Regeln für drittes Geschlecht
Bis Ende 2018 muss der Gesetzgeber Regeln für die Eintragung eines dritten Geschlechts schaffen. Das hat das [Links nur für registrierte Nutzer] im Oktober 2017 von ihm verlangt.
Auf Nennung verzichtet
Bisher können Register nur die Geschlechter männlich und weiblich erfassen. Für intersexuelle Menschen, die sich keinem dieser Geschlechter eindeutig zuordnen lassen, ist darin keine Geschlechtsangabe möglich. Wurde das Kind keinem Geschlecht zugeordnet, blieb die Angabe z. B. in der Geburtsurkunde oft leer. Diese Praxis erklärte das Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig. 160.000 Menschen sind dem Gericht zufolge in Deutschland intersexuell.
Gesetz noch nicht verabschiedet
Der Gesetzgeber ist verpflichtet, bis Ende 2018 Regeln für ein drittes Geschlecht zu schaffen oder auf eine Geschlechtsbezeichnung generell zu verzichten. Keine Geschlechtsanagabe ist jedoch insbesondere bei Reisen ins Ausland problematisch. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht deshalb vor, eine Eintragung mit der Geschlechtsbezeichnung „divers“ zu ermöglichen. Mit einer Verabschiedung des Gesetzes wird noch im Dezember gerechnet.
[Links nur für registrierte Nutzer]

Das 3.Geschlecht möchte ich mal sehen.