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Thema: Flüchtlingsbürgen müssen bis zu 50.000 Euro nachzahlen

  1. #1
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    Standard Flüchtlingsbürgen müssen bis zu 50.000 Euro nachzahlen

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    ...und warum ist das nun eine Schlagzeile wert?

    Es wurde doch Niemand gezwungen zu bürgen - dies geschah aus reiner Freiwilligkeit und dass man dann für seine Bürgschaft in Haftung genommen wird - nennt sich dann Verantwortung für die getroffene Entscheidung zu übernehmen.

    Mein bedauern hält sich in äußerst engen Grenzen, nein, ist nicht vorhanden, dass man nun von den Bürgen die Kosten einfordert, welche der Sozialkassen entstehen. Man redet doch von Menschen nach Abschluss das Asylverfahrens eben NICHT in Arbeit sind, sondern von sozialen Transferleistungen ihren Lebenunterhalt bestreiten und warum soll die Gesellschaft dafür die Verantwortung treten und dies bezahlen?

    Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit werden deutsche Richter - bei beschreiten des Klageweges - aber entscheiden, dass so ein Bürge sein Handeln und sein Tun nicht überblicken konnte und dann für sein Handeln nicht mehr in die Verantwortung genommen werden kann - sprich die Gesellschaft dafür zahlen muss.

  2. #2
    Mitglied Benutzerbild von Hay
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    Standard AW: Flüchtlingsbürgen müssen bis zu 50.000 Euro nachzahlen

    Zitat Zitat von BlackForrester Beitrag anzeigen
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    ...und warum ist das nun eine Schlagzeile wert?

    Es wurde doch Niemand gezwungen zu bürgen - dies geschah aus reiner Freiwilligkeit und dass man dann für seine Bürgschaft in Haftung genommen wird - nennt sich dann Verantwortung für die getroffene Entscheidung zu übernehmen.

    Mein bedauern hält sich in äußerst engen Grenzen, nein, ist nicht vorhanden, dass man nun von den Bürgen die Kosten einfordert, welche der Sozialkassen entstehen. Man redet doch von Menschen nach Abschluss das Asylverfahrens eben NICHT in Arbeit sind, sondern von sozialen Transferleistungen ihren Lebenunterhalt bestreiten und warum soll die Gesellschaft dafür die Verantwortung treten und dies bezahlen?

    Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit werden deutsche Richter - bei beschreiten des Klageweges - aber entscheiden, dass so ein Bürge sein Handeln und sein Tun nicht überblicken konnte und dann für sein Handeln nicht mehr in die Verantwortung genommen werden kann - sprich die Gesellschaft dafür zahlen muss.
    Das ist nur die Fortsetzung etlicher Schlagzeilen auf diesem Gebiet. Die Bürgen dachten nämlich nie daran, zu bürgen.

  3. #3
    sieht auf euch herab Benutzerbild von -jmw-
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    Standard AW: Flüchtlingsbürgen müssen bis zu 50.000 Euro nachzahlen

    Das Problem: Die Bürgen gingen davon aus, nur bis zum Abschluss des Asylverfahrens aufkommen zu müssen. Doch seit einer Gesetzesänderung aus dem Jahr 2016 können Zahlungen bis zu fünf Jahre lang zurückgefordert werden.
    Dass jemand sich daran stört, wenn nachträglich die Regeln verändert werden, kann ich verstehen!
    Aktueller Kalenderspruch: "Feminism" is the name we give to the 20th century betrayal of women. (Doug Wilson)

  4. #4
    Mitglied Benutzerbild von jack000
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    Standard AW: Flüchtlingsbürgen müssen bis zu 50.000 Euro nachzahlen

    Gibt es denn schon einen Fall wo jemand tatsächlich gezahlt hat?
    1. Serve the public trust.
    2. Protect the innocent.
    3. Uphold the law.

  5. #5
    GESPERRT
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    Standard AW: Flüchtlingsbürgen müssen bis zu 50.000 Euro nachzahlen

    Zitat Zitat von -jmw- Beitrag anzeigen
    Dass jemand sich daran stört, wenn nachträglich die Regeln verändert werden, kann ich verstehen!
    Die Regeln standen fest! Jeder der so eine Verpflichtungserklärung unterschreibt weiß das!

  6. #6
    GESPERRT
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    Standard AW: Flüchtlingsbürgen müssen bis zu 50.000 Euro nachzahlen

    Zitat Zitat von Hay Beitrag anzeigen
    Das ist nur die Fortsetzung etlicher Schlagzeilen auf diesem Gebiet. Die Bürgen dachten nämlich nie daran, zu bürgen.
    Klar, die dachten sie sind besonders schlau! Erst bürgen und den Gutmenschen raushängen lassen und dann die Lasten auf die Allgemeinheit wälzen wollen....... geht's noch!

  7. #7
    Weedmeister Benutzerbild von Schlummifix
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    Standard AW: Flüchtlingsbürgen müssen bis zu 50.000 Euro nachzahlen

    Da der Flüchtling "wertvoller als Gold" ist, wird das trotzdem ein Gewinngeschäft für die Bürgen.

  8. #8
    Pillefiz
    Gast

    Standard AW: Flüchtlingsbürgen müssen bis zu 50.000 Euro nachzahlen

    Zitat Zitat von jack000 Beitrag anzeigen
    Gibt es denn schon einen Fall wo jemand tatsächlich gezahlt hat?
    Bisher noch nicht, aber Klagen sind eingereicht

  9. #9
    Mitglied
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    Standard AW: Flüchtlingsbürgen müssen bis zu 50.000 Euro nachzahlen

    Zitat Zitat von BlackForrester Beitrag anzeigen
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    ...und warum ist das nun eine Schlagzeile wert?

    Es wurde doch Niemand gezwungen zu bürgen - dies geschah aus reiner Freiwilligkeit und dass man dann für seine Bürgschaft in Haftung genommen wird - nennt sich dann Verantwortung für die getroffene Entscheidung zu übernehmen.

    Mein bedauern hält sich in äußerst engen Grenzen, nein, ist nicht vorhanden, dass man nun von den Bürgen die Kosten einfordert, welche der Sozialkassen entstehen. Man redet doch von Menschen nach Abschluss das Asylverfahrens eben NICHT in Arbeit sind, sondern von sozialen Transferleistungen ihren Lebenunterhalt bestreiten und warum soll die Gesellschaft dafür die Verantwortung treten und dies bezahlen?

    Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit werden deutsche Richter - bei beschreiten des Klageweges - aber entscheiden, dass so ein Bürge sein Handeln und sein Tun nicht überblicken konnte und dann für sein Handeln nicht mehr in die Verantwortung genommen werden kann - sprich die Gesellschaft dafür zahlen muss.
    die sollen sich nicht so anstellen, nach deren Meinung ist doch das Leben eines so edlen Wilden nicht mit Geld aufzuwiegen, dann ist es auch nicht so wichtig wenn es weg ist.
    Für eine Trennung von Kulturen und Religionen.

  10. #10
    GESPERRT
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    Standard AW: Flüchtlingsbürgen müssen bis zu 50.000 Euro nachzahlen

    So eine Verpflichtungserklärung zu unterschreiben ist eine große Verantwortung, schon für Menschen die man kennt! Dies für Wildfremde zu tun, zeugt von Dummheit oder dem Glauben es im Ernstfall auf den Steuerzahler abzuwälzen. Man hat ja nur etwas Gutes tun wollen......

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