Zitat Zitat von erselber Beitrag anzeigen
Allerdings wusste Baron Amschel Meyr von Rothschild schon:

"Die Unkenntnis über die Steuergesetze erspart/befreit nicht von der Pflicht zum Steuernzahlen. Die Kenntnis davon aber schon."
Man kann es - auf das deutsche Steuersystem bezogen - kaum besser formulieren.