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...und warum ist das nun eine Schlagzeile wert?
Es wurde doch Niemand gezwungen zu bürgen - dies geschah aus reiner Freiwilligkeit und dass man dann für seine Bürgschaft in Haftung genommen wird - nennt sich dann Verantwortung für die getroffene Entscheidung zu übernehmen.
Mein bedauern hält sich in äußerst engen Grenzen, nein, ist nicht vorhanden, dass man nun von den Bürgen die Kosten einfordert, welche der Sozialkassen entstehen. Man redet doch von Menschen nach Abschluss das Asylverfahrens eben NICHT in Arbeit sind, sondern von sozialen Transferleistungen ihren Lebenunterhalt bestreiten und warum soll die Gesellschaft dafür die Verantwortung treten und dies bezahlen?
Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit werden deutsche Richter - bei beschreiten des Klageweges - aber entscheiden, dass so ein Bürge sein Handeln und sein Tun nicht überblicken konnte und dann für sein Handeln nicht mehr in die Verantwortung genommen werden kann - sprich die Gesellschaft dafür zahlen muss.