Doch die Daten ihres Diensthandys als Ministerin wurden direkt nach ihrem Ausscheiden gelöscht. Das teilte ein Mitarbeiter des Ministeriums in einer nicht-öffentlichen Sitzung des Untersuchungsausschusses zur Berater-Affäre mit. Bisher hatte es geheißen, man könne wegen des PIN-Codes nicht an die Handydaten kommen, doch offenbar waren diese längst gelöscht. Bei dem Handy handelte es sich um von der Leyens Diensthandy, das sie während der gesamten Zeit im Amt verwendet hatte. Wer die Löschung vornahm, ist bisher unklar ...
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Problem: Mit der Löschung dürfte auch Material zur Bundeswehr-Berater-Affäre vernichtet worden sein. Grünen-Politiker Lindner kritisiert laut „Spiegel“: Durch die Löschaktion sei die „Beweiserhebung des Untersuchungsausschusses im Rahmen der Untersuchung, die dieser für den Deutschen Bundestag führt, vereitelt und damit dem Ziel einer parlamentarischen Aufklärung der sogenannten Berater-Affäre erheblich geschadet worden“.Sein Verdacht: das Ministerium habe mit der Löschung gegen Paragraf 274 des Strafgesetzbuches verstoßen. Demnach macht sich strafbar, wer beweiserhebliche Daten „löscht, unterdrückt, unbrauchbar macht oder verändert“.