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Thema: Kinderehenverbot verfassungswidrig

  1. #111
    AfD, was denn sonst ?! Benutzerbild von Bruddler
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    Standard AW: Kinderehenverbot verfassungswidrig

    Zitat Zitat von BlackForrester Beitrag anzeigen
    So weit würde ich jetzt nicht gehen - in anderen Kulturkreisen ist es gewachsene Kultur dass man Kinder miteinander verheiratet. Das mag man nun für gut oder nicht gut befinden - wer aber bist Du oder ich einem anderen Kulturkreis vorschreiben zui wollen was man zu tun oder zu lassen hat.

    Anders wird die Geschichte, wenn man denn in einern Kulturkreis (zu-)wandert, wo dies nun ganz und gar nicht den gelebten Werte entspricht und dann gibt es eigentlich nur eine Möglichkeit - akzeptiere dass dieser Kulutkreis dies so nicht will und halte Dich daran oder verpiß Dich und gehe in einen Kulturkreis wo dies mit dem Kulturkreis in Einklang zu bringen ist.

    Das aber ist die Krux in Deutschland - man stellt die Vorstellungen anderer Kulturkreise über die eigene gewachsene Kultur und dann wundert man sich, wenn eine Gesellschaft plötzlich zu rebellieren beginnt, weil man nicht bereit ist die eigene Kultur einer fremden Kultur unzuordnen.
    Kinder mit Kinder...das gerade habe ich nicht gemeint.
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  2. #112
    sieht auf euch herab Benutzerbild von -jmw-
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    Standard AW: Kinderehenverbot verfassungswidrig

    Ich darf darauf hinweisen, dass ich, als die Politik mit dem Krams vor einigen Jahren anfing, hierzuforum darauf hinwies, dass es zu Problemen in Sachen Kindeswohl kommen müsse. Recht habe ich behalten! Überrascht mich aber nicht, bin halt klüger als die meisten Politiker und ihre Wähler.

    Nachtrag: ... und Foristen.
    Geändert von -jmw- (16.12.2018 um 12:25 Uhr)
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  3. #113
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    Standard AW: Kinderehenverbot verfassungswidrig

    Zitat Zitat von romeo1 Beitrag anzeigen
    Im Besten Schland aller Zeiten, fordern pervertierte Jusos die Freigabe von Abtreibungen bis in den 9. Schwangerschaftsmonat. Bei der grassierenden Dekadenz "unserer" Eliten solltest Du erst einmal vom Schlimmsten ausgehen.
    und der aufschrei blieb aus. da sieht man wo die reise hin geht.

    aber wehe irgendein d-promi sagt dass jemand vor 30 jahren sie am bein angefasst haben soll, dann dreht das BRD Irrenhaus durch und die Empörung ist weit entfernen Galaxien noch deutlich zu vernehmen.
    (-_-) Wir schaffen das
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  4. #114
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    Standard AW: Kinderehenverbot verfassungswidrig

    Zitat Zitat von Bruddler Beitrag anzeigen
    Ist so, als würde man jemanden ein Essen vorsetzen, aber man darf nicht davon essen...
    Richtig - dazu kommt, faktisch müsste das BGH die Staatsanwaltschaft beauftragen Ermittlungen einzuleiten ob die Ehe vollzogen wurde, da dringender Tatverdacht der sexuellenn Handlung mit einer Minderjährigen vorliegen- Dabei gilt nicht einmal die Altersgrenze von 14 Jahren, sondern vor 18 darf diese Frau vonihrem "Ehemann", lt. Strafrecht, nicht gepoppt werden.

    Ixh zitiere ´mal das StGB §174:
    Wer sexuelle Handlungen
    2.
    an einer Person unter achtzehn Jahren, die ihm zur Erziehung, zur Ausbildung oder zur Betreuung in der Lebensführung anvertraut oder im Rahmen eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses untergeordnet ist, unter Mißbrauch einer mit dem Erziehungs-, Ausbildungs-, Betreuungs-, Dienst- oder Arbeitsverhältnis verbundenen Abhängigkeit oder

    Ehelicht man als eine Frau unter 18 Jahren - was ist dies schlussendlich anderes als das fett markiert.

    Bis zu 5 Jahre sind da möglich und schon der Versuch steht unter Strafe.

    Jetzt kann man sich durchaus die Frage stellen - betreiben die Richter des BGH Strafvereitelung im Amte, wenn man einen dringenden Tatverdacht nicht zur Anzeige bringt?

    Gut, irgendein Paragraphenverdreher wird mir jetzt erklären, dass meine Sicht der Dinge - so niedergeschriebem im StGB - naütlrich nimals nicht korrekt ist.

  5. #115
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    Standard AW: Kinderehenverbot verfassungswidrig

    Zitat Zitat von Bruddler Beitrag anzeigen

    Kinder mit Kinder
    ...das gerade habe ich nicht gemeint.
    Ist aber halt in manchen Kulterkreisenn auch keine Ausnahme, wenn man ein Kind mit einem Greis verheiraten kann - habe ich auch kein Problem damit. Andere Länder, andere Sitten - ein Problem habe ich damit, wenn man dies in Deutschland so umsetzen wollte, will oder sogar darf und kann.

    Ich war eigentlich immer der Auffassung dass dies unser kulurell-soziologischen Entwicklung und damit Wertekanon widerspricht.

  6. #116
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    Standard AW: Kinderehenverbot verfassungswidrig

    Zitat Zitat von BlackForrester Beitrag anzeigen
    [...] Ehelicht man als eine Frau unter 18 Jahren - was ist dies schlussendlich anderes als das fett markiert. [...]
    Es ist dann aber trotzdem keine Betreuung im gesetzlichen Sinne, wie sie z.B. für Demente, Behinderte usw. gilt.
    Aktueller Kalenderspruch: it’s hard to imagine someone turning off all ability to reason. (Waterman1000, youtube, gefunden 120524)

  7. #117
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    Standard AW: Kinderehenverbot verfassungswidrig

    Zitat Zitat von BlackForrester Beitrag anzeigen
    Ist aber halt in manchen Kulterkreisenn auch keine Ausnahme, wenn man ein Kind mit einem Greis verheiraten kann - habe ich auch kein Problem damit. Andere Länder, andere Sitten - ein Problem habe ich damit, wenn man dies in Deutschland so umsetzen wollte, will oder sogar darf und kann.

    Ich war eigentlich immer der Auffassung dass dies unser kulurell-soziologischen Entwicklung und damit Wertekanon widerspricht.
    So brechen Gesetze zusammen - da bleibt dann nicht mehr viel vom GG - auf dem man ja angeblich so fest sitzt.

  8. #118
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    Standard AW: Kinderehenverbot verfassungswidrig

    Zitat Zitat von Hay Beitrag anzeigen
    Aber nur für Deutsche. Denn mit der Legalisierung dieser Ehe ist auch der Beischlaf in dieser legalisiert. Außerdem ist das Mädchen wohl bereits 14 Jahre alt und mit der Legalisierung dieser Ehe mit einer Minderjährigen geht der Staat dann wohl auch davon aus, dass die Kleine bereits die Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung hat, also aufgeklärt ist... bzw. wurde (na, ja,..... wobei, eine sexuelle Selbstbestimmung in irgendeiner Form erwirbt sie in islamischen Gesellschaften eigentlich nie und die hier vermutete besteht dann in dem Einverständnis zu den Handlungen ihres Ehemannes - eine gute Frau gehorcht...)
    Ehe und Beischlaf sind zwei unterschiedlich Dinge. Du erwirbst Dir mit einer Eheschließ89ung kein Recht auf Beischlaf und mit Beischlaf erwirbst Du Dir kein Recht auf Eheschließung. Nenne mich weltfremd - das ist aber zumindest für den deutschen Kulturkreis in der Zwischenzeit anerkannter Fakt (andere Kulturen sehen dies anders - aber in Deutschland gelten der deutschen Kultur angepasste Gesetze und Rechtsnormen).

    Dazu kommt - als Mann hat man wohl die Betreuung der Lebensführung der Frau übernommen (sprichman sorgt für das Auskommen) und dann ist lt. geltendem Recht poppen vor dem 18ten Geburtstag strafbar. Nenne mich wieder weltfremd - so ist die Gesetzeslage.

  9. #119
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    Standard AW: Kinderehenverbot verfassungswidrig

    Zitat Zitat von beathooven Beitrag anzeigen
    Deine Antwort zeigt, dass du weder das Problem selber noch die geltenden Vorsvhriftenndazu In Ne kennst. Reisst aber die Klappe auf. Deine Entrüstung geht ins Leere und interessiert keinen.
    Deine Antwort zeigt, daß Du an einer sachlichen Diskussion nicht interessiert bist.
    Gehen Sie weiter, hier gibt es nichts zu sehen.

  10. #120
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    Standard AW: Kinderehenverbot verfassungswidrig

    Zitat Zitat von -jmw- Beitrag anzeigen
    Es ist dann aber trotzdem keine Betreuung im gesetzlichen Sinne, wie sie z.B. für Demente, Behinderte usw. gilt.
    Icxh sagte ja - Paragraphenverdreher

    Was ist es dann? Das Mädchen kann mit seinen 14 oder 15 Jahren wohl kaum den eigenen Lebensunterhalt darstellen und was ist es dann?

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