Zitat Zitat von BlackForrester Beitrag anzeigen
Das wäre für mich eine entscheidende Frage, welche es zu beantworten gälte.

Wer in den Staatsdienst tritt kann (und darf) nicht mehrere Staatsbürgerschaften besitzen, da es sind zwingend zu "Loyalitätsproblemen" kommen wird. Wer in den Staatsdienst tritt muss sich unzweideutig zu dem Land bekennen und jeglichen Anschein unterbinden, dass dem nicht so ist oder nich so sein könnte.
Auf dem Weg der Umvolkung der BRD zur Neutürkei ist doch ein Vize beim Bundesamt fuer Verfassungsschutz mit entsprechender doppelter Staatsangehörigkeit sehr hilfreich.