Genial: Es muss ein Mord sein, bis der sogenannte Flüchtling auf der Abschiebeliste landet. Einfach nur genial.
- Einen Punktgibt es für Delikte ohne Freiheitsstrafe, wie etwa Diebstahl
- Zehn Punktegibt es für Delikte mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe, wie beispielsweise schwerere Formen des Drogenhandels
- 70 Punktegibt es für Taten, die mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe geahndet werden, so etwa Mord.
Rechtlich gesehen dürfte dieses Punktesystem vor allem bei Ausländern schwerwiegen, die nur geduldet werden. Aber auch abgelehnte Asylbewerber, die viele Straftaten begehen, dürften dadurch auf der Liste der Abzuschiebenden nach oben rutschen.