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Thema: Hattet ihr schon Stress mit Türken ?

  1. #161
    SchwanzusLongusGermanicus Benutzerbild von ABAS
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    Standard AW: Hattet ihr schon Stress mit Türken ?

    Zitat Zitat von Hay Beitrag anzeigen
    Es gibt mittlerweile Progamme, mit Hilfe derer man den Originalzustand wiederherstellen kann. Dies wurde bewiesen und dadurch bietet die Unkenntlichmachung nicht unbedingten Rechtsschutz für den Fotografen.
    Alle Bildinformationen sind nur in den RAW Dateien vorhanden und die
    gibt kein Fotograf heraus. Wenn RAW Dateien in JPG oder TIFF Dateien
    konvertiert werden, gehen dabei Bildinformationen verloren.

    Bildinformationen die in JPG oder TIFF veraendert wurden sind verloren
    und koennen nur bei Zugriff auf die Original RAW Datei wiederhergestellt
    werden. Man muss sich die RAW Datei wie ein Negativ bei der analogen
    Fotografie vorstellen. Nur die RAW Datei enthaelt alle vom Bildsensor
    aufgezeichnete Informationen.

    Wer das Negativ bzw. die RAW Datei hat kann feststellen ob beim hergestellten
    Positiv bzw. JPG / TIFF Veraenderungen vorgenommen wurden oder nicht.
    " Streicht die Kuechenabfaelle fuer die Aussaetzigen! Keine Gnade mehr bei Hinrichtungen!
    Und sagt Weihnachten ab! "

    (Sheriff von Nottingham)

  2. #162
    Mitglied Benutzerbild von hamburger
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    Standard AW: Hattet ihr schon Stress mit Türken ?

    Zitat Zitat von pixelschubser Beitrag anzeigen
    Gefettet: Kann man nicht! Es sei denn, du bekommst das Original mit den verfremdenden Ebenen in die Finger. Retuschiere ich ein JPEG, kannst Du nie im Leben das Original wiederherstellen. Und wenn ich will, ändere ich sogar noch die Daten des Geotagging und die Zeit der Aufnahme.
    Es sind mühsam, mit manchen zu diskutieren. Die Unkenntlichmachung wird auch im TV angewandt, bei Leuten, die nicht erkannt werden wollen. Niemand könnte das auf einer Aufnahme, die er ja machen könnte, rückgängig machen.
    Was soll man also dazu sagen...auch wenn man erklärt, die Rechtsstellung in Gaststätten entspricht der des öffentlichen Raumes, solange der Inhaber nichts anderes bestimmt...es ist wohl zu kompliziert das zu verstehen.
    Ja, und im Internet kann sich jeder ansehen, bei Demos, wenn dort fotografiert wird...deswegen vermummen sich die Linken, weil sie das nicht verhindern können.
    Nein, ich meine nicht einmal die Polizei, die das ebenso macht. Die Leute sollte mal versuchen, wenn sie im Bild sind, die Löschung zu verlangen...außer Gelächter wird da nicht passieren...nur bei einer Totalen greift ein Rechtsanspruch, wenn das Opfer in Großaufnahme zu erkennen ist.
    Und jetzt lasse ich jedem seinen Glauben....

  3. #163
    Mitglied
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    Standard AW: Hattet ihr schon Stress mit Türken ?

    Zitat Zitat von hamburger Beitrag anzeigen
    (....)

    Es sind mühsam, mit manchen zu diskutieren. Die Unkenntlichmachung wird auch im TV angewandt, bei Leuten, die nicht erkannt werden wollen. Niemand könnte das auf einer Aufnahme, die er ja machen könnte, rückgängig machen.
    Was soll man also dazu sagen...auch wenn man erklärt, die Rechtsstellung in Gaststätten entspricht der des öffentlichen Raumes, solange der Inhaber nichts anderes bestimmt...es ist wohl zu kompliziert das zu verstehen.
    Du scheinst es darauf anzulegen, dass man dich mit der Nase auf die entsprechenden Regelungen und gesetzlichen Definitionen stößt.

    Gaststätten sind keine öffentlichen Räume.

    Nicht selten liest oder hört man in Debatten über ein gesetzliches Rauchverbot in der Gastronomie das Argument, Gaststätten seien öffentliche Räume. Siehe z.B. "Rauchverbot in der Gastronomie. Ist das verfassungsrechtlich durchsetzbar?", in: Yahoo Clever.

    Doch diese Behauptung ist alles andere als clever.

    Eindeutig öffentliche Räume sind z.B. Straßen und Plätze, die dem Gemeingebrauch gewidmet sind.

    Es gibt aber auch mehr oder weniger frei zugängliche Grundstücksflächen, die zwar einer Gebietskörperschaft gehören, aber nicht dem Gemeingebrauch gewidmet sind, z.B. der Innenhof von Schloß Geyerswörth in Bamberg.

    Keine öffentlichen Räume sind auch Schulen und Amtsgebäude.
    .....
    Wenn Politiker heutzutage angesichts leerer Kassen versuchen, sich mit symbolischer Politik zu profilieren und mithilfe der falschen Behauptung, Gaststätten seien öffentliche Räume, in sie hinein zu regieren, sollte man sie an den kläglich gescheiterten Versuch erinnern, 1546 im protestantischen Genf im Namen der Sittlichkeit alle Wirtshäuser abzuschaffen.

    [Links nur für registrierte Nutzer]
    Ein bisschen verklausuliert geschrieben, aber nichtsdestotrotz ein klares Fazit:

    Gaststätten sind keine öffentlichen Räume!

  4. #164
    Mitglied Benutzerbild von Hay
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    Standard AW: Hattet ihr schon Stress mit Türken ?

    Zitat Zitat von hamburger Beitrag anzeigen
    Es sind mühsam, mit manchen zu diskutieren. Die Unkenntlichmachung wird auch im TV angewandt, bei Leuten, die nicht erkannt werden wollen. Niemand könnte das auf einer Aufnahme, die er ja machen könnte, rückgängig machen.
    Was soll man also dazu sagen...auch wenn man erklärt, die Rechtsstellung in Gaststätten entspricht der des öffentlichen Raumes, solange der Inhaber nichts anderes bestimmt...es ist wohl zu kompliziert das zu verstehen.
    Ja, und im Internet kann sich jeder ansehen, bei Demos, wenn dort fotografiert wird...deswegen vermummen sich die Linken, weil sie das nicht verhindern können.
    Nein, ich meine nicht einmal die Polizei, die das ebenso macht. Die Leute sollte mal versuchen, wenn sie im Bild sind, die Löschung zu verlangen...außer Gelächter wird da nicht passieren...nur bei einer Totalen greift ein Rechtsanspruch, wenn das Opfer in Großaufnahme zu erkennen ist.
    Und jetzt lasse ich jedem seinen Glauben....
    Meine Güte, eine große Klappe, aber keine Ahnung! Eine Gaststätte ist KEIN öffentllicher Raum!

  5. #165
    Mitglied Benutzerbild von Hay
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    Standard AW: Hattet ihr schon Stress mit Türken ?

    Zitat Zitat von ABAS Beitrag anzeigen
    Alle Bildinformationen sind nur in den RAW Dateien vorhanden und die
    gibt kein Fotograf heraus. Wenn RAW Dateien in JPG oder TIFF Dateien
    konvertiert werden, gehen dabei Bildinformationen verloren.

    Bildinformationen die in JPG oder TIFF veraendert wurden sind verloren
    und koennen nur bei Zugriff auf die Original RAW Datei wiederhergestellt
    werden. Man muss sich die RAW Datei wie ein Negativ bei der analogen
    Fotografie vorstellen. Nur die RAW Datei enthaelt alle vom Bildsensor
    aufgezeichnete Informationen.

    Wer das Negativ bzw. die RAW Datei hat kann feststellen ob beim hergestellten
    Positiv bzw. JPG / TIFF Veraenderungen vorgenommen wurden oder nicht.
    Ich bekenne mich schuldig, einen Artikel gelesen zu haben, der genau dies behauptet hat, nämlich Unkenntlichmachungen mittels neuerer Software wieder rückgängig machen zu können.

  6. #166
    Mitglied Benutzerbild von hamburger
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    Standard AW: Hattet ihr schon Stress mit Türken ?

    Zitat Zitat von Chronos Beitrag anzeigen
    Du scheinst es darauf anzulegen, dass man dich mit der Nase auf die entsprechenden Regelungen und gesetzlichen Definitionen stößt.



    Ein bisschen verklausuliert geschrieben, aber nichtsdestotrotz ein klares Fazit:

    Gaststätten sind keine öffentlichen Räume!
    Zum letzten mal...ich habe nie behauptet, das Gaststätten öffentliche Räume sind, es gelten nur die Bestimmungen für den öffentlichen Raum...die Rechtsstellung....solange der Inhaber nichts anderes verfügt.
    Ich habe diverse Video Überwachungen montiert, und mich dabei mit Justitiaren auseinander gesetzt.
    Meine Informationen sind ganz einfach verifizierbar...
    Lass uns das Thema beenden...es führt zu nichts, oder fragt einen Anwalt oder Richter, zu den Nebenwirkungen

  7. #167
    Mitglied Benutzerbild von hamburger
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    Standard AW: Hattet ihr schon Stress mit Türken ?

    Zitat Zitat von ABAS Beitrag anzeigen
    Alle Bildinformationen sind nur in den RAW Dateien vorhanden und die
    gibt kein Fotograf heraus. Wenn RAW Dateien in JPG oder TIFF Dateien
    konvertiert werden, gehen dabei Bildinformationen verloren.

    Bildinformationen die in JPG oder TIFF veraendert wurden sind verloren
    und koennen nur bei Zugriff auf die Original RAW Datei wiederhergestellt
    werden. Man muss sich die RAW Datei wie ein Negativ bei der analogen
    Fotografie vorstellen. Nur die RAW Datei enthaelt alle vom Bildsensor
    aufgezeichnete Informationen.

    Wer das Negativ bzw. die RAW Datei hat kann feststellen ob beim hergestellten
    Positiv bzw. JPG / TIFF Veraenderungen vorgenommen wurden oder nicht.
    Jetzt glauben hier schon einige, das man nicht vorhandene Informationen wieder herstellen kann...
    Mich wundert langsam auch nicht mehr, warum so viele die Grünen wählen....

  8. #168
    Mitglied Benutzerbild von Hay
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    Standard AW: Hattet ihr schon Stress mit Türken ?

    Zitat Zitat von hamburger Beitrag anzeigen
    Jetzt glauben hier schon einige, das man nicht vorhandene Informationen wieder herstellen kann...
    Mich wundert langsam auch nicht mehr, warum so viele die Grünen wählen....
    Du kannst mich gerne ganz direkt ansprechen, Herr Rechtsexperte, denn ich war es ja, der das behauptete. Ich habe mich allerdings im Gegensatz zu dir als absolutem Experten in Sachen Recht am eigenen Bild und der Definition des öffentlichen Raumes bezüglich der Wiederherstellung von Bildern belehren und bekehren lassen.

    Wenn ich jetzt noch mehr zu dir und deiner Person schreiben würde, wäre ich OT.

  9. #169
    Mitglied Benutzerbild von Hay
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    Standard AW: Hattet ihr schon Stress mit Türken ?

    Zitat Zitat von hamburger Beitrag anzeigen
    Zum letzten mal...ich habe nie behauptet, das Gaststätten öffentliche Räume sind, es gelten nur die Bestimmungen für den öffentlichen Raum...die Rechtsstellung....solange der Inhaber nichts anderes verfügt.
    Ich habe diverse Video Überwachungen montiert, und mich dabei mit Justitiaren auseinander gesetzt.
    Meine Informationen sind ganz einfach verifizierbar...
    Lass uns das Thema beenden...es führt zu nichts, oder fragt einen Anwalt oder Richter, zu den Nebenwirkungen
    Ach, ja, es gelten die Bestimmungen wie für den öffentlichen Raum? Ganz ehrlich, mein Guter, wenn du behauptest, dich "dabei mit Justitiaren auseinander gesetzt" zu haben, muss ich dir das Kompliment machen, dass nicht jeder versteht, was er liest und manche auch die Kunst beherrschen, noch nicht einmal bestimmte Quellen aufzutun.

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