In 50 Jahren werden die Pädophilen mit Juristischer Rehabilitierung rechnen können ,
und sofern noch lebend , Substitution von den von ihnen bereicherten Personen einfordern können .
In 50 Jahren werden die Pädophilen mit Juristischer Rehabilitierung rechnen können ,
und sofern noch lebend , Substitution von den von ihnen bereicherten Personen einfordern können .
Lass' die Toten ihre Toten begraben | Matthaeus 8:22
Du wirst der Schwanz sein, und der Fremdling der Kopf | 5.Mose 28:43,44
Vom Wein der Waffenhehre Odin ewig lebt | 1. Gylfaginnîng 38
Schulbildung ist zwar kostenlos, in den meisten Fällen aber umsonst. | User amendment
If God's on the left, then I'm sticking to the Right | AC/DC - Hell's Bells
daraus:
(Fettung durch mich)„Meinungsfreiheit gegen das Recht anderer abgewägt“Der Menschenrechtsgerichtshof stellte nun fest, „dass die österreichischen Gerichte die Aussagen der Beschwerdeführerin in ihrem Kontext ausführlich gewürdigt, sorgfältig ihr Recht auf freie Meinungsäußerung gegen das Recht anderer auf Schutz ihrer religiösen Gefühle abgewägt“ hätten. Die Gerichte hätten außerdem wesentliche und hinreichende Gründe für ihre Entscheidung vorgebracht, „insbesondere da sie hinsichtlich der strittigen Aussagen die Grenzen einer objektiven Debatte überschritten sahen und sie als beleidigenden Angriff auf den Propheten des Islam einordneten“. Solche „Angriffe“ seien demnach imstande, Vorurteile zu schüren und den religiösen Frieden in Österreich zu bedrohen.
Die strittigen Aussagen seien laut EGMR als „bloße Werturteile“ zu erachten und würden eine „ernsthafte Debatte“ über das Thema verhindern. Auch sei die Geldstrafe gegen die Angeklagte nicht unverhältnismäßig - sie ist am unteren Ende des Strafrahmens angesiedelt.
Wie abartig ist das denn? Insbesondere das hierhört sich an wie aus der Sharia zitiert.beleidigenden Angriff auf den Propheten des Islam
Der FC Bayern München halten sich nicht für etwas besseres, sie sind es!
Nur zur Erinnerung, es geht hier um ein - meiner Ansicht nach skandalöses - Urteil des EuGH, dem gemäß man den pädophilen Epileptiker Mohammed nicht mehr Pädophil nennen darf - obwohl er eine sechsjährige ehelichte und sie im Alter von 9 Jahren (vaginal) deflorierte. Ob er vorher nur Kinderlieder mit ihr gesungen hat, oder doch eher das getan, was heute noch üblich ist, also Oral- und Analsex zu haben, darüber erfahren wir nichts. Das ist zwar ganz klar Pädophilie, aber die enorme Sensibilität der Teppichbeter im Bezug auf ihren Pädo-Propheten steht wohl höher im (Rechts)Rang, zumindest im Europa unserer Tage.
Wieso die üblichen Verdächtigen hier schon wieder ihren Juden-Beißreflex spazieren führen müssen, das erschließt sich mir nicht. Es sei denn natürlich, sie wollen ablenken, mit welcher tieferen Absicht auch immer.
Halten wir zum Abschluss fest: Mohammed war ein Pädophiler, der nach aktuellen Rechtsnormen in den Knast gehört hätte. Ob die Moslem-Drecksbande und das EuGH das nun hören mögen oder nicht...
Nun haben auch die Wahnvorstellungen eines Kinderfickers aus dem 7.Jh eine Würde. Ich denke mal, dass die Richter nicht mehr den Ausgang des Gerichts fanden, so tief wie sie im Enddarm des Geisteskranken festsaßen.... wegen Herabwürdigung religiöser Lehren ...
Meine Wenigkeit würde die Strafe nicht zahlen und auf Verhaftung bestehen um zur Läuterung in den Kerker gesteckt zu werden. Und nach der Entlassung das gleiche Spiel aufs Neue.
Es fehlt nicht mehr viel und wir haben wieder die religiös motivierte Inquisition. Die Politische haben wir ja bereits.
Armin Geus selbst kommt aufgrund zahlreicher Indizien zu dem Schluss, dass Mohammed unter einer 'paranoid-halluzinatorischen Schizophrenie mit definierten Wahnvorstellungen und charakteristischen Sinnestäuschungen' gelitten hat. Und so lässt sich der Koran auch als 'Chronik einer Krankengeschichte' lesen.
Daß die Befindlichkeiten der nichtchristlichen Religioten in der BRD über dem Grundgesetz stehen, ist mir seit dem skandalösen Urteil zur Knabenbeschneidung klar.
Dieses Urteil setzt quasi noch eins obendrauf.
Unfassbare erbaermlich und fremdbeschaemend ist das im 21. Jahrhundert
sich Gerichte mit den ueberlieferten Maerchengeschichten und Luegen von
zwangsneurotisch verblendeten, durch die Ueberlieferungen der sogeannten
Schriftreligionen des Judentums, Islams und Christentums irregeleiteten
Glaeubigen ueberhaupt noch beschaeftigen. Es gibt bis heute keine Beweise
fuer die Existenz sogenannter " goettlicher Ueberwesen " samt angeblicher
" Propheten " !
Glaubens- und Religionsfreiheit bedeutet daher nicht mehr und nicht weniger
das religioes fehlkonditionierte Menschen weiter Luegen verbreiten duerfen
und das mit Einwilligung bzw. Duldung des Gesetzgebers. Solange wie nicht
bewiesen wurde das " Mohammad " tatsaechlich existierte, macht es keinen
Sinn sich darueber zu streiten ob der " Prophet Allahs " sexuelle Neigungen
an Minderjaehrigen, Eseln, Kamelen oder Wassermelonen ausgelebt hat.
Verantwortungsfaehige Regierungen haben dem ein Ende zu setzen! Allen
sogenannten " Geistlichen " und Amtstraegern der Kirchenmafia gehoeren
per Gesetz die Luegenmaeuler gestopft. Kirchenorganisationen sind
zu zerschlagen und die zusammegerafften Vermoegen zu verstaatlich.
" Streicht die Kuechenabfaelle fuer die Aussaetzigen! Keine Gnade mehr bei Hinrichtungen!
Und sagt Weihnachten ab! "
(Sheriff von Nottingham)
Armin Geus selbst kommt aufgrund zahlreicher Indizien zu dem Schluss, dass Mohammed unter einer 'paranoid-halluzinatorischen Schizophrenie mit definierten Wahnvorstellungen und charakteristischen Sinnestäuschungen' gelitten hat. Und so lässt sich der Koran auch als 'Chronik einer Krankengeschichte' lesen.
„Noch sitzt Ihr da oben, Ihr feigen Gestalten. Vom Feinde bezahlt, doch dem Volke zum Spott! Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten, dann richtet das Volk, dann gnade Euch Gott!“
(Theodor Körner 1791-1813)
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