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44. Wir werden den Globalen Pakt in Zusammenarbeit und Partnerschaft mit Migranten, der Zivilgesellschaft, Migranten-
und Diasporaorganisationen, religiösen Organisationen, lokalen Behörden und Gemeinwesen, dem Privatsektor,
Gewerkschaften, Parlamentsabgeordneten, nationalen Menschenrechtsinstitutionen, der Internationalen Rotkreuz-
und Rothalbmondbewegung, der Wissenschaft, den Medien und anderen relevanten Interessenträgern umsetzen.
45. Wir begrüßen den Beschluss des Generalsekretärs zur Schaffung eines Migrationsnetzwerks der Vereinten Natio-
nen, das den Zweck hat, entsprechend den Bedürfnissen der Mitgliedstaaten eine wirksame und kohärente system-
weite Unterstützung bei der Umsetzung, einschließlich des Kapazitätsaufbaumechanismus, sowie die Weiterver-
folgung und Überprüfung der Umsetzung des Globalen Paktes sicherzustellen. In dieser Hinsicht stellen wir fest,
dass
a) die IOM als Koordinatorin und Sekretariat des Netzwerks fungieren wird;
b) das Netzwerk den technischen Sachverstand und die Erfahrung der einschlägigen Stellen innerhalb des Sys-
tems der Vereinten Nationen in vollem Umfang nutzen wird;
c) die Arbeit des Netzwerks in vollem Einklang mit den bestehenden Koordinierungsmechanismen und der Neu-
positionierung des Entwicklungssystems der Vereinten Nationen stehen wird.
46. Wir ersuchen den Generalsekretär, der Generalversammlung unter Nutzung des Netzwerks alle zwei Jahre über die
Umsetzung des Globalen Paktes, die diesbezüglichen Tätigkeiten des Systems der Vereinten Nationen sowie die
Funktionsweise der institutionellen Regelungen Bericht zu erstatten.
47. In weiterer Anerkennung der wichtigen Rolle der von den Staaten gelenkten Prozesse und Plattformen auf globaler
und regionaler Ebene zur Förderung des internationalen Dialogs über Migration laden wir das Globale Forum für
Migration und Entwicklung, die regionalen Beratungsprozesse und andere globale, regionale und subregionale Fo-
ren dazu ein, Plattformen bereitzustellen, um Erfahrungen über die Umsetzung des Globalen Paktes und bewährte
Verfahrensweisen zu Politik und Zusammenarbeit auszutauschen sowie innovative Ansätze und Multi-Akteur-
Partnerschaften zu spezifischen Politikfragen zu fördern.
Weiterverfolgung und Überprüfung |
48. Wir werden den Stand der Umsetzung des Globalen Paktes auf lokaler, nationaler, regionaler und globaler Ebene
im Rahmen der Vereinten Nationen mittels eines von den Staaten gelenkten Ansatzes und unter Beteiligung aller
relevanten Interessenträger überprüfen. Zur Weiterverfolgung und Überprüfung vereinbaren wir zwischenstaatli-
che Maßnahmen, die uns bei der Erfüllung unserer Ziele und Verpflichtungen unterstützen werden.
49. In der Erwägung, dass das Thema der internationalen Migration ein Forum auf globaler Ebene erfordert, über
welches die Mitgliedstaaten den Stand der Umsetzung überprüfen und die Arbeit der Vereinten Nationen ausrichten
können, beschließen wir Folgendes:
a) Der Dialog auf hoher Ebene über internationale Migration und Entwicklung, der gegenwärtig auf jeder vierten
Tagung der Generalversammlung stattfinden soll, wird neu ausgerichtet und in „Überprüfungsforum Interna-
tionale Migration“ umbenannt;
b) das Überprüfungsforum Internationale Migration fungiert als die primäre zwischenstaatliche globale Plattform
für die Mitgliedstaaten zur Erörterung und zum Austausch der Fortschritte bei der Umsetzung aller Aspekte
des Globalen Paktes unter Beteiligung aller relevanten Interessenträger, einschließlich in seinem Zusammen-
hang mit der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung;
c) das Überprüfungsforum Internationale Migration findet ab dem Jahr 2022 alle vier Jahre statt;
d) das Überprüfungsforum Internationale Migration erörtert die Umsetzung des Globalen Paktes auf lokaler, na-
tionaler, regionaler und globaler Ebene und erlaubt die Interaktion mit anderen relevanten Interessenträgern
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A/CONF.231/3
mit dem Ziel, auf erzielten Ergebnissen aufzubauen und Möglichkeiten für eine weitere Zusammenarbeit zu
ermitteln;
e) aus jedem Überprüfungsforum Internationale Migration wird eine zwischenstaatlich vereinbarte Fortschritts-
erklärung hervorgehen, die vom hochrangigen politischen Forum über nachhaltige Entwicklung berücksichtigt
werden kann.
50.
In Anbetracht dessen, dass internationale Migration zumeist innerhalb von Regionen stattfindet, laden wir die re-
levanten subregionalen, regionalen und regionenübergreifenden Prozesse, Plattformen und Organisationen, ein-
schließlich der regionalen Wirtschaftskommissionen der Vereinten Nationen oder der regionalen Beratungspro-
zesse, dazu ein, unter Beteiligung aller relevanten Interessenträger die Umsetzung des Globalen Paktes in den je-
weiligen Regionen ab dem Jahr 2020 im Wechsel mit alle vier Jahre stattfindenden Erörterungen auf globaler Ebene
zu überprüfen und so einen wirksamen Beitrag zu jeder Ausgabe des Überprüfungsforums Internationale Migration
zu leisten.
51. Wir laden das Globale Forum für Migration und Entwicklung dazu ein, für einen jährlichen informellen Austausch
über die Umsetzung des Globalen Paktes Raum zu schaffen und dem Überprüfungsforum Internationale Migration
über die Ergebnisse, bewährten Verfahrensweisen und innovativen Konzepte Bericht zu erstatten.
52. In Anerkennung der wichtigen Beiträge der von den Staaten gelenkten Initiativen im Bereich der internationalen
Migration laden wir Foren wie den Internationalen Dialog über Migrationsfragen der IOM, die regionalen Bera-
tungsprozesse und andere dazu ein, durch die Bereitstellung von einschlägigen Daten, nachweisbaren Fakten, be-
währten Verfahrensweisen, innovativen Konzepten und Empfehlungen, die in einem Zusammenhang mit der Um-
setzung des Globalen Paktes für eine sichere, geordnete und reguläre Migration stehen, einen Beitrag zum Über-
prüfungsforum Internationale Migration zu leisten.
53.
Wir legen allen Mitgliedstaaten nahe, so bald wie möglich ambitionierte nationale Strategien zur Umsetzung des
Globalen Paktes zu entwickeln und die Fortschritte auf nationaler Ebene regelmäßig und auf inklusive Weise zu
überprüfen, beispielsweise durch die freiwillige Ausarbeitung und Anwendung eines nationalen Umsetzungsplans.
Diese Überprüfungen sollten sich auf Beiträge aller relevanten Interessenträger sowie von Parlamenten und lokalen
Behörden stützen und als effektive Informationsgrundlage für die am Überprüfungsforum Internationale Migration
und anderen relevanten Foren teilnehmenden Mitgliedstaaten dienen.
54. Wir ersuchen die Präsidentschaft der Generalversammlung, offene, transparente und inklusive zwischenstaatliche
Konsultationen im Jahr 2019 einzuleiten und abzuschließen, um die genauen Modalitäten und organisatorischen
Aspekte der Überprüfungsforen Internationale Migration festzulegen und zu artikulieren, wie die regionalen Über-
prüfungen und anderen relevanten Prozesse zu den Foren beitragen werden, damit die gesamte Wirksamkeit und
Konsistenz des im Globalen Pakt dargelegten Weiterverfolgungs- und Überprüfungsprozesses weiter gestärkt wird.