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Thema: Kinderehenverbot verfassungswidrig

  1. #181
    GESPERRT
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    Standard AW: Kinderehenverbot verfassungswidrig

    Zitat Zitat von Chronos Beitrag anzeigen
    Wenn du widerwärtiger Hetzer deine Hetze über uns Deutsche nicht auf zusammen gesponnenen Lügen aufbauen würdest, hätte deine geifernde Hetze wenigstens einen halbwegs ernst zu nehmenden Grund, aber so ist und bleibt es nur schäbige Verleumdung.

    Diese gesamte Sache bezieht sich ausschließlich auf die Anerkennung von im Ausland geschlossenen Ehen mit Minderjährigen, und da anscheinend Rechtsunsicherheit besteht, wurde vom OGH ein Fall dem BVerfG zur grundsätzlichen Prüfung vorgelegt. Man sollte wenigstens den im Eingangsbeitrag verlinkten Artikel lesen und auch verstehen, wenn man schon polarisieren möchte.

    Fakten:

    1. Niemand hat bisher verlangt, dass diese Anerkennung auch in Deutschland gesetzlich verankert werden soll. Nach Prüfung durch das BVerfG sollen sehr wahrscheinlich nur die im Ausland geschlossenen Ehen mit Minderjährigen offiziell anerkannt werden, was bisher noch nicht der Fall ist (wie auch im verlinkten Artikel zu lesen ist, wenn man des verstehenden Lesens mächtig ist....).

    2. Die Behauptung, zukünftig dürften Musels ganz offiziell auch in Deutschland Minderjährige heiraten, ist schlicht eine von dir erlogene Behauptung ohne jeden faktenbasierten Hintergrund.

    3. Diese angeblichen 70 % Zustimmung für Parteien, die dies befürworten, ist ebenfalls eine aus den Fingern gesogene Falschbehauptung ohne jeden sachlichen Hintergrund.

    4. Noch ist niemand für diese angebliche Minderjährigen-Heirat zum Demonstrieren auf die Straße gegangen.

    Fazit: Nichts weiter als eine dreiste Lüge, um wieder mal über uns Deutsche hetzten zu können.

    Du mußt den einfach schreiben lassen. Der ist doch in seinem Hass auf diesen Staat total zerfressen. Solch Typen kann man einfach nicht für voll nehmen. Schade auch, das dieser Staat solche Kreaturen auch noch durchfüttert. Solche "Immigranten" hätte man schon längst aus diesem Staat abschieben müssen. Und sowas bezeichnet sich auch noch als Deutscher. Aber wie hast du ihn schon mal treffend bezeichnet...

  2. #182
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    Standard AW: Kinderehenverbot verfassungswidrig

    Zitat Zitat von Hans 56 II Beitrag anzeigen
    Du hast ganz schön viel Vertrauen in die brd und die heutigen insbesondere jungen Deutschen,nicht wahr? Wie naiv du bist, unglaublich. Und ein naiver Träumer ist, wer glaubt, der StAat werde dich vor den von dir so negierten Auswüchsen schon bewahren.

    Manchmal kommt einem der Gedanke, deinereins hat es nicht besser verdient, das was kommt, genießen zu müssen.

    Kein Wunder, dass Grüne und Rote in der Regierung, Opposition und die Gruppen außerhalb der Landtage Euch nicht ernst nehmen. Ich kann das auch nicht, wenn ich Dein Gejammer lese.
    Welche "von mir negierte Auswüchse"? Was sollen dies denn für "Auswüchse" sein, du Vollpfosten?
    Du tickst doch nicht mehr richtig und gehörst zu einem Psychiater, der dir deinen abgrundtiefen Deutschenhass austreibt.

    Dann lies gefälligst mal den Artikel, du dämlicher Hetzer!

    Es geht lediglich darum, dass im Ausland geschlossene Ehen mit einem minderjährigen Partner oder Partnerin in Deutschland bisher als nicht gültig anerkannt werden, und dies soll nun vom BVerfG dahingehend geprüft werden.

    Es sind in Deutschland rund 1.500 solcher Ehen bekannt, die unter diesen Passus fallen. Vermutlich handelt es sich dabei überwiegend um Türken, die ihre minderjährige Ehefrau während des Urlaubs in der Türkei heirateten und dann mit nach Deutschland brachten.

    Da steht kein einziges Wort davon, dass in Deutschland geschlossene Ehen mit Minderjährigen legalisiert werden sollen. Die Prüfung eines juristischen Sachverhalts ist noch lange keine Gesetzesänderung.

    Was "deinereins" dummer Hetzer seit Jahren treibt, ist wirklich unerträglich und kontraproduktiv für jede vernunftbasierte Kritik an den wirklichen Fehlentwicklungen.

  3. #183
    GESPERRT
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    Standard AW: Kinderehenverbot verfassungswidrig

    Zitat Zitat von Chronos Beitrag anzeigen
    Welche "von mir negierte Auswüchse"? Was sollen dies denn für "Auswüchse" sein, du Vollpfosten?
    Du tickst doch nicht mehr richtig und gehörst zu einem Psychiater, der dir deinen abgrundtiefen Deutschenhass austreibt.

    Dann lies gefälligst mal den Artikel, du dämlicher Hetzer!

    Es geht lediglich darum, dass im Ausland geschlossene Ehen mit einem minderjährigen Partner oder Partnerin in Deutschland bisher als nicht gültig anerkannt werden, und dies soll nun vom BVerfG dahingehend geprüft werden.

    Es sind in Deutschland rund 1.500 solcher Ehen bekannt, die unter diesen Passus fallen. Vermutlich handelt es sich dabei überwiegend um Türken, die ihre minderjährige Ehefrau während des Urlaubs in der Türkei heirateten und dann mit nach Deutschland brachten.

    Da steht kein einziges Wort davon, dass in Deutschland geschlossene Ehen mit Minderjährigen legalisiert werden sollen. Die Prüfung eines juristischen Sachverhalts ist noch lange keine Gesetzesänderung.

    Was "deinereins" dummer Hetzer seit Jahren treibt, ist wirklich unerträglich und kontraproduktiv für jede vernunftbasierte Kritik an den wirklichen Fehlentwicklungen.
    Na bitte, geht doch !

  4. #184
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    Standard AW: Kinderehenverbot verfassungswidrig

    mein freund, meine schwester, meine 12-jährige cousine und ich fliegen nach afghanisten; und konvertieren zum islam. dann heiratet mein freund uns alle drei; und wir fliegen in der brd zurück. ist die ehe dann in deutschland gültig?

  5. #185
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    Standard AW: Kinderehenverbot verfassungswidrig

    Zitat Zitat von Daniela Beitrag anzeigen
    mein freund, meine schwester, meine 12-jährige cousine und ich fliegen nach afghanisten; und konvertieren zum islam. dann heiratet mein freund uns alle drei; und wir fliegen in der brd zurück. ist die ehe dann in deutschland gültig?
    Sehr wahrscheinlich nicht, denn es fehlen einige wichtige Voraussetzungen:

    a) Ihr habt keine afghanische Staatsangehörigkeit
    b) Ihr seid nicht asylberechtigt.

    Nehmen wir mal den viel wahrscheinlicheren Fall, der symptomatisch für dieses Problem stehen könnte:

    1. Der in Deutschland in dritter Generation zugewanderter Türken geborene Ahmed (im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit) reist im Jahresurlaub in sein Kaff in Anatolien und heiratet dort die 14-jährige Aishe aus seiner Sippe und bringt sie mit nach Deutschland.

    2. In Deutschland wird nach derzeit geltendem Gesetz diese Ehe nicht anerkannt, weil der Verdacht besteht, es handle sich um eine Zwangsheirat.

    Soweit, so schlecht.

    Was passiert nun?

    Das Pärchen lebt trotzdem zusammen, allerdings nach aktuellem deutschem Recht nicht in einer eheähnlichen Gemeinschaft.
    Aishe bekommt ein Kind und wird dann als alleinerziehende Mutter geführt und hat Anspruch auf verschiedene Sozialleistungen, die ihr als legaler Ehefrau von Ahmed nicht zustehen würden.

    Was ist jetzt besser für unsere Sozialkassen?

  6. #186
    Balkan Spezialist Benutzerbild von navy
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    Standard AW: Kinderehenverbot verfassungswidrig

    Eine Idee der Organ Mafia im übrigen, wo schon immer Deutsche Politiker mitmachten. Der Griechische Aussenminister outete hier Details, was Humanitären Organisationen und Migranten NGO's wirklich machen. Auch Nichts Neues, ein normales Geschäft bei Gutmenschen.

    Griechenland: Ex-Minister offenbart Verschleppung von Kindern zum Organhandel – Welche Rolle spielen „Flüchtlingshilfe“-NGOs?

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  7. #187
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    Standard AW: Kinderehenverbot verfassungswidrig

    Zitat Zitat von -jmw- Beitrag anzeigen

    Gewollt
    nicht, aber in Kauf genommen: Man greift kurzfristig Wählerstimmen ab, wenn man auf "hart" macht, um mögliche Konsequenzen kann man sich später Gedanken machen, wenn nicht eh es nur die Nachfolger im Amte betrifft.
    Was für mich nun kein wesentlicher Unterschied wäre - wenn ich etwas billigend oder gewollt tin Kauf nehme bleibt sich am Ende gleich.

  8. #188
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    Standard AW: Kinderehenverbot verfassungswidrig

    Zitat Zitat von -jmw- Beitrag anzeigen
    Bei Minderjährigen wär's, wenn überhaupt, dann die Vormundschaft.
    ...welche dann von den Eltern auf den Ehemann übergegangen ist.

  9. #189
    sieht auf euch herab Benutzerbild von -jmw-
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    Standard AW: Kinderehenverbot verfassungswidrig

    Zitat Zitat von BlackForrester Beitrag anzeigen
    ...welche dann von den Eltern auf den Ehemann übergegangen ist.
    Ist dem so, d.h. geht sie über?

    Und selbst wenn, ist Vormundschaft gleich Betreuung?
    Aktueller Kalenderspruch: You're not important enough to provide me with an instruction manual on how to talk to you! (Rep. Walter Hudson, 2024)

  10. #190
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    Standard AW: Kinderehenverbot verfassungswidrig

    Zitat Zitat von -jmw- Beitrag anzeigen
    Ist dem so, d.h. geht sie über?

    Und selbst wenn, ist Vormundschaft gleich Betreuung?
    Unter 18 - nur bedingt geschäftsfähig, unter 16 gar nicht geschäftsfähig - wie nennt man das?

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