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Thema: Kinderehenverbot verfassungswidrig

  1. #101
    Spökenkieker Benutzerbild von Finch
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    Standard AW: Kinderehenverbot verfassungswidrig

    Zitat Zitat von wolleDD Beitrag anzeigen
    Aber das ist ja ohnehin Standard, das jeder unliebsame Fall eine Position nach oben verschoben wird.

    Man ist ihn erstmal los und weis genau, das er nicht in naher Zukunft einem auf die Füße fällt.

    Mir fällt nur gerade der lateinische Begriff für diese kluge Handlungsweise nicht ein.

    Wolle.
    Wie sollte das denn funktionieren? Also das "nach oben verschieben"?

  2. #102
    Spökenkieker Benutzerbild von Finch
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    Standard AW: Kinderehenverbot verfassungswidrig

    Zitat Zitat von Archivar Beitrag anzeigen
    Sie wollen erreichen, daß sich das BVG damit befassen muß, was allerdings wahrscheinlich Jahre für eine Entscheidung braucht. Damit sind sie solche Fälle rrst mal los.
    Was allerdings nicht der Rechtsweg sein darf. Das BGH hat nach gültiger Rechtslage zu urteilen, Punkt. Sollte ein Betroffener dieses Gesetz auf dessen das Urteil fußt für verfassungswidrig halten, dann kan er das BVG anrufen. Das wäre der normale Rechtswegt. Das BVG müßte jetzt diesen Fall an das BGH zurückweisen.
    Jetzt bin ich auch gespannt was da jetzt noch kommt.
    Der Weg einer konkreten Normenkontrolle ist sehr wohl vorgesehen. Steht ausdrücklich im Grundgesetz. Als unmittelbar Betroffener kann man - wie Du richtig geschrieben hast - Verfassungsbeschwerde erheben. Gerichte können ein Gesetz aber eben auch überprüfen lassen.

  3. #103
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    Standard AW: Kinderehenverbot verfassungswidrig

    Zitat Zitat von Deutschmann Beitrag anzeigen
    Wird Zeit dass man im gleichen Zuge auch das Strafrecht für Kinder oder Minderjährige in Frage stellt.
    Das ist überfällig.

  4. #104
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    Standard AW: Kinderehenverbot verfassungswidrig

    Zitat Zitat von pixelschubser Beitrag anzeigen
    Du befürwortest also die Ehe und deren Vollzug mit Minderjährigen?

    Ja oder Nein?
    Alberne Fragestellung. wenn du dich schlauer machen würdest, kämst du nicht auf so einen albernen Unsinn. Schau nach, was In D rechtliche Grundlage ist.

  5. #105
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    Standard AW: Kinderehenverbot verfassungswidrig

    Zitat Zitat von Ansuz Beitrag anzeigen
    Nach Deiner Ansicht ist es also von BRD-Gesetzen gedeckt, wenn hierzulande ein volljähriger Musel ein Kind heiratet? Oder meintest Du das bezogen auf das sogen. Schutzalter, also 14 Jahre? Auch das wäre nicht von den BRD-Gesetzen gedeckt und im strittigen Falle werden ganz klar unsere Normen und Werte überschritten und somit aufgeweicht.
    Deine Antwort zeigt, dass du weder das Problem selber noch die geltenden Vorsvhriftenndazu In Ne kennst. Reisst aber die Klappe auf. Deine Entrüstung geht ins Leere und interessiert keinen.

  6. #106
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    Standard AW: Kinderehenverbot verfassungswidrig

    Zitat Zitat von Archivar Beitrag anzeigen
    Sie wollen erreichen, daß sich das BVG damit befassen muß, was allerdings wahrscheinlich Jahre für eine Entscheidung braucht. Damit sind sie solche Fälle rrst mal los.
    Was allerdings nicht der Rechtsweg sein darf. Das BGH hat nach gültiger Rechtslage zu urteilen, Punkt. Sollte ein Betroffener dieses Gesetz auf dessen das Urteil fußt für verfassungswidrig halten, dann kan er das BVG anrufen. Das wäre der normale Rechtswegt. Das BVG müßte jetzt diesen Fall an das BGH zurückweisen.
    Jetzt bin ich auch gespannt was da jetzt noch kommt.
    Wobei es - wenn ich den BGH richtig verstanden habe - es nicht um das Verbot / Nichtanerkennung per se geht - was der BGH bemängelt, dass man nicht jeden einzelnen Fall prüft (typisch deutsche Beamtenmentalität) um dann zum Ergebnis zukommen dass diese Eheschließung mit deutschem Recht nicht vereinbar wäre, sondern dass man zu diesem Ergebnis ohne entsprechende Einzelfallprüfung kommt.

    So tickt Deutschland halt nun einmal.

  7. #107
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    Standard AW: Kinderehenverbot verfassungswidrig

    Zitat Zitat von pixelschubser Beitrag anzeigen
    Du befürwortest also die Ehe und deren Vollzug mit Minderjährigen?

    Ja oder Nein?
    Rechtlich gesehen stellt sich die Frage eigentlich nicht.

    Sexuelle Handlung mit unter 14-jährigen steht in Deutschland schon einmal unter Strafe - selbst wenn man also die Heirat selber für ok befindet, darf die Ehe erst einmal nicht vollzogen werden bis der eine Partner sein 14ten Lebensjahr vollendet hat. Aber damit hat es sich noch nicht - um die Ehe zu vollziehen kann dann auch sein, dass man warten muss bis der Partner 16 Jahre alt ist, dann nämlich, wenn der Altersunterschied zu groß ist.

    Selbst wenn man also diese Ehe "legalisiert" - wäre der Vollzug derselben eine Straftat.

  8. #108
    AfD, was denn sonst ?! Benutzerbild von Bruddler
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    Standard AW: Kinderehenverbot verfassungswidrig

    Zitat Zitat von BlackForrester Beitrag anzeigen
    Rechtlich gesehen stellt sich die Frage eigentlich nicht.

    Sexuelle Handlung mit unter 14-jährigen steht in Deutschland schon einmal unter Strafe - selbst wenn man also die Heirat selber für ok befindet, darf die Ehe erst einmal nicht vollzogen werden bis der eine Partner sein 14ten Lebensjahr vollendet hat. Aber damit hat es sich noch nicht - um die Ehe zu vollziehen kann dann auch sein, dass man warten muss bis der Partner 16 Jahre alt ist, dann nämlich, wenn der Altersunterschied zu groß ist.

    Selbst wenn man also diese Ehe "legalisiert" - wäre der Vollzug derselben eine Straftat.
    Ist so, als würde man jemanden ein Essen vorsetzen, aber man darf nicht davon essen...
    >>> DEM DEUTSCHEN VOLKE <<<

  9. #109
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    Standard AW: Kinderehenverbot verfassungswidrig

    Zitat Zitat von Bruddler Beitrag anzeigen

    Wer Kinderehen befürwortet, der befürwortet auch Kinderpornografie.
    So weit würde ich jetzt nicht gehen - in anderen Kulturkreisen ist es gewachsene Kultur dass man Kinder miteinander verheiratet. Das mag man nun für gut oder nicht gut befinden - wer aber bist Du oder ich einem anderen Kulturkreis vorschreiben zui wollen was man zu tun oder zu lassen hat.

    Anders wird die Geschichte, wenn man denn in einern Kulturkreis (zu-)wandert, wo dies nun ganz und gar nicht den gelebten Werte entspricht und dann gibt es eigentlich nur eine Möglichkeit - akzeptiere dass dieser Kulutkreis dies so nicht will und halte Dich daran oder verpiß Dich und gehe in einen Kulturkreis wo dies mit dem Kulturkreis in Einklang zu bringen ist.

    Das aber ist die Krux in Deutschland - man stellt die Vorstellungen anderer Kulturkreise über die eigene gewachsene Kultur und dann wundert man sich, wenn eine Gesellschaft plötzlich zu rebellieren beginnt, weil man nicht bereit ist die eigene Kultur einer fremden Kultur unzuordnen.

  10. #110
    Mitglied Benutzerbild von Hay
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    Standard AW: Kinderehenverbot verfassungswidrig

    Zitat Zitat von BlackForrester Beitrag anzeigen
    Rechtlich gesehen stellt sich die Frage eigentlich nicht.

    Sexuelle Handlung mit unter 14-jährigen steht in Deutschland schon einmal unter Strafe - selbst wenn man also die Heirat selber für ok befindet, darf die Ehe erst einmal nicht vollzogen werden bis der eine Partner sein 14ten Lebensjahr vollendet hat. Aber damit hat es sich noch nicht - um die Ehe zu vollziehen kann dann auch sein, dass man warten muss bis der Partner 16 Jahre alt ist, dann nämlich, wenn der Altersunterschied zu groß ist.

    Selbst wenn man also diese Ehe "legalisiert" - wäre der Vollzug derselben eine Straftat.
    Aber nur für Deutsche. Denn mit der Legalisierung dieser Ehe ist auch der Beischlaf in dieser legalisiert. Außerdem ist das Mädchen wohl bereits 14 Jahre alt und mit der Legalisierung dieser Ehe mit einer Minderjährigen geht der Staat dann wohl auch davon aus, dass die Kleine bereits die Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung hat, also aufgeklärt ist... bzw. wurde (na, ja,..... wobei, eine sexuelle Selbstbestimmung in irgendeiner Form erwirbt sie in islamischen Gesellschaften eigentlich nie und die hier vermutete besteht dann in dem Einverständnis zu den Handlungen ihres Ehemannes - eine gute Frau gehorcht...)

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