Zitat von
cornjung
Diese gezielte Desinformation und Panikmache kann man nicht stehen lassen. Du hast behauptet, in Polen bekommt automatisch jeder, der eine illegale Waffe besitzt, automatisch als Händler 5 Jahren ohne Bewährung . Das ist falsch. Sogar ausweislich deines eigenen Links gilt das nur für Erwerb oder Handel. Und ohnin nur " bis zu ". Und bei Besitz sind es 6 Monate. Von automatisch in jedem Fall 5 Jahren kein Wort. Ebensowenig vom generellen Ausschluss der Bewährung.
Natürlich ist zufälliger Fund und Abgabewille kein Besitz, da der Besitz-begründunswille ( Vorsatz !!! ) fehlt. Wer also eine Waffe zufällig findet, und sie abgeben will, wird in jedem Land, so auch in Polen, frei gesprochen. Nur wer so bekloppt ist, sich selber ans Messer zu liefern, und gesteht, eine illegale Waffe bewusst und gewollt erworben zu haben, um sie einzusetzen, bekommt zu Recht im Erstfall maximal 1 Jahr. Auf BEWÄHRUNG !!!.
Infomiere dich mal, statt das übliche Angsthasen- Pfaffen und Pazifisten- gelaber abzulassen , dass jeder, der sich in Notwehr wehrt, ein krimineller und pööööser Schläääääger ist und eingesperrt gehört, wer sich eine Waffe besorgt, Organisierte Kriminalität ist, und Waffen sowie so als asozial diffamiert, dämonisiert, kriminalisiert und verteufelt werden müssen, es sei denn, es handelt sich um die schwerst bewaffnete 100 Mann Leibwache der Merkel und Politiker, die Messer der refugees oder die Bomben der USA .
Extra für dich : Auch wenn die Bürger gezielt und systematisch entwaffnet und wehrlos gemacht wurden, der Verteigungswille gebrochen wurde, noch gilt das Recht auf Notwehr. Selbst wenn ich in gerechtfertigter Notwehr eine illegale Waffe einsetze, handele ich in noch in gerechtfertigter Notwehr, und werde frei gesprochen. Von Themen wie Straf- und Waffenrecht, von denen du keine Ahnung, hast solltest du einfach schweigen.
Ja, ja....teure Fach-und Spitzen-Anwälte sind " folkloristische Beigabe ". Ohne Worte was man hier liest. Du hast von guten Anwälten und deren Arbeit noch weniger Ahnung wie von Jura. Ne Waffe gilt allenfalls in Luschen-und Schwuchtelkreisen als sozialschädlich.
Dort hat man dafür Verständnis für Pädos.