Wo steht es denn explizit im Grundgesetz? Meinst du den Artikel 146 GG. Du Blitzbirne scheinst etwas nicht bemerkt zu haben. Der Artikel 146 GG ist nicht Teil der Ewigkeitsklausel, er kann also, die qualifizierten Mehrheiten vorausgesetzt, jederzeit geändert, gestrichen oder ersetzt werden.
Was ist das GG, wenn der Artikel 146 GG gestrichen wird?