch.
    Da war man beim Elternabend eben doch nicht in der Lage gegen den Vorschlag von "Kindern dürfen nicht sitzenbleiben" zu intervenieren.
    Oder das typische Beispiel: Eltern versklaven sich mit Arbeit und langem Arbeitsweg selbst, um dem Nachwuchs die tollsten Unterhaltungsdinge zu kaufen, um dann am Wochenende und am einfachen Tag das eigene Kind vor der Glotze oder Smartphone nicht mehr wegzubekommen.

    Es geht nicht um das Herbeischaffen der Neudeutschen als Busfahrer. Das ist die finale Tat.
    Zuvor muss die Basis geschaffen werden und da, ... seid ihr extremst erfolgreich gewesen !
    Dummes Geschwätz..
    Abgesehen davon, dass auf Elternabenden sicher nicht über das Sitzenbleiben abgestimmt wird, kennst du ja wohl niemanden hier persönlich, um ihm berechtigterweise deine haltlosen Unterstellungen vorwerfen zu können. Du kannst die Leute hier nur nach dem beurteilen, was sie hier schreiben, und das widerspricht deiner These von der Mitschuld am gegenwärtigen Zustand unserer Gesellschaft.
    Vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft

+ Auf Thema antworten

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 2 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 2)

Ähnliche Themen

  1. WHO globaler Notfall ?
    Von Dornröschen im Forum Internationale Organisationen
    Antworten: 43
    Letzter Beitrag: 27.03.2024, 14:43
  2. Antworten: 120
    Letzter Beitrag: 03.09.2022, 15:53
  3. Japanischer Spitzendiplomat warnt vor globaler nuklearer Katastrophe
    Von Candymaker im Forum Internationale Politik / Globalisierung
    Antworten: 44
    Letzter Beitrag: 02.02.2014, 08:54
  4. Globaler Krieg gegen den Terror: Viertelmillion Tote, 4 Billionen USD Kriegskosten
    Von Candymaker im Forum Internationale Politik / Globalisierung
    Antworten: 11
    Letzter Beitrag: 08.07.2011, 10:03
  5. Globaler Wettbewerb um Fachkräfte - An Deutschland vorbei
    Von Candymaker im Forum Wirtschafts- / Finanzpolitik
    Antworten: 36
    Letzter Beitrag: 28.08.2010, 09:55

Nutzer die den Thread gelesen haben : 32

Du hast keine Berechtigung, um die Liste der Namen zu sehen.

Forumregeln

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •  
nach oben