"Mit den Weltvergiftern kann es daher auch keinen Frieden geben. Es werden auf Dauer nur wir oder sie weiterexistieren können. Und ich bin entschlossen, meinen Weg niemals zu verlassen. Ich habe den Propheten des Zerfalls einen kompromisslosen Kampf angesagt, der erst mit meinem Tod enden wird." (Aus: Beutewelt, Friedensdämmerung)
Es gibt schon so etwas wie Initiationsriten, die häufig bei Mädchen an die Regelblutung gekoppelt sind, Es gibt jede Menge Tabus, gerade bei den sog. "primitiven" Völkern, gerade auch Sexverbote vor der Ehe, die wiederum durch Initiationsriten an die Regelblutung und damit Zeugungsfähigkeit gebunden sind.
Ich dachte immer, Ihr seid die "Historiker" und "Anthropologen"?
Und "Minderjährigenschutz"? Ich kann das Geseire aus dieser Idioten-BRD langsam nicht mehr ab. Ihr habt nur noch Eure "Schutzsuchenden" im Kopf und Eure Deppen, die Merkel wählen. Was anderes kennt Ihr schon nicht mehr.
Mit "unterentwickelten Kulturen" sind gewöhnliche "indigene Völker" gemeint. Leute, die wenig oder keinen Anschluss an die sog. Zivilisation haben. Und "Schutzsuchende" sind keine "unterentwickelten Kulturen", sondern gewöhnlich Prekariat aus Ballungsgebieten. Sie selber sind vielleicht "unterentwickelt" oder "kulturlos".
"Und wenn wir es nicht mehr erleben werden, Vater, so wissen wir doch eins, dass es die nach uns erleben werden, nicht? Und das ist doch auch ein Trost."
(aus dem Film 'Heimkehr', 1941)
Wird dann das deutsche Strafrecht keine Anwendung mehr finden dürfen, wenn Menschen aus religiöser Überzeugung einem Menschen aus dem 7. Jahrhundert nacheifern, welchem nachgesagt wird, ein Religionsstifter gewesen zu sein?
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 176 Sexueller Mißbrauch von Kindern
(1) Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer ein Kind dazu bestimmt, daß es sexuelle Handlungen an einem Dritten vornimmt oder von einem Dritten an sich vornehmen läßt.
(3) In besonders schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr zu erkennen.
(4) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer
1.
sexuelle Handlungen vor einem Kind vornimmt,
2.
ein Kind dazu bestimmt, dass es sexuelle Handlungen vornimmt, soweit die Tat nicht nach Absatz 1 oder Absatz 2 mit Strafe bedroht ist,
3.
auf ein Kind mittels Schriften (§ 11 Absatz 3) oder mittels Informations- oder Kommunikationstechnologie einwirkt, um
a)
das Kind zu sexuellen Handlungen zu bringen, die es an oder vor dem Täter oder einer dritten Person vornehmen oder von dem Täter oder einer dritten Person an sich vornehmen lassen soll, oder
b)
um eine Tat nach § 184b Absatz 1 Nummer 3 oder nach § 184b Absatz 3 zu begehen, oder
4.
auf ein Kind durch Vorzeigen pornographischer Abbildungen oder Darstellungen, durch Abspielen von Tonträgern pornographischen Inhalts, durch Zugänglichmachen pornographischer Inhalte mittels Informations- und Kommunikationstechnologie oder durch entsprechende Reden einwirkt.
(5) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer ein Kind für eine Tat nach den Absätzen 1 bis 4 anbietet oder nachzuweisen verspricht oder wer sich mit einem anderen zu einer solchen Tat verabredet.
(6) Der Versuch ist strafbar; dies gilt nicht für Taten nach Absatz 4 Nr. 3 und 4 und Absatz 5.
Terror, vornehmlich gegen unschuldige Zivilisten, ist Krieg.
Krieg ist die schlimmste Form des Terrors, weil es vornehmlich unschuldige Zivilisten trifft, die einfach nur das Pech haben, dort zu leben.
"Und wenn wir es nicht mehr erleben werden, Vater, so wissen wir doch eins, dass es die nach uns erleben werden, nicht? Und das ist doch auch ein Trost."
(aus dem Film 'Heimkehr', 1941)
Wie kommst du darauf, dass gerade ich den "Schutz" irgendwelcher .....menschenvölker aus dem Urwald im Kopf habe? Deren Schicksal ist mir völlig egal, so lange das weiße Menschentum bedroht ist. Und ein Merkel-Freund bin ich sicherlich ebenfalls nicht, was du eigentlich inzwischen wissen solltest...
Ansonsten können die Araber in ihrer Wüste ruhig ihre Frauen schlagen oder steinigen und dabei Mohammed anbeten. Das interessiert mich überhaupt nicht. Ich will sie nur nicht millionenfach in Europa haben.
"Mit den Weltvergiftern kann es daher auch keinen Frieden geben. Es werden auf Dauer nur wir oder sie weiterexistieren können. Und ich bin entschlossen, meinen Weg niemals zu verlassen. Ich habe den Propheten des Zerfalls einen kompromisslosen Kampf angesagt, der erst mit meinem Tod enden wird." (Aus: Beutewelt, Friedensdämmerung)
"Und wenn wir es nicht mehr erleben werden, Vater, so wissen wir doch eins, dass es die nach uns erleben werden, nicht? Und das ist doch auch ein Trost."
(aus dem Film 'Heimkehr', 1941)
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Das ganze Urteil.
daraus : „Moreover, there were no reliable sources for that allegation, as no documentary evidence existed to suggest that his other wives or concubines had been similarly young. On the contrary, his first wife had been fifteen years older than him, as could be seen from the documents submitted by the applicant herself.....“
Also wer es einmal mit einem Kind treibt und sonst erwachsene Weiber hat ist nicht zwingend ein Kinderschänder.
Einmal ist keinmal....wobei wir wieder beim unsäglichen Einzelfall wären....
Geändert von HerrMayer (25.10.2018 um 23:52 Uhr)
In D wird schlicht die Religion/die fremde Kultur über das Kindeswohl gestellt.
GG Art.2,2:(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Die Beschneidung, aber im Grunde auch die Sitte, weiblichen Babies schon Ohrlöcher stechen zu lassen; die OP, die Eltern an ihren Kindern haben durchführen lassen, die kein eindeutiges Geschlecht aufwiesen (soll jetzt verboten werden) und auch Abtreibungen gehören ebenfalls dazu. Beschneidungen an Mädchen werden in D auch noch durchgeführt:
...Es gibt drei Möglichkeiten, Mädchen, die in Deutschland leben, beschneiden zu lassen. Die erste ist, die Mädchen in den Schulferien in das Heimatland zu bringen um dort die Beschneidung vornehmen zu lassen. Die zweite ist, den Eingriff von medizinischem Personal in Deutschland gegen Geld vornehmen zu lassen. Es gibt auch hier Ärzte, die dies tun und nicht nur afrikanische, sondern auch deutsche Ärzte. Die dritte Möglichkeit wurde in England bekannt. Dort werden Beschneiderinnen aus den Herkunftsländern eingeflogen, wenn eine bestimmte Anzahl von Mädchen beschnitten werden soll und genügend Geld vorhanden ist.
Gegen Beschneidungen vorzugehen ist sehr schwierig. Wer soll denn bestraft werden? Falls die Eltern verurteilt werden, hätte dies ihre Ausweisung zur Folge, was wiederum ein großer Nachteil für die Kinder darstellen würde.
Eigentlich müssten die Ärzte bestraft werden. Doch die Rechtslage ist unklar. Zwar sind Beschneidungen Körperverletzung, jedoch ist mir kein Fall bekannt, bei dem ein Arzt wirklich verurteilt worden wäre. Die Beweislage ist sehr schwierig. Selbst in einem Fall, wo Filmaufnahmen vorhanden waren und Anzeige erstattet worden war, hat die Staatsanwaltschaft nicht ermittelt. Mir ist nicht bekannt, warum. Dieser Arzt hat dann Gegenanzeige wegen Rufschädigung erstattet, die Klage wurde jedoch abgewiesen....
https://www.igfm.de/themen/frauenrechte/genital-verstuemmelung/genitalverstuemmelung-auch-in-deutschland/
Als ich auf der Entbindungsstation war, hörte ich zufällig ein Gespräch zwischen einem Arzt und einer Krankenschwester. Es ging darum, dass ein männliches Baby zuhause stümperhaft beschnitten worden war und nun deshalb ins Krankenhaus kam, wobei es noch nicht sicher war, ob das Kind am Leben bleibt. Der Arzt hat sich fürchterlich darüber aufgeregt, dass sowas in D erlaubt ist.
Es handelt sich also nicht nur um sexuellen Missbrauch von Kindern, sondern auch um den Missbrauch der elterlichen Gewalt zur Umsetzung fragwürdiger religiöser oder kultureller Riten. Das Alles müsste in D strafrechtlich verfolgt werden, aber nichts geschieht.
Das mag jetzt etwas OT erscheinen, aber in Bezug auf das Kindeswohl werden die dt. Gesetze immer löchriger und die Justiz immer blinder.
Inzwischen gibt es ja sogar viele Kinderehen in D:
Im Jahr 2015 wurden in Berlin drei Ehen mit minderjährigen Ehepartnern registriert, von denen zwei im Ausland geschlossen wurden. Laut einem Bericht der [Links nur für registrierte Nutzer] gab es 2016 bereits 100 registrierte Kinderehen in Berlin, durch die Flüchtlingswelle aus Ländern mit Scharia-Recht.
Die Dunkelziffer dürfte noch höher liegen – und wird durch den geplanten Familiennachzug weiter ansteigen...
https://www.epochtimes.de/politik/deutschland/tendenz-steigend-kinderehen-nach-scharia-recht-in-berlin-a2206028.html
Das bedeutet logischerweise, dass mindestens 1 Kinderehe in D geschlossen wurde!
Ist der Ausdruck "Kinderehe" die neue Umschreibung für Pädophilie?
Die Geschützten müssen vor den Ungeschützten geschützt werden, indem man die Ungeschützten zwingt, sich mit dem Schutz zu schützen, der die Geschützten nicht geschützt hat
https://www.youtube.com/watch?v=1WzJviSbqcE. Wird der Bürger unbequem, ist er plötzlich rechtsextrem...https://www.youtube.com/watch?v=aQhOrgzY3es
Das Ganze gehört strafrechtlich verboten mit allem drum und dran.
Sage ich schon seit Jahren und mehr ist dazu echt nicht mehr zu sagen.
Ein normales, nicht pervers Land bzw. Kontinent würde justizial auch entsprechend handeln.
Schlussfolgerungen darf jeder für sich selbst ziehen.
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