Es geht nicht um die Abwägung nach wirtschaftlichen Gründen, die selbstverständlich erlaubt ist, sondern nach Gründen der Weltanschauung, der Rasse oder der Religion.
Auf deutsch: Du darfst keinen Neger aufgrund seiner Hautfarbe als Mieter ablehnen, auch wenn du diese Rasse für dich als untragbar ablehnst. Kann er aber keinen Gehaltsnachweis vorlegen, dann darfst du aus diesem Grund selbstverständlich auch den Neger ablehnen.
Es ist schon merkwürdig, dass ihr Linken die Anwendung der doch von euch initiierten Gesetze immer nur auf euch und den von euch bevorzugten Personenkreis zulassen wollt, besteht aber eine euch missliebige Gruppe auf Gleichbehandlung, dann wird in leicht durchschaubarer Winkeladvokatenmanier kein Handlungsbedarf gesehen.
Vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft
1. Lenkst du vom eigentlichen Thema ab.
2. Fehlschluss. Wenn dir als Vermieter Mietparteien nachweislich drohen das Mietverhältnis zu kündigen, wenn dein Neger einziehen sollte, kann niemand dir mit dem AGG kommen.
3. Dein letzter Absatz entlarvt deine Unbedarftheit den heute gängigen Dingen gegenüber. Zeigt deshalb deinen hilflosen Versuch andere für dein nicht verstehen können verantwortlich zu machen. Schräg.
"... und alles kommt, wie's kommen muss.... " (Reinhard Mey "Der Gauckler")
Was erzählst du für ein dummes Zeug? Du darfst den Neger natürlich auch nicht ablehnen, weil er den Nachbarn nicht gefällt.
Das ist kein hilfloser Versuch, sondern einfach nur die Wahrheit.
Wenn der Neger im Restaurant nicht bedient wird, dann jault ihr Linken auf, macht der Restaurantbesitzer einen Aushang, keine AfD-Mitglieder zu bedienen, dann erntet er den ungeteilten Beifall von eurer pharisäerhaften Gutmenschenbande.
Das ist nicht nur schräg, das ist bigott.
Vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft
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