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Thema: Kriterienkatalog Extremismus (aus AfD Gutachten)

  1. #1
    Autonomer Consul Benutzerbild von Gawen
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    Standard Kriterienkatalog Extremismus (aus AfD Gutachten)

    Sehr unterhaltsam:

    Beispiele für Äußerungen, die von den Verfassungsschutzbehörden (teilweise auch rechtswidrig) als Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen gewertet wurden:

    Die Behauptung, in Deutschland gäbe es keine wirkliche Demokratie, gewertet als „Delegitimierung“ des Staates.

    Polemische Kritik an den etablierten Parteien, wenn sich die Kritik nicht gegen einzelne Parteien, sondern gegen die „Altparteien“ oder gegen die „politische Klasse“ richtet.

    Sogar heftige Kritik gegen einzelne etablierte Politiker wird von den Verfassungsschutzbehörden gelegentlich als „Verunglimpfung“ und „Delegitimierung demokratisch gewählter Politiker“ und damit wohl der demokratischen Institutionen gewertet, zumindest wenn dem „konspirative Argumentationsmuster“ zugrunde liegen.

    Es ist sogar schon vorgekommen, dass demonstrative Polemik gegen ein Ministerium wegen eines konkreten Gesetzesvorhabens im Verfassungsschutzbericht als „Protestaktion gegen demokratische Institutionen“ kritisiert wurde.

    Auch „Systemkritik“ wird immer wieder als Anhaltspunkt für verfassungsfeindliche Bestrebungen gewertet, etwa die Beschimpfung der etablierten Parteien als „Systemparteien“ oder die Polemik gegen das „politische System“.

    Die Verwendung von Begriffen wie „Systemwechsel“, „Systemüberwindung“ oder „Konservative Revolution“ oder „(nur) Wir sind das Volk“.

    Pauschal negative Werturteile über Einwanderer bzw. Menschen fremder ethnischer Zugehörigkeit, insbesondere als „minderwertig“, als „Schmarotzer“ oder als „kriminell“.

    Fremdenfeindlichkeit oder Flüchtlingsfeindlichkeit werden in Verfassungsschutzberichten als Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen angesehen und nicht nur bei pauschal negativer Darstellung von Flüchtlingen, sondern auch bereits dann bejaht, wenn Neid geschürt wird, indem man Flüchtlingen unterstellt, das deutsche Sozialsystem ausnutzen zu wollen.

    Als verfassungsfeindlicher Fremdenfeind gilt für manche Verfassungsschützer auch, wer Flüchtlinge als Asylbetrüger oder Scheinasylanten bezeichnet.

    Auch das Schüren von Ängsten vor den Folgen der Masseneinwanderung (Existenzbedrohung, Zerstörung unseres Nationalstaates) wird als Ausdruck von Fremdenfeindlichkeit und daher von Verfassungsfeindlichkeit angesehen.

    Antisemitische oder auf rassische Diskriminierung zielende Konzepte.

    Das Bekenntnis zum „Vorrang einer ethnisch definierten Volksgemeinschaft“, sofern damit die „strikte Exklusion und weitgehende Rechtlosstellung aller ethnisch Nichtdeutschen“ gemeint ist.

    Die Zuweisung unterschiedlicher Rechte an deutsche Staatsangehörige, je nachdem, ob sie ethnisch Deutsche oder anderer ethnischer Zugehörigkeit sind.

    Die Schlechterstellung von Ausländern, soweit es um den Anspruch auf Achtung und Schutz der Menschenwürde und um die vom Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte geht.

    Forderungen nach einem uneingeschränkten Ausschluss von Ausländern aus allen Sozialsystemen wie der Familienförderung bzw. ihre Ausgliederung aus der Sozialversicherung und ihre Zuordnung zu einer gesonderten Ausländersozialgesetzgebung oder nach einer Regelung, nach der nur Deutsche Grund und Boden erwerben können.

    Die Versagung jeglichen dauerhaften Aufenthaltsrechts für alle Personen, die nicht der „deutschen Volksgemeinschaft“ angehören.

    Das Konzept des Ethnopluralismus, das sich an der Idealvorstellung eines ethnisch und kulturell homogenen States orientiert.

    Die Ablehnung einer multikulturellen Gesellschaft.

    Die Verwendung von Begriffen wie „Überfremdung“, „Umvolkung“, „Großer Austausch“, „Volkstod“, die Bezeichnung von Immigranten als „Invasoren“, die Darstellung der Einwanderung als von den politischen Eliten planmäßig betriebener Prozess mit dem Ziel, die deutsche Kultur/das deutsche Volk durch eine andere Bevölkerung zu ersetzen.

    Das generelle Absprechen der Religionsfreiheit für Muslime in Deutschland.

    Die Forderung nach Vertreibung des Islam aus ganz Europa.

    Die Forderung, alle Minarette abzureißen/den Bau von Moscheen zu unterlassen.

    Nicht zwischen dem Islam als Religion und dem Islamismus als extremistische Strömung zu unterscheiden und alle Muslime pauschal als potentielle Gefahr für die Gesellschaft darzustellen.

    Phänomene wie Zwangsheiraten, Ehrenmorde, Jugendgewalt und Terrorismus „ausschließlich und undifferenziert“ mit dem Islam in Verbindung zu bringen.

    Die „Islamfeindlichkeit“ als „besondere Form der Fremdenfeindlichkeit“.

    Die pauschale Beschimpfung oder Verächtlichmachung von Muslimen.

    Die Darstellung des Nationalsozialismus als etwas Positives.

    Die Relativierung der NS-Verbrechen, Verharmlosung des NS-Unrechtsregimes oder schlicht mangelnde Distanz zur NS-Herrschaft.

    Die Bezeichnung des Dritten Reiches als „Schattenseite der Aufklärung“.

    Die Bezeichnung des „nationalen Sozialismus der NSDAP“ als „Konkurrenzunternehmen zum Internationalismus der KPDSU“.

    Die These, es habe in Deutschland keinen Faschismus gegeben.

    Das Aufwerfen der Frage, „welche Alternative denn die Geschichte Deutschlands 1933 gehabt hätte, wenn nicht der Nationalsozialismus, sondern der Internationalismus, nicht der Führer Hitler, sondern der Führer Stalin über den Komintern-Statthalter Thälmann die Macht ergriffen hätte.

    Die Bezeichnung der Vergangenheitsbewältigung als „Beschäftigungsprogramm“ und die daran beteiligten Historiker und Journalisten als „Aufarbeitungsgewinnler“.

    „Geschichtsrevisionismus“ als Versuch, ein wissenschaftlich, politisch und gesellschaftlich anerkanntes Geschichtsbild zu revidieren, indem bestimmte Ereignisse wesentlich anders als in der gegenwärtigen Geschichtswissenschaft dargestellt, erklärt bzw. gedeutet werden, gilt als Anhaltspunkt, wenn mit einer „verfälschenden Geschichtsbetrachtung“ z.B. die Verantwortung des Hitler-Regimes für den Ausbruch des Zweiten Weltkriegs angezweifelt oder der systematische Massenmord an Juden „weitestgehend abgestritten“ oder „zu widerlegen versucht wird“.

    Anhaltspunkte für extremistische Bestrebungen sehen die Verfassungsschutzbehörden auch in Kontakten zu (anderen) Extremisten, etwa die Teilnahme an einer von Extremisten organisierten Veranstaltung, das Halten eines Vortrags vor einer Versammlung, zu der Extremisten eingeladen haben, oder die Beteiligung an der Diskussion auf einer solchen Veranstaltung.

    Auch die Einladung von Extremisten zu einem Vortrag wird vom Verfassungsschutz beanstandet, und die Teilnahme von Extremisten an einer Demonstration, insbesondere wenn sie dort Rederecht erhalten, wird als Beleg für die extremistische Zielsetzung der veranstaltenden Organisation gewertet.

    Ebenso wird im Verfassungsschutzbericht die „Zusammenarbeit mit Extremisten“ beanstandet, wenn Angehörige einer Partei an Demonstrationen teilnehmen, an denen sich auch Angehörige extremistischer Organisationen beteiligen.

    Auch sogenannte „Nennkontakte“, so die positive Erwähnung extremistisch eingestufter Organisationen in Reden oder im Internet oder die Vergabe von „Likes“ in sozialen Netzwerken werden als Anhaltspunkte gewertet.

    Die Kooperation mit Organisationen, die vom Verfassungsschutz lediglich verdächtigt werden, verfassungsfeindliche Ziele zu verfolgen, und deshalb unter Beobachtung stehen.
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  2. #2
    Mitglied Benutzerbild von Lykurg
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    Standard AW: Kriterienkatalog Extremismus (aus AfD Gutachten)

    Die Behauptung, in Deutschland gäbe es keine wirkliche Demokratie, gewertet als „Delegitimierung“ des Staates.

    Polemische Kritik an den etablierten Parteien, wenn sich die Kritik nicht gegen einzelne Parteien, sondern gegen die „Altparteien“ oder gegen die „politische Klasse“ richtet.
    Wer unsere "Demokratie" nicht zu würdigen weiß, der muss eisenhart eingeknastet werden! Verfolgt alle, die sich nicht laut genug freuen!
    "Mit den Weltvergiftern kann es daher auch keinen Frieden geben. Es werden auf Dauer nur wir oder sie weiterexistieren können. Und ich bin entschlossen, meinen Weg niemals zu verlassen. Ich habe den Propheten des Zerfalls einen kompromisslosen Kampf angesagt, der erst mit meinem Tod enden wird." (Aus: Beutewelt, Friedensdämmerung)

  3. #3
    Autonomer Consul Benutzerbild von Gawen
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    Standard AW: Kriterienkatalog Extremismus (aus AfD Gutachten)

    Zitat Zitat von Lykurg Beitrag anzeigen
    Wer unsere "Demokratie" nicht zu würdigen weiß, der muss eisenhart eingeknastet werden! Verfolgt alle, die sich nicht laut genug freuen!
    Das geile sind ja die inneren Widersprüche!

    "Die Zuweisung unterschiedlicher Rechte an deutsche Staatsangehörige, je nachdem, ob sie ethnisch Deutsche oder anderer ethnischer Zugehörigkeit sind."

    Wie ist das noch mit den politischen Sonderrechten für die Dänen in SH? Wer dafür ist, der ist Extremist?

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