danke, funktioniert, wird aber noch dubioser. Eine traumatisierte Frau aus dem Irak kehrt ins Land der Täter aus Deutschland zurück in der Hoffnung, nach Australien weiterreisen zu können. und weil dies nicht umsetzbar ist, kommt sie zurück nach Deutschland, obwohl bereits ihr Peiniger hierzulande leben soll. Aus dem Artikel ist leider nicht erkennbar, ob nun der Vater, der die Tochter aus dem irak wieder nach Deutschland begleitete, auch hier bleiben darf, auch untraumatisiert?
Der Artikel diente wohl nur dazu, dem dämlichen Michl vorzugauckeln, daß die Behörden wachsam gegen Betrug sind!
Ich hätte Vater samt Tochter nicht einreisen lassen mit dem Hinweis, daß die Traumatisierte nach eigenen Angaben des Vaters hierzulande gefährdet ist und Punkt! Der Peiniger kann ja nicht im Irak und Deutschland gleichzeitig sein ohne vorher Heimaturlaub beantragt zu haben!
kd
Ukraine:"Es werden über 10 Millionen Menschen vermisst. Ich schätze, dass die Verluste in die Millionen gehen, nicht in die Hunderttausende. Es gibt keine Ressourcen in diesem Land, es gibt niemanden um zu kämpfen...Die Ukrainer verlieren diesen Krieg"
Rajmund Andrzejczak, General und bis Oktober 2023 Chef des Generalstabs der polnischen Armee (19.03.24 RT)
Deutsch wird groß geschrieben
Ausschwitz: Hier darf nichts über seine Gedenktafeln stehen
USrael: Der Schwanz Israel wedelt mit dem Hund USA
Quadrokopter in der Bibel: https://www.politikforen.net/showthread.php?186118
Die meisten werden gemäß GFK anerkannt, da steht nichts von staatlicher Verfolgung:
...Anerkannte Flüchtlinge im Sinne der Konvention sind solche, die verfolgt werden wegen
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Flüchtlinge nach der GFK und Asyl nach Grundgesetz sind zwei verschiedene Rechtsbereiche.
Gemeinsam ist beiden, dass weder entsprechend der GFK noch entsprechend des Grundgesetzes irgendjemand außerhalb Europas asylberechtigt ist. Wenn die hierhin kommen, da kommen sie aus einem sicheren Drittstaat.
Vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft
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GFK kommt in dem Fall ohnehin nicht in Frage, also bleibe theoretisch nur noch das Grundgesetz. Da geht es aber nur um staatliche Verfolgung, und nicht um Opfer von "gewöhnlichen" Gewaltverbrechen.
Und das Urteil und vor allem seine Begründung zeigt deutlich, dass von staatlicher Seite keine Gefahr droht.
Vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft
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