Die Frage dabei ist - wo ist die Trennlinie? Betreibt eine Religionsgemeinschaft (also Kirche) einen Kindergarten, eine Schule, ein Krankenhaus odeer sonst eine öffentliche Einrichtung, dann hat dies ja erst einmal nichts mit der orignären Aufgabe einer Religionsgemeinschaft zu tun, so lange diese Institutionen Allen offen stehen.
Ob Du nun also einen staatlichen oder sonstig privaten Kindergarten, Schule,, Krankenhaus etc. betreibst oder solch eine Einrichtung von einer Religionsgemeinschaft - die Kosten dafür fallen immer an.
Etwas Anderes ist es, wenn über Steuergelder - ich nenne es jetzt einmal religionstypische Dinge (also Bau, Unterhalt von "Goitteshaäusern", Bezahlung der entsprechenden Geistlichen etc.) finanziert würden. Dies ist alleinige Aufgabe der Gläubigen und nicht der Allgemeinheit.
Nur, wie wollte man hier scharf und sauber trennen und wo beginnt man und wo endet man?