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Thema: Flüchtlingsbürgen müssen bis zu 50.000 Euro nachzahlen

  1. #11
    Mit mir zum Kampf u. Sieg Benutzerbild von dscheipi
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    Standard AW: Flüchtlingsbürgen müssen bis zu 50.000 Euro nachzahlen

    Zitat Zitat von Bolle Beitrag anzeigen
    So eine Verpflichtungserklärung zu unterschreiben ist eine große Verantwortung, schon für Menschen die man kennt! Dies für Wildfremde zu tun, zeugt von Dummheit oder dem Glauben es im Ernstfall auf den Steuerzahler abzuwälzen. Man hat ja nur etwas Gutes tun wollen......


    ja freilich steht hinter so einem akt nicht viel denken.

    so ist es halt mit lehrgeld im leben, das kostet halt meistens. wenn ich etwas übernehme, das bürgschaft heisst und mir nicht genau anschau, nicht exakt weiss, was das bedeuten kann für mich, dann bin ich halt wirklich nicht ganz helle in der rübe.

    ich übernehme etwas, also kann was auf mich zukommen, sonst bräuchte es das ja nicht.
    auf der stillen treppe: swesda/nathan, frischling, veruschka

    meine beiträge sind ausschließl. mein geistiges eigentum.warnhinweis: fehlinterpretationen meiner aussagen gehen ausschl. zu lasten des lesers.

  2. #12
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    Standard AW: Flüchtlingsbürgen müssen bis zu 50.000 Euro nachzahlen

    Zitat Zitat von dscheipi Beitrag anzeigen
    ja freilich steht hinter so einem akt nicht viel denken.

    so ist es halt mit lehrgeld im leben, das kostet halt meistens. wenn ich etwas übernehme, das bürgschaft heisst und mir nicht genau anschau, nicht exakt weiss, was das bedeuten kann für mich, dann bin ich halt wirklich nicht ganz helle in der rübe.

    ich übernehme etwas, also kann was auf mich zukommen, sonst bräuchte es das ja nicht.
    Zumal die "Flüchtlinge" gekommen sind um zu bleiben! Da sollten alle Alarmglocken läuten! Normale Touristen, Besucher, Urlauber sind ein paar Tage hier und fliegen dann wieder in die Heimat.
    Wenn die keine Versicherung haben und krank werden oder einen Unfall bauen, kann es sehr schnell sehr teuer werden, garantiert!

  3. #13
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    Standard AW: Flüchtlingsbürgen müssen bis zu 50.000 Euro nachzahlen

    Zitat Zitat von Bolle Beitrag anzeigen
    Zumal die "Flüchtlinge" gekommen sind um zu bleiben! Da sollten alle Alarmglocken läuten! Normale Touristen, Besucher, Urlauber sind ein paar Tage hier und fliegen dann wieder in die Heimat.
    Wenn die keine Versicherung haben und krank werden oder einen Unfall bauen, kann es sehr schnell sehr teuer werden, garantiert!


    das alles sind die vordringlichen dinge, die einem klar sein müssen, wenn man eben eine bürgschaft übernimmt.
    ich würde das wirklich nur für sehr nahe menschen tun, die ich lange kenne und wo die vertrauenswürdigkeit auf der hand liegt.

    für völlig fremde menschen sich so reinzulegen, das ist einfach nur dumm und sonst gar nix. für manche sicher ein böses erwachen, aber mei, wenn ich so deppert bin, dann kann eben lehrgeld fällig sein.
    auf der stillen treppe: swesda/nathan, frischling, veruschka

    meine beiträge sind ausschließl. mein geistiges eigentum.warnhinweis: fehlinterpretationen meiner aussagen gehen ausschl. zu lasten des lesers.

  4. #14
    Mitglied Benutzerbild von erselber
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    Standard AW: Flüchtlingsbürgen müssen bis zu 50.000 Euro nachzahlen

    Alter kaufmännischer Spruch:

    „Wer bürgt, wird gewürgt.“

    Wenn man sich diese einschlägigen Bürgschaftsverträge durchliest und ich gehe davon aus, dass alle Formulierungen von den Ämtern und Behörden identisch sind, steht fest:

    Das sind selbstschuldnerische Bürgschaften (also Verzicht auf Vorausklage), diese weder einen Höchstbetrag noch eine Frist beinhalten bzw. eine Kombination aus beiden Varianten. Also musste jeder der das liest und nur halbwegs logisch denken kann, sich darüber im Klaren sein welche Verpflichtungen/Risiken er damit auf sich nimmt.

    Allerdings gibt es die Auffassung, dass solche Vereinbarungen sittenwidrig sein können wenn folgende Tatbestände bestehen bzw. nachgewiesen werden:

    Eine Bürgschaft ist sittenwidrig, wenn der Bürge diese aus emotionaler Bindung zum Schuldner übernommen hat.
    Sie ist ebenfalls sittenwidrig, wenn der Schuldner die emotionale Bindung des Bürgen ausgenutzt hat.
    Steht fest, dass der Bürge finanziell extrem überfordert ist, besteht ebenfalls kein Anspruch auf Erfüllung der Schuld. Dies muss der Bürge aber nachweisen.

    Ich gehe nunmehr davon aus, dass diese „TeddybärenwerferInnen“ entweder schon von Anfang an von diesen Einschränkungen wussten oder sich erst jetzt auf diese Vorschriften berufen. Ich nehme allerdings an, dass Ersteres wahrscheinlicher ist, da sich in deren Reihen ja auch Juristen befinden. Und diese genau wussten, dass sie sich hierauf berufen können. Also sozusagen die Allgemeinheit ein weiteres Mal hinters Licht geführt wurde.

    Ob nun mit Billigung, Augenzwinkern oder bloßer Unkenntnis der zuständigen Stellen lasse ich mal dahin gestellt. Ein weiterer Streitfall dürfte sein bis wann und in welcher Höhe diese Bürgschaft gültig ist, entweder unendlich oder nur bis zur Anerkennung als Asylant. Hier gab es m. E. von den Behörden und Ämtern unterschiedliche Aussagen, allerdings war die Mehrzahl der Auffassung bis zur Anerkennung.

    Wenn man den Höchstbetrag der Bürgschaften mit 50.000 € beschränkt, bis zur Anerkennung begrenzt und auf noch eine zeitliche Variante von 3 bzw. 5 Jahren nachträglich festsetzt ist dies seitens des Gläubigers ein großes Entgegenkommen. Wobei der Gläubiger nicht die Behörden und Ämter sind, sondern die durch diese Aktionen geschädigten Bürger.




    Man kann einige Menschen die ganze Zeit und alle Menschen eine Zeit lang zum Narren halten; aber man kann nicht alle Menschen allezeit zum Narren halten.

    Abraham Lincoln
    1809 - 1865

  5. #15
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    Standard AW: Flüchtlingsbürgen müssen bis zu 50.000 Euro nachzahlen

    Da sieht man mal wieder wie manipulierbar nicht wenige Zeitgenossen sind. Bischen auf Menschlichkeit gemacht ( Werbung aus allen Staatsrohren ) und schon brechen die Vorsichtsmauern. Man will ja zu den Guten

    gehören, die zu dieser Zeit von den Einheitsparteien herausgehoben und gelobt wurden. Und für Einsame war das vielleicht einer der letzten Strohhalme.
    Wenn Volksvertreter zu Marionetten werden, mutieren sie zu Volkszertretern.

  6. #16
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    Standard AW: Flüchtlingsbürgen müssen bis zu 50.000 Euro nachzahlen

    Wenns nach mir ginge, wäre das ein unzureichendes Zahlungsmittel!

  7. #17
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    Standard AW: Flüchtlingsbürgen müssen bis zu 50.000 Euro nachzahlen

    Zitat Zitat von -jmw- Beitrag anzeigen
    Dass jemand sich daran stört, wenn nachträglich die Regeln verändert werden, kann ich verstehen!
    Da ja - nach damaliger Darstellung - nur qualifizierte Fachkräfte ins Land kommen würden war ja nicht davon auszugehen, dass diese dem Sozialsystem zur Last fallen würden. Nun hat man recht schnell festgestellt, dass das mit dem qualifiziert und Fachkräfte nicht so hinhaut (was Jeder mit einem unterdurchschnittlichen IQ im voraus schon wusst) und dann musste man halt irgendwie die Regel anpassen.

    Wer nicht überblicken kann was eine Bürgschaft bedeuten kann - -der muss sowas schmerzhaft erfahren.

  8. #18
    Mitglied
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    Standard AW: Flüchtlingsbürgen müssen bis zu 50.000 Euro nachzahlen

    Zitat Zitat von dscheipi Beitrag anzeigen
    das alles sind die vordringlichen dinge, die einem klar sein müssen, wenn man eben eine bürgschaft übernimmt.
    ich würde das wirklich nur für sehr nahe menschen tun, die ich lange kenne und wo die vertrauenswürdigkeit auf der hand liegt.

    für völlig fremde menschen sich so reinzulegen, das ist einfach nur dumm und sonst gar nix. für manche sicher ein böses erwachen, aber mei, wenn ich so deppert bin, dann kann eben lehrgeld fällig sein.
    Nicht einmal das - dazu ist das Minenfeld Bürgschaft viel zu tricky.

    Wenn Jemand, für Welchen ich bürgen würde, Geld benötigen würde - dann würde ich dieses Geld beschaffen und an diese Person verleihen - dann habe ich nämlich die 100%tige Kontrolle.

  9. #19
    sticht zu Benutzerbild von Würfelqualle
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    Standard AW: Flüchtlingsbürgen müssen bis zu 50.000 Euro nachzahlen

    Diesen " Bürgen" wünsche ich den totalen finanziellen Absturz. Sie sollen hochverschuldet, Arbeit verlierend aus ihren Wohnungen geklagt werden. Diese Drecksäue sollen sich bei - 20 Grad auf eine Parkbank zum Schlafen legen und sich mit einer Bildzeitung zudecken. Zur Krönung bitte nachts noch ein Raubüberfall von Goldstücken.

  10. #20
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    Standard AW: Flüchtlingsbürgen müssen bis zu 50.000 Euro nachzahlen

    Wenn ich für jemanden bürge, bedeutet es für mich, dass ich solange die Verantwortung trage, bis die betreffende Person finanziell für sich selber sorgen kann.

    Ich kann doch nicht nach einer Zeit X aussteigen und verlangen, dass der Staat/Steuerzahler
    die weiteren anfallenden Kosten übernimmt
    .

    Wenn ich nur für die Einreise bürge und dann weitere Zahlungen ablehne, stelle ich mich mit den Schleppern auf eine Stufe.
    "Die Größe einer Nation und ihr moralischer Fortschritt kann danach beurteilt werden, wie sie ihre Tiere behandeln."

    -Mahatma Gandhi-

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