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Thema: Kinderehenverbot verfassungswidrig

  1. #61
    Verschwörungspraktiker Benutzerbild von pixelschubser
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    Standard AW: Kinderehenverbot verfassungswidrig

    Zitat Zitat von beathooven Beitrag anzeigen
    Dann hat der gute Mann keine Ahnung. Ist bei vielen so , die sich der AfD zuwenden.

    Eine Ehe ist auch in D vor 18 Jahren möglich . Ausnahmeklausel hier :

    Neue Regelungen für verheiratete Minderjährige

    Eine Ehe, die unter Verstoß der neuen Ehemündigkeitsbestimmung im Alter zwischen 16 und 18 Jahren geschlossen wurde, soll künftig in der Regel durch richterliche Entscheidung aufgehoben werden. In besonderen Härtefällen kann allerdings von einer Aufhebung abgesehen werden. Das gilt auch dann, wenn der minderjährige Ehegatte zwischenzeitlich volljährig geworden ist und die Ehe bestätigt.

    Weiter gilt für im Ausland rechtsgültig geschlossenen Ehen :

    Ehen und dort begründeter Vaterschaften;
    zur fehlenden Notwendigkeit einer
    jeweiligen „Anerkennung“ im Inland;
    Echtheitsprüfung ausländischer
    Personenstandsurkunden
    § 59 Abs. 1 SGB VIII, § 1592 BGB, Art. 11 Abs. 1,
    Art. 19 Abs. 1 EGBGB, § 107 FamFG, § 9
    Abs. 2 PStG, § 33 Abs. 1 PStV
    DIJuF
    -
    Rechtsgutachten 20.11.2015


    1. Beurteilung der Gültigkeit einer im Ausland geschlossenen Ehe nach Art. 11Abs. 1EGBGB


    Das deutsche Recht sieht zwar als Grundsatz vor, dassausländische gerichtlicheEntscheidungen über die Scheidung oder Nichtigkeit einer Ehe

    in bestimmten Fällen einerAnerkennung durch die zuständige Landesjustizverwaltung bedürfen (§ 107 FamFG). Vordieser Anerkennung entfaltet die ausländische Entscheidung im Inland keine Wirkungen(OLG Hamburg 14.4.2014–2 W 17/11, FamRZ 2014, 1563).

    Entgegen verbreiteten Fehlvorstellungen ist hingegen die Wirksamkeit einer im Ausland geschlossenen Ehe in Deutschland von keiner wie auch immer gearteten förmlichen„Anerkennung“ abhängig. Das folgt aus der deutschen Vorschrift des Internationalen Privatrechts in Art. 11 Abs. 1 EGBGB: Danach ist ein Rechtsgeschäft gültig, wenn es die Formerfordernisse des Rechts des Staats, in dem es vorgenommen wird, erfüllt („Ortsform“).

    Das wird auf im Ausland geschlossene Ehen regelmäßig zutreffen, weil sowohl die Verlobten als auch die jeweils beteiligte weltliche oder kirchlich/religiöse Institution naturgemäß ein Interesse an der Wirksamkeit dieser von bzw vor ihnen eingegangenen Ehe haben.Alternativ genügt es nach Art. 11 Abs. 1 EGBGB, wenn das im Ausland bewirkte Rechtsgeschäft den Formvorschriften entspricht, die auf das seinen Gegenstand bildende

    Rechtsverhältnis anzuwenden sind. Im Fall der Eheschließung kommt es also auf dieVorgaben des gemeinsamen Personalstatuts der Ehegatten in Sv Art. 13 EGBGB an: Sind zB beide pakistanische Staatsbürger, ist ihre Eheschließung wirksam, wenn sie den Anforderungen des pakistanischen Rechts entspricht, auch wenn etwa die Ortsform in einem Drittland nicht eingehalten wurde (bspw weil das englische Recht die Eheschließung in einer ausländischen Botschaft nicht zulässt und deshalb eine in London in der pakistanischen Botschaft geschlossene Ehe nicht „ortsformgerecht“ ist, vgl OLG Hamm 29.7.1991–15 W147/91, FamRZ 1992, 551).

    Insoweit gelten keine Besonderheiten für „nach islamischem Recht“ geschlossene Ehen.Auch für diese müssen die Rechtsgültigkeit im Ausland geschlossener Ehen und dort begründeter Vaterschaften; zur fehlenden Notwendigkeit einer jeweiligen „Anerkennung“ im Inland; Echtheitsprüfung

    ausländischer Personenstandsurkunden (JAmt 2016, 16)jeweiligen Formerfordernisse eingehalten werden. Ist das der Fall, sind sie als gültig zu betrachten

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    Das Mädchen ist 14! Raffst Du das nicht?!
    __________________

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  2. #62
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    Standard AW: Kinderehenverbot verfassungswidrig

    Zitat Zitat von schlaufix Beitrag anzeigen
    Warum halbierst du Zitate?
    Weil ich mich auf den zweiten Teil deiner Aussage bezogen habe.
    "Die Größe einer Nation und ihr moralischer Fortschritt kann danach beurteilt werden, wie sie ihre Tiere behandeln."

    -Mahatma Gandhi-

  3. #63
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    Standard AW: Kinderehenverbot verfassungswidrig

    Zitat Zitat von pixelschubser Beitrag anzeigen
    Das Mädchen ist 14! Raffst Du das nicht?!
    Auf die haben es die Arabnegriden besonders abgesehen. Die 30jährigen Arabnegriden stehen ja auch besonders gern an den deutschen Schulen herum, um mit ihrem Shithole-Machogehabe auf kleine Mädchen zu lauern. Täglich kommen selbst in der Lückenpresse Meldungen von Gruppenvergewaltigungen der Arabnegriden.

  4. #64
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    Standard AW: Kinderehenverbot verfassungswidrig

    Wird Zeit dass man im gleichen Zuge auch das Strafrecht für Kinder oder Minderjährige in Frage stellt.

  5. #65
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    Standard AW: Kinderehenverbot verfassungswidrig

    Zitat Zitat von Hank Rearden Beitrag anzeigen
    Und ich dachte immer, in einem Rechtsstaat gilt für alle das gleiche Recht!
    du sollst nicht denken!
    schrittchen für schrittchen wird uns die sprache genommen.
    ein volk, dem die sprache genommen wird, hat irgendwann nichts mehr zu sagen
    Die Menschenrechte sind erfunden worden, um die 10 Gebote zu verdrängen. (shahirrim)
    Manche Wege sieht man nicht kommen, die plant man auch nicht, die geht man aber. , danke an dich

  6. #66
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    Standard AW: Kinderehenverbot verfassungswidrig

    Zitat Zitat von Hank Rearden Beitrag anzeigen
    Und ich dachte immer, in einem Rechtsstaat gilt für alle das gleiche Recht!
    In einem Rechtsstaat schon.
    Gott mit uns

    Nicht wer zuerst die Waffen ergreift, ist Anstifter des Unheils, sondern wer dazu nötigt. Niccolò Machiavelli

  7. #67
    Mitglied Benutzerbild von ich58
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    Standard AW: Kinderehenverbot verfassungswidrig

    Da darf Chon Bandiet jetzt frei vögeln.

  8. #68
    Herr der Raben Benutzerbild von Hrafnaguð
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    Standard AW: Kinderehenverbot verfassungswidrig

    Zitat Zitat von pixelschubser Beitrag anzeigen
    Das Mädchen ist 14! Raffst Du das nicht?!
    Vergiss diese dumme Sau einfach.

    Wenn morgen die Muschelhörner und Trommeln erklingen, dann lasst uns fallen, so leichten Herzens wie die Kirschblüten im linden Frühlingswind.
    Impfpass und mit Sicherheit noch weitere digitale Maßnahmen in diese Richtung:
    Ash nazg durbatulûk, ash nazg gimbatul,
    ash nazg thrakatulûk agh burzum-ishi krimpatul

  9. #69
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    Standard AW: Kinderehenverbot verfassungswidrig

    Zitat Zitat von Bruddler Beitrag anzeigen

    Tierquälerei ist in Deutschland (offiziell) auch verboten...
    beschneidungen auch, und schächtungen auch ....

    merkst was?
    schrittchen für schrittchen wird uns die sprache genommen.
    ein volk, dem die sprache genommen wird, hat irgendwann nichts mehr zu sagen
    Die Menschenrechte sind erfunden worden, um die 10 Gebote zu verdrängen. (shahirrim)
    Manche Wege sieht man nicht kommen, die plant man auch nicht, die geht man aber. , danke an dich

  10. #70
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    Standard AW: Kinderehenverbot verfassungswidrig

    Zitat Zitat von Deutschmann Beitrag anzeigen
    Wird Zeit dass man im gleichen Zuge auch das Strafrecht für Kinder oder Minderjährige in Frage stellt.
    Das wäre logisch, also wird das nicht passieren. Halt: das Strafrecht für deutsche Kinder und Minderjährige in Frage zu stellen, wäre der verqueren (Un)logik der BRD ReGIERung durchaus zuzutrauen. Ansätze von Sonderrecht haben wir ja bereits heute schon. So werden Deutsche härter bestraft, als Goldstücke. Deutsche wandern wegen Meinungsverbrechen in den Knast, während Goldstücke auch nach zig Gewaltdelikten noch frei herumlaufen.
    Aber solange nicht "Sonderrecht" auf der Verpackung drauf steht, ist alles in bester Ordnung.
    Gehen Sie weiter, hier gibt es nichts zu sehen.

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