User in diesem Thread gebannt : DerBeißer |
Hab ich nicht vergessen,
nur
ist das ein Nebensatz, welcher insofern bedeutungslos,
für den von Dir konstruierten Zusammenhang,
wird
durch den weiteren Text "an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt".
Wenn eben KEINE Verfassung beschlossen wird, kann trotzdem gelten
"Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt,.."
Und wie immer, ist auch HIER der Gesamtzusammenhang wichtig.
Um zu klären "welches/wessen Grundgesetz" denn nun derzeit gilt, muss man erstmal nachlesen,
denn im Art 146 steht dazu leider absolut nichts drin.
Aber,
in der Präambel wird man fündig:
"......... hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben........."
Deutsch wird groß geschrieben
Ausschwitz: Hier darf nichts über seine Gedenktafeln stehen
USrael: Der Schwanz Israel wedelt mit dem Hund USA
Quadrokopter in der Bibel: https://www.politikforen.net/showthread.php?186118
Danke. Da heisst es:
"...ermächtigt, eine militärische Befreiung von US-Staatsbürgern anzuordnen, die sich in Den Haag vor dem IStGH verantworten müssten. ..."
Das meinte ich mit "...Wenn US-Soldaten vom Internationalen Gericht in Den Haag verurteilt würden, würden die USA bekanntlich militärisch eingreifen..."
Kriegsverbrechen in Afghanistan
IStGH macht Weg frei für Ermittlungen
05.03.2020
Der [Links nur für registrierte Nutzer] hat den Weg für Ermittlungsverfahren zu mutmaßlichen Kriegsverbrechen in Afghanistan freigemacht. Die Richter urteilten am Donnerstag in Den Haag, dass auch Ermittlungen gegen Angehörige des US-Geheimdienstes CIA möglich seien. Auch zu vermeintlichen Kriegsverbrechen in mutmaßlich geheimen Gefangenenlagern der US-Streitkräfte außerhalb von Afghanistan darf die Anklage nun offiziell ermitteln. Es ist das erste Mal, dass es vor dem Gericht Ermittlungen gegen US-Bürger geben soll.Zunächst hatte eine Kammer des Gerichts den Antrag der Anklage abgelehnt. Damals war die Argumentation, dass es kaum Aussicht auf eine Kooperation Afghanistans gibt und deshalb der Erfolg der Ermittlungen unwahrscheinlich ist.
Chefanklägerin Fatou Bensouda hatte die richterliche Zustimmung beantragt, um gegen Verantwortliche für Folter, willkürliche Tötungen, sexuelle Gewalt und andere Kriegsverbrechen vorzugehen, die im Zusammenhang mit dem Krieg in Afghanistan seit 2003 verübt worden seien...
US-Präsident Donald Trump hatte im Vorfeld mit Gegenmaßnahmen gedroht. So sollte etwa Mitarbeitern des Gerichts, auch Richtern, die Einreise in die USA verweigert werden
[Links nur für registrierte Nutzer]
Also: Die Sache läuft noch.
Mal sehen wie sich nun der neue Präsident Biden dazu verhält.
*Das sieht der IStGH ganz anders.
Du hast ausserdem Zitatfälschung begangen:
Du hast ohne das kenntlich zu machen von meinem Posting weggelassen: Verbrecher erkennen oft kein Gericht an und werden trotzdem verurteilt.
...
Geändert von tosh (28.01.2021 um 21:35 Uhr)
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Das ist wohl nur sehr selten der Fall - mir ist eigentlich spontan gar keine Verfassung bekannt, die durch "eine Wahl des Volkes" legitimiert wurde.
Und selbst wenn man so ein Wahl-System für eine Verfassung einrichtet... hmmm, kann ich doch heute sagen, dass ich mit der Abstimmung vor 20, 50, 150 Jahren nicht einverstanden bin, weil ICH nicht mit abgestimmt habe.
Nein, eine Verfassung für einen Staat muss sicher nicht vom Volk abgesegnet werden, aber das Volk muss mit der Grundordnung (Betriebsanleitung/Hausordnung, nenne es wie du willst) leben können.
Eine Verfassung muss eine besondere Geschichte haben, mit der sich das Staatsvolk identifizieren kann. Und eine Verfassung muss dem Wohle des Volkes dienen.
Das GG ist mMn keine gute Verfassung - weder historisch, noch in Bezug auf das Volkswohl.
Man hätte 1990 an einer Neuen arbeiten sollen. Auch hätte man eine richtige Vereingung der beiden Teilstaaten vollziehen müssen.
Es war quasi so nur ein Beitritt eines Staates zum anderen.
Sowohl der BRD-Staat als auch die BRD-Verfassung sind Konstrukte der Sieger.
Im Angesicht der Tatsache, dass das DR den Krieg verloren hat und Deutschland sich vor den Siegern beugen musste (umgekehrt hätten sich auch die besiegten Staaten dem DR unterwerfen müssen), ist es nachvollziehbar.
Ändert aber nichts daran: Es ist eine aufdiktierte Staatsform und ein Grundgesetz, das von den Siegern genehmigt werden musste.
35.000 US-Soldaten, denen 185000 Bundeswehrsoldaten und 14.000 Wehrübende gegenüberstehen, halten Deutschland besetzt?
Wenn wir besetzt wären, warum musste Trump uns mit Sanktionen wegen North Stream 2 etc. pp. drohen?
Du kannst uns ja mit Beweisen belegen, warum Artikel XIX des Nato-Truppenstatutes und die Kündigungsartikel anderer Verträge nicht für Deutschland anwendbar sind.
[Links nur für registrierte Nutzer]
«Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)
«Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)
«Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)
«Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)
Eben, wie Du richtig geschrieben hast...
"also ohne Freiheit keine Verfassung von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen werden kann."
KANN!!
"Kann" heisst aber auch "muss nicht unbedingt getan werden"
Wenn man also gut mit dem GG leben KANN,
KANN man dies auch
"nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk ",
sodass eine Verfassung nicht unbedingt erforderlich sein muss.
Deswegen muss man ja auch das GG im Gesamten sehen
und nicht nur immer einen Artikel isoliert betrachten.
Art 146 eröffnet eben NUR die Möglichkeit der Aufstellung einer Verfassung,
ob man diese Möglichkeit aber nutzen will, DAS ist eine ganz andere Sache.
Aus Art 146 ergibt sich KEIN Zwang bei "Erreichung der Freiheit" eine Verfassung aufzustellen.
Demzufolge kann Art 146 auch NICHT dazu herangezogen werden,
zu Messen ob wir in Freiheit leben oder nicht!!!!
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