User in diesem Thread gebannt : Stanley_Beamish |
Wobei es - wenn ich den BGH richtig verstanden habe - es nicht um das Verbot / Nichtanerkennung per se geht - was der BGH bemängelt, dass man nicht jeden einzelnen Fall prüft (typisch deutsche Beamtenmentalität) um dann zum Ergebnis zukommen dass diese Eheschließung mit deutschem Recht nicht vereinbar wäre, sondern dass man zu diesem Ergebnis ohne entsprechende Einzelfallprüfung kommt.
So tickt Deutschland halt nun einmal.
Rechtlich gesehen stellt sich die Frage eigentlich nicht.
Sexuelle Handlung mit unter 14-jährigen steht in Deutschland schon einmal unter Strafe - selbst wenn man also die Heirat selber für ok befindet, darf die Ehe erst einmal nicht vollzogen werden bis der eine Partner sein 14ten Lebensjahr vollendet hat. Aber damit hat es sich noch nicht - um die Ehe zu vollziehen kann dann auch sein, dass man warten muss bis der Partner 16 Jahre alt ist, dann nämlich, wenn der Altersunterschied zu groß ist.
Selbst wenn man also diese Ehe "legalisiert" - wäre der Vollzug derselben eine Straftat.
So weit würde ich jetzt nicht gehen - in anderen Kulturkreisen ist es gewachsene Kultur dass man Kinder miteinander verheiratet. Das mag man nun für gut oder nicht gut befinden - wer aber bist Du oder ich einem anderen Kulturkreis vorschreiben zui wollen was man zu tun oder zu lassen hat.
Anders wird die Geschichte, wenn man denn in einern Kulturkreis (zu-)wandert, wo dies nun ganz und gar nicht den gelebten Werte entspricht und dann gibt es eigentlich nur eine Möglichkeit - akzeptiere dass dieser Kulutkreis dies so nicht will und halte Dich daran oder verpiß Dich und gehe in einen Kulturkreis wo dies mit dem Kulturkreis in Einklang zu bringen ist.
Das aber ist die Krux in Deutschland - man stellt die Vorstellungen anderer Kulturkreise über die eigene gewachsene Kultur und dann wundert man sich, wenn eine Gesellschaft plötzlich zu rebellieren beginnt, weil man nicht bereit ist die eigene Kultur einer fremden Kultur unzuordnen.
Aber nur für Deutsche. Denn mit der Legalisierung dieser Ehe ist auch der Beischlaf in dieser legalisiert. Außerdem ist das Mädchen wohl bereits 14 Jahre alt und mit der Legalisierung dieser Ehe mit einer Minderjährigen geht der Staat dann wohl auch davon aus, dass die Kleine bereits die Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung hat, also aufgeklärt ist... bzw. wurde (na, ja,..... wobei, eine sexuelle Selbstbestimmung in irgendeiner Form erwirbt sie in islamischen Gesellschaften eigentlich nie und die hier vermutete besteht dann in dem Einverständnis zu den Handlungen ihres Ehemannes - eine gute Frau gehorcht...)
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