Zitat von
Finch
Sehe den Strang erst jetzt, daher etwas verspätet:
Dieser Artikel ist ein typisches Beispiel einer unsachlichen Panikmache. Natürlich ist die Preisgabe von personenbezogenen Daten des Mieters durch den Vermieter ohne Einwilligung mit der DSGVO nicht vereinbar. Und das soll jetzt schlimm sein? Davon mal ganz abgesehen, dass eine Einwilligung in diesem Fall mühelos eingeholt werden kann, gibt es in der DSGVO auch Ausnahmetatbestände, die nach einer Interessenabwägung zu normalen Ergebnissen führt.
Datenschutz ist grundsätzlich etwas sehr wichtiges. Es ist ein guter Schritt, den der Gesetzgeber mit der DSGVO geht. Natürlich ist sie nicht perfekt und kann im Einzelfall zu Irritationen führen. Sich jetzt aber furchtbar darüber aufzuregen, halte ich für keine gute Idee.
Mit Sicherheit lässt sich sagen: die DSGVO wird nicht dafür sorgen, dass Namensschilder zukünftig verschwinden werden. Dafür gibt es keinen einzigen nachvollziehbaren Grund. Und mit Sicherheit ist sie auch nicht auf den Weg gebracht worden, um ausländisch klingende Namen zu verschleiern. Das ist schlicht absurd.