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Dies ist aber mit gewissen "Restriktionen" verbunden.
Generell ist es richtig, dass eine im Ausland geschlossene Ehe auch in Deutschland prinzipiell anerkannt wird, WENN diese nicht gegen Verfassungsgrundsätze widerspricht (jetzt darf man darüber streiten wie wichtig in diesem Land noch ein Verfassungsgrundsatz ist oder ob Richter nicht die Verfassung brechen, indem man z.B. Mehrehen sozusagen "legalisiert") UND die Ehe muss in dem Eheschließungsland bei staatlichen Stellen registriert worden sein.
Es sind also zwei Hürden zu nehmen um eine im Ausland geschlossene Ehe in Deutschland anerkannt zu bekommen.
Bei Muslimen würde also gelten - es reicht also nicht vor einem Iman zu treten und sich trauen zu lassen - sondern man muss diese Ehe dann auf staatlich registrieren lassen, damit man Anspruch auch Anerekkung dieser Ehe hat. Zumindest auf dem Papier wäre eine die Anerkennung einer Zweitehe, selbst wenn staatlich registiert, nicht möglich - wenn, ja wenn dieser Staat noch ein Rechtsstaat wäre und verfassungsfeindliche Subjekte aus der Judikative entfernt würden.
Bis auf deinen letzten Halbsatz , iszt dem alles zuzustimmen.
Rechtsgültig in einem anderen Staat geschlossenen Ehen müssen in D anerkannt werden. Mehrehen sind dann auch anzuerkennen, aber diese haben keinerlei Vorteile in D. Weil die dt. Rechte aus einer Ehe " aufgeteilt" werden.
Alles nähere und gut beschrieben findest du hier :
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Die Dummschätzer ( besonders der Dämlack Herberger ) zeigen mit ihrem Gelaber nur, dass sie von den tatsächlichen Handhabe nach dt. Recht mit dem Umgang einer Ehe mit Minderjährigen keinerlei Ahnung haben. AfD Gequake halt, wie man es aus den Kreisen gewohnt ist.
Dies ist so nicht ganz korrekt - in nicht wenigen Ländern der Erde gibt es - mangels staatlicher Verwaltung oder infolge der kulutrellem Entwicklung - gar kein "Heiratsregister", welches abbildet wer ist den nun mit wem verheiratet oder nicht. Brauchen diese Länder vom Grundsatz her aber auch gar nicht, da dort eine Eheschließung kein "Verwaltungsakt" ist, aus welchem sich dann (staatliche) Rechte und Pflichten albeiten.
Was ist eine "Ehe" nach - nenne ich es jetzt einmal westlichen - Grundsatz eigentlich. Ein rein formaljuristischer Akt aus denen sich Rechte und Pflichten ableiten, welche über Gesetze definiert sind...nicht mehr, aber auch nicht weniger.
Andere Kulturen regeln dies ggf. anders und da ist dann die Ehe kein formaljuristischer Akt, da es den Staat gar nicht interessiert ob A nun mit B verheiratet ist oder nicht.
So legt ein Jeder geltendes Recht aus - bis vor wenigen Jahren unbestrittener Verfassungsgrundsatz war dass man als Mann / Frau nur mit einem Partner verheiratet sein kann, weil es nach deutschem Recht keine Mehrehen gibt.
Formalkuristisch wird diesem heute noch genüge getan, denn Richtern, welchen dieser Verfassungsgrundsatz nicht passt haben die Hintertüre entdeckt .- Kinder. Man erlaubt also NICHT der Zweitfrau den Familiennachzug, weil man mit dem Manne verheiratet wäre (weil dann wäre es ja offensichtlich dass solch ein Richter ein verfassungsfeindliches Subjekt wäre), sondern dessen Kindern und über diese Kinder dan nnatürlich auch seiner Zweitfrau, welche dann in den Genuß aller staatlichen Transferleistungen kommt, da der Mann - weil ja in Deutschland nach deutschem Recht nicht verheiratet - nicht zum Unterhalt herangezogen werden kann.
Im Grunde genommen funktioniert das System so - man genießt als nicht anerkannte Zweitfrau ALLE Rechte (Erbrecht, Auskunftsrecht bei Krankheit etc.), der Mann hat aber gegenüber der Zweitfrau keinerlei Pflichten (hier wöäre vornehmlich Unterhalt zu nennen) und wälzt damit seine Verantwortung auf die Gesellschaft ab.
Ich stelle ´mal die grundsätzliche Frage - ob Du nun als Mann eine Frau und eine Geliebte hast oder als Frau einen Mann und einen Geliebten (und dies soll ja vorkommen) - was würde sich an der Situation erst einmal per se ändern, wenn man da erlauben würde solcherlei Verhältnisse zu legalisieren? So lange man es sich leisten erst einmal nichts.
Tricky wird es dann, wenn man sich seine zusätzlichen Partner nicht mehr leisten kann und dann die Gesellschaft einspringen muss um die zusätzlichen Partner zu unterhalten - und hier beginnt die Problematik. Wenn man es regeln kann, dass man keinen Anspruch auf irgendwelche sozialen Transferleistungen, gleich welcher Art hat, hätte ich damit erst einmal kein Problem - soll doch ein Jeder nach seiner Fasson glücklich werden.
Dann stellt sich diese Frage einer Mehrehe nämlich de facto nicht - denn der Kreis, welcher sich mehrere Partner leisten kann ist doch arg beschränkt.
Deine Vermutung im 2. Absatz ist nicht zutreffende. Derjenige, der sich legal in D aufhält hat immer einen Anspruch auf staatliche Leistungen, wenn er die Kriterien des SGB erfüllt. Der Status einer 2. Frau ändert die Sache nirgends, die Transferleistung würde in dem Fall immer nach den Regeln einer Bedarfsgemeinschaft abgewickelt werden. Das kann sogar für den Staat günstiger sein. Denn als alleinstehende Person hätte sie einen höheren Anspruch.
Es geht nur ! darum, dass die Behörde ihren Auftrag regel gerecht erfüllt und die notwenigen Ermittlungen tatsächlich anstellt um dem Gesetz in Sinne des Regelungsgehaltes genüge zu tun. Daran hapert es oft.
Du gehst von einer falschen Annahme aus.
Sage ich - Jemand verdient 2000 € netto, dann kann er sich damit eine Frau und zwei Kinder leisten - schafft er sich aber eine zweite Frau und weitere zwei Kinder an werden die 2 000 € wohl nimmer reichen - es kann aber jetzt nicht sein, dass dann die Gesellschaft einspringen muss um den "Lebenstraum" von mehreren Frau zu verwirklichen. Dann muss man eben schauen wie man den über die Runden kommt.
Dass man dazu das SGB ändern muss - korrekt - und ja, dann muss man es entsprechend ändern.
Optional könnte man auch den Weg beschreiten, wer eine zweite Frau/Mann heiraten will muss einen Art "Sicherungsleistung" hinterlegen auf welche man zugreift, sollte das Einkommen nicht mehr ausreichen - sichergestellt werden muss nur, dass man seine Zweitfrau / -mann nicht von der Allgemein finanzieren lassen kann.
Aber auch, dass bei einer "Familienzusammenführung" einer Zweitfrau / -mannebenfalls sicher gestellt ist, dass dies nicht zu Lasten der Allgemeinheit geht, sondern dies nur möglich ist, wenn man den Unterhalt selber erwirtschaften kann.
Wie gesagt - mir egal wie man sein Leben gestaltet - mir nicht egal, wenn man es auf meine Lasten und Kosten tut und da muss dann der Riegel vorgeschoben werden,
Das ist eine falsche Sicht. wenn die Frau sich legal in D aufhält, dann hat sie sich nach den Regel in D zu richten (Arbeitbeschaffung etc) gibt es die Hinderungsgründe , die bei ALLEN Anspruchsberechtigten gesetzlich erfasst sind, dann HAT sie einen Anspruch aus SGB.
Völlig richtig und rechtlich durch internationale Regelungen auch so festgelegt. Da gibt es am SGB nichts zu ändern.
Ich weiß nicht, was die Debatte eigentlich soll. Außer natürlich, dass einige AfD Quark abzusondern.
Da muss ich dann immer an Goethe denken.
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