User in diesem Thread gebannt : Stanley_Beamish |
Ich darf darauf hinweisen, dass ich, als die Politik mit dem Krams vor einigen Jahren anfing, hierzuforum darauf hinwies, dass es zu Problemen in Sachen Kindeswohl kommen müsse. Recht habe ich behalten! Überrascht mich aber nicht, bin halt klüger als die meisten Politiker und ihre Wähler.
Nachtrag: ... und Foristen.
Geändert von -jmw- (16.12.2018 um 12:25 Uhr)
Aktueller Kalenderspruch: it’s hard to imagine someone turning off all ability to reason. (Waterman1000, youtube, gefunden 120524)
(-_-) Wir schaffen das
-<>-
2021 AdP wählen!
Richtig - dazu kommt, faktisch müsste das BGH die Staatsanwaltschaft beauftragen Ermittlungen einzuleiten ob die Ehe vollzogen wurde, da dringender Tatverdacht der sexuellenn Handlung mit einer Minderjährigen vorliegen- Dabei gilt nicht einmal die Altersgrenze von 14 Jahren, sondern vor 18 darf diese Frau vonihrem "Ehemann", lt. Strafrecht, nicht gepoppt werden.
Ixh zitiere ´mal das StGB §174:
Wer sexuelle Handlungen
2.
an einer Person unter achtzehn Jahren, die ihm zur Erziehung, zur Ausbildung oder zur Betreuung in der Lebensführung anvertraut oder im Rahmen eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses untergeordnet ist, unter Mißbrauch einer mit dem Erziehungs-, Ausbildungs-, Betreuungs-, Dienst- oder Arbeitsverhältnis verbundenen Abhängigkeit oder
Ehelicht man als eine Frau unter 18 Jahren - was ist dies schlussendlich anderes als das fett markiert.
Bis zu 5 Jahre sind da möglich und schon der Versuch steht unter Strafe.
Jetzt kann man sich durchaus die Frage stellen - betreiben die Richter des BGH Strafvereitelung im Amte, wenn man einen dringenden Tatverdacht nicht zur Anzeige bringt?
Gut, irgendein Paragraphenverdreher wird mir jetzt erklären, dass meine Sicht der Dinge - so niedergeschriebem im StGB - naütlrich nimals nicht korrekt ist.
Ist aber halt in manchen Kulterkreisenn auch keine Ausnahme, wenn man ein Kind mit einem Greis verheiraten kann - habe ich auch kein Problem damit. Andere Länder, andere Sitten - ein Problem habe ich damit, wenn man dies in Deutschland so umsetzen wollte, will oder sogar darf und kann.
Ich war eigentlich immer der Auffassung dass dies unser kulurell-soziologischen Entwicklung und damit Wertekanon widerspricht.
Aktueller Kalenderspruch: it’s hard to imagine someone turning off all ability to reason. (Waterman1000, youtube, gefunden 120524)
Ehe und Beischlaf sind zwei unterschiedlich Dinge. Du erwirbst Dir mit einer Eheschließ89ung kein Recht auf Beischlaf und mit Beischlaf erwirbst Du Dir kein Recht auf Eheschließung. Nenne mich weltfremd - das ist aber zumindest für den deutschen Kulturkreis in der Zwischenzeit anerkannter Fakt (andere Kulturen sehen dies anders - aber in Deutschland gelten der deutschen Kultur angepasste Gesetze und Rechtsnormen).
Dazu kommt - als Mann hat man wohl die Betreuung der Lebensführung der Frau übernommen (sprichman sorgt für das Auskommen) und dann ist lt. geltendem Recht poppen vor dem 18ten Geburtstag strafbar. Nenne mich wieder weltfremd - so ist die Gesetzeslage.
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