Es besteht mit mir kein Dissens, dass Zuwanderung in den Arbetismarkt erst dann genehmigt werden darf, wenn es auf dem nationalen Arbeitsmarkt keine entsprechend qualifizierten Arbeitnehmer gibt und dass die Wirtschaft (in diesem Falle also die Unternehmen) die Pflicht haben Menschen entsprechend auszubilden und zu qualifizieren . jetzt kommt aber das große ABER - dann muss man sich auch so ehrlich machen und sagen - sitzt in der Region ein arbeitsloser Maschinenschlosser und in der Region B sucht ein Unternehmen einen Maschinenschlosser, dann muss eben dieser in der Region A lebende Maschinenschlosser sich räumlich verändern.