Zitat von
cornjung
Lächerlich ist deine Unkenntnis. In Polen gibt es weder in jedem Fall ausnahmslos 5 Jahre, geschweige ohne Bewährung. Es gibt allenfalls, also im maximalen Höchstfall, also wenn du dich besonders bekloppt verhältst, alles zugibst, und dir keine Anwalt leisten kannst, bis zu drei Jahre. Und das auf Bewährung. Bist du Ersttäter gibts nicht mal Bewährung, sondern ne läppische Geldstrafe. Und hast du die Waffe gerade zufällig gefunden und wolltest sie gerade abgeben, sprich fehlt der Vorsatz, gibts Freispruch. Das kannst du natürlich nicht wissen, hast du weder je mit Waffen was zu tun. Noch Ahnung von Jura. Und daher nicht, wie man sich verteidigt.
Lächerlich. Natürlich bist du ohne konkrete Beweise und damit ohne Nachweis von Schuld und Vorsatz in keinem Land der Welt automatisch irgendwas " auch " . Das übrigens lernt man im ersten Semester Strafrecht, auch in Polen, das soeben erst die Verschärfung der WG in der EU abgelehnt haben. Unschuldsvermutung !!!
Notwehr und eine illegale Waffe mag zwar in verteidigungsunwilligen Pädo- Luschen und Schwuchtel-kreisen , die sich lieber in den Rollstuhl prügeln als sich zu wehren, und in denen jede Notwehr als Selbstjustiz diffamiert wird, sozialschädlich sein, aber hat mit dem Strafmss rein gar nichts zu tun.
Natürlich sind auch in Polen gute Anwälte keine " folkloristische Beigabe ". Es sei denn , man sucht eine Ausrede , weil man sich überhaupt keinen Anwalt, geschweige denn eine Fach-anwalt leisten kann .
Schlage vor, du belegst und zitierst endlich den Paragraphen, das man in Polen als Waffenbesitzer automatisch Waffenhändler ist, und als Erstäter 5 Jahre ohne Bewährung bekommt, wo die Höchststrafe nur bis 3 Jahre sind. Du kannst ja polnisch.
Beleg ? Dafür kenne ich das deutsche Recht, wo es sehr wohl möglich ist, eine gefundene Waffe legal der Polizei zu übergeben. Übrigens....ich habe hier mehrfach Urteile verlinkt von Leuten, die wegen einer illegalen Waffe vor Gericht standen. Und sogar im Wiederholungsfall Bewährung bekommen haben.