Blöd: Ein Wohnmo mit bis zu 3,5to darf auf Tank-Rastplätzen mit der üblichen Beschilderung weder auf einem PKW- noch auf einem LKW-Parkplatz parken. Es ist also überhaupt nicht möglich, mit den normalen Wohnmobilen legal an AB-Tankstellen zu übernachten. Besser sind die Autohöfe, die etwas abseits liegen. Da gehts dann meistens.In Deutschland gilt beim Parken allgemein die Faustregel: Was nicht ausdrücklich verboten ist, ist gestattet. Ein zugelassenes Reisemobil darf also im öffentlichen Raum ohne Weiteres geparkt werden, und zwar ohne zeitliche Beschränkung. Park- oder Nächtigungsverbote müssen durch Schilder klar ersichtlich sein.