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Eigentlich dachte ich ja, dass was auf meinem Privatgrundstück steht meine Sache ist und ob das auf meinem Privat-Grundstück abgestellte Kfz nun eine HU hat oder nicht sei völlig unerheblich.
Zumindest ein deutsches Gericht kommt da zu einer ganz anderen Auffassung - dieses Gericht besagt nun auch ein auf einem Privatgrundstück abgestelltes Kfz, braucht, auch wenn nicht in Straßenverkehr gebracht, einen gültige HU...eigentlich dachte ich zumindest immer man braucht eine HU nur für ein Kfz, welches man in Straßenverkehr nutzt - so kann man sich irren.