Stimmt nicht ganz. Trifft zumindest jetzt schon auf die Krankenversicherung nicht zu.
Mit der Anerkennung des Asylantrags können Flüchtlinge Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung werden. Sollten sie aus eigener Kraft ihren Lebensunterhalt nicht bestreiten können, stehen ihnen Sozialleistungen zu – genauso wie bedürftigen Inländern. Wer Arbeitslosengeld II bezieht, wird bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert. Der Bund kommt für die Beiträge auf. Denn die Bundesagentur für Arbeit überweist pro Person einen Mitgliedsbeitrag von ungefähr 90 Euro monatlich an die Krankenkasse. Das reicht hinten und vorne nicht, auch wenn die Politikganoven das Gegenteil behaupten.
Und wer unser Rentenbetrugssysten kennt, weiß: Wenn sie ins Rentenalter kommen, wird behauptet, sie hätten ja viele Jahre zuhause auch Beiträge gezahlt und schwupp: Schon werden sie eine höhere Rente wie mancher Michel bekommen.
Ein wichtiger Aspekt, der in der öffentlichen Debatte keine adäquate Würdigung findet.
Während der BRDling in der Tat zum gläsernen Bürger verkommen ist ( was er übrigens selbst schuld ist, da er die Politkasper gewähren ließ und diese stets brav mit seinem Kreuzchen legitimierte), ist das gestammelte "Asyl!" an den sperrangelweit offenen Grenzen der BRD ein Sesam-öffne-dich, u.a. als Freischein zu den Sozialsystemen OHNE Überprüfung!!
Der "Schutzsuchende", der ohne Paß hier ankommt, kann ohne Probleme zig Identitäten annehmen.
Ob der Vermögen verschweigt daheim in Kuffnuckistan? Wie soll eine BRD-Behörde das überprüfen, wenn bereits die Identität unsicher ist?
Du hast es ja richtig dargestellt - dass die 90 € im Monat hinten und vorne nicht reichen (können) steht auf einem anderen Blatt.
Ich frage mich, warum man sich gegen meine Sicht der Dinge wehrt. Damit kannst Du jeden Grünen sinnbildlich in der Luft zerreißen und diesen vor aller Welt lächerlich machen - OHNE Beiträge gibt es keinen Cent aus einem Sozialsystem, wie kann es dann 3 - 5 Jahre dauern mehr einbezahlt als erhalten zu haben?
Rente bekommst Du erst wann und unter welchen Prämissen?
Arbeitslosengeld bekommst Du erst wann und unter welchen Prämissen?
Krankenversicherung - gut, da bist Du ab dem ersten Tag voll versichert und da gibt es keine Warte- oder Beitragszeiten.
Was die gute Frau da erzählt zeigt die absolute Kenntislosigkeit dieser Frau wie der Partei auf nicht zu wissen, wie das soziale (Ver-)sicherungssystem in diesem Lande funktioniert.
Die ganzen sozialen Transferleistungen kommen aus Deinem und meinem Geldbeutel. Das ist aber eben kein Geld aus den Sozialkassen (also Beiträge), soindern Steuermittel.
Mir aus auch vollkommen klar, dass die Frau mit "Sozialkassen" wohl etwas ganz anderes meint - aber kann mehr besser und einfacher "Propaganda" demaskieren?
Ich mache mir ab und an den Spaß zu - nenne ich es jetzt einmal "Bürgerfragestunden" - zu gehen. a) bin ich neugierig wie man mir ein X für ein U verkaufen will und b) ist mein persönlicher Spaßfaktor, wenn es zu Fragestellung kommt enorm hoch, sprich, ich frage gerne
Genau bei dieser Thematik war ich auf so einer Veranstaltung und wenn Du dann am Ende von mir mein Fazit an den Kopf geworfen bekommst, dass es zwei Möglichkeiten gäbe a) man weiß nichts über den Aufbau der deutschen sozielen (Ver-)sicherungssystem oder b) man kenne diese und nehme es dann mit der Wahrheit nicht so genau - dann kann sich die bretrioffene Person aussuchen - hat man keine Ahnung von der Materie oder ist man ein Lügner. unf beide Optionen sind nicht nett für die betoffene Person.
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